Ich habe ein etwa 9 Monate altes Fahrrad von der Marke Bulls. Es stand den gesamten Sommer in der Garage da ich es umgerüstet habe. Nunja, das Fahrrad ist jetzt jedoch extrem ausgeblichen ( nur die neongelben Stellen ) also bin ich zum Verkäufer hin. Dieser hat sich mein Problem angehört und hat mir einen Zettel ( Anhang) in die Hand gedrückt und gesagt er könne da nix für mich tuhen. Ich habe mich damit jedoch nicht zufrieden gestellt > darauf hin meinte er zu mir es Stände auch in der Bedienungsanleitung. Dort stand jedoch nichts. Ich habe bei dem Laden versucht anzurufen nach 2 Stunden in der Warteschleife war meine Geduld zuende. Meine Fragen: Darf der Hersteller so einen Bedingung stellen das ich ein FAHRRAD nich dem Sonnenlicht aussetzen soll? Muss das ganze nicht besser gekennzeichnet werden als ein kleines anhängeschild am Fahrrad was ich beim kaufen nie gesehen habe ? Und muss sowas nicht auch im Vertrag stehen, nicht nur angeblich in der Bedienungsanleitung was bei mir nicht der Fall ist! Meine Theorie: Der Hersteller hat das Problem erst nach dem Kauf meines Fahrrades festgestellt und anschließend in die Bedinungsanleitung der restlichen Räder geschrieben und jetzt wird alles in eine Kiste geräumt....