Fahrrad ausgeblichen, keine Garantierecht vom Hersteller ?
Ich habe ein etwa 9 Monate altes Fahrrad von der Marke Bulls. Es stand den gesamten Sommer in der Garage da ich es umgerüstet habe. Nunja, das Fahrrad ist jetzt jedoch extrem ausgeblichen ( nur die neongelben Stellen ) also bin ich zum Verkäufer hin. Dieser hat sich mein Problem angehört und hat mir einen Zettel ( Anhang) in die Hand gedrückt und gesagt er könne da nix für mich tuhen. Ich habe mich damit jedoch nicht zufrieden gestellt > darauf hin meinte er zu mir es Stände auch in der Bedienungsanleitung. Dort stand jedoch nichts. Ich habe bei dem Laden versucht anzurufen nach 2 Stunden in der Warteschleife war meine Geduld zuende. Meine Fragen: Darf der Hersteller so einen Bedingung stellen das ich ein FAHRRAD nich dem Sonnenlicht aussetzen soll? Muss das ganze nicht besser gekennzeichnet werden als ein kleines anhängeschild am Fahrrad was ich beim kaufen nie gesehen habe ? Und muss sowas nicht auch im Vertrag stehen, nicht nur angeblich in der Bedienungsanleitung was bei mir nicht der Fall ist! Meine Theorie: Der Hersteller hat das Problem erst nach dem Kauf meines Fahrrades festgestellt und anschließend in die Bedinungsanleitung der restlichen Räder geschrieben und jetzt wird alles in eine Kiste geräumt....

5 Antworten
Falls die den Lack noch immer verwenden, so hat Bulls keine Informationen dazu auf der eigenen Produktseite.
Die Radfahrer in deren Werbekatalog fahren auch völlig kommentarlos mit unausgeblichenen Rädern in der Sonne. Wenn man schon einen umweltfreundlichen Lack verwendet, sollte man das auch ordentlich bewerben und dem Käufer die Chance lassen, zu entscheiden, ob er auch die Nachteile will. Immerhin ist Bulls (auch?) Versender.
Das lässt sich nicht mit einem kleinen Schild abtun, welches man zu Hause erst entdecken kann, wenn es nicht irgendwo verloren ging.
Wenn Du an dem Fahrrad etwas verändert hast, verlierst Du das Gewährleistungsrecht.
Das dachte ich zuerst auch, aber jedes Teil hat seine eigene Gewährleistung. Da ich es nur zu einem e-bike ungebaut habe habe ich die volle Gewährleistung auf den Rahmen. Sonst dürftest du ja auch keinen neuen Schlauch verwenden wenn er kaputt ist.
Ich denke, der Hersteller darf! Müßte das aber besser deklarieren, denn wer kauft ein Bike das nicht in der Sonne stehen darf. Bull wird das auch nicht bei allen seinen Rädern machen, kann mir das nicht vorstellen.
Schreiben kann man viel, da Papier ist bekanntlich sehr geduldig ist. Es stellt sich für mich hier ganz klar die Frage, ob der Hersteller (und auch der Händler) sich mit so einer pauschalen Argumentation aus jeder Verantwortung stehlen darf. Ich meine ganz klar nein!
Eine rechtsverbindliche Antwort auf diese Frage kann dir aber nur ein Rechtsanwalt geben. Deshalb solltest du einen Solchen fragen.
Ich habe einen befreundeten Anwalt gefragt. Er wird sich demnächst damit ausseinandersetzen. Desweitern bin ich kein Einzelfall, also wird Bulls sich wohl früher oder später dem Problem stellen müssen. Es kann nicht sein das bei einem mehrere tausend Euro teuren Fahrrad der Lack kaputt geht.
vielmehr die Praxis - die Schilder werden abgerissen und leider nicht gelesen.
Schätze; du wirst da leider Pech haben - steht klar und deutlich -
als Kind weist was mit Wasserfarben so passiert
mag sein, aber solche Zettel haben auch ihre Berechtigung neben der Bedienungsanleitung
Aber ich bin mir wirklich ziemlich sicher das die Schilder erst nachdem Kauf meines Fahrrades kamen. Zudem steht in der Bedienungsanleitung neuer Fahrräder der Spruch. In meiner definitiv nicht.