Kann Züchter verbieten Tiere online zu zeigen?

Heyho,

Ich schreibe seit einiger Zeit mit einer sehr guten Züchterin, zumindest was ihre Tiere, die Verpaarungen, die Würfe, die Haltung und alles rund um ihre Zucht angeht (Sie schaut ganz genau dass ihre Tiere in ein gutes Zuhause kommen, macht auch Besuche). Allerdings hat sie eine (so finde ich) merkwürdige Einstellung zu einigen Themen.

Zb. ist sie der Meinung, dass es besser sei von guten Züchtern zu kaufen, als aus dem Tierheim, da Züchter ja auch was leisten würden im Gegensatz zu Tierheimen und man Tiere auch nicht rettet, wenn man sie aus dem Tierheim kauft und das ja nur ein Trend sei um als was besseres dazustehen, diese Aussage fand ich im allgemeinen schon ziemlich frech.

Dann meinte sie "adopt don't shop" sei etwas schlechtes/ ein schlechter Trend und der größte Horror für Züchter. Ich denke da hat sie falsch verstanden, was eigentlich hinter der Aussage steckt, sie ist nun auch schon etwas älter.

Aber worum es mir eigentlich geht, für sie sind alle Tiere die sie gezüchtet hat IHRE Tiere. D.h. sie benennt sie und die darf man auch nicht umbenennen, das ist jetzt erstmal nicht tragisch. Aber sobald sie ein gutes Zuhause fand und die Tiere ausziehen lassen hat, will sie immer noch sehr viel mitbestimmen und bereut bei jeder Kleinigkeit die Tiere weg gegeben zu haben. Klingt jetzt auch nicht so schlimm, bis man weiß um was für Kleinigkeiten es da geht.

Zb. dürfen die Leute keinen Instagram-Account für ihre Tiere erstellen. Ist das so rechtens? Ist das ein Grund, dass sie ihre Tiere zurückfordern darf? Sie meinte sie will nicht, dass Leute ihre Tiere für Klicks kaufen und ihre Tiere die ganze Zeit für die Kamera herhalten müssen, klingt ja auch erstmal sehr fürsorglich. Aber sie selbst lädt mehrmals täglich Bilder und Videos von den Tieren hoch und sie hat auch was dagegen, wenn es ein privater Account ist und nur für die Familie gedacht und wenn man sowieso kein Geld oder irgendwas damit verdient. Sie will einfach nicht, dass ihre Tiere von jemand anderen als ihr hochgeladen werden.

Dann hatte eine Person einem Tier etwas abgewöhnt, weil sie das als was schlechtes empfand und eine andere hat es ihrem Tier, was das nicht von Haus aus machte, beigebracht, weil sie es als gut empfand. In beiden Fällen bereut sie deswegen die Vermittlung, da man ihre Tiere nicht "verändern" soll. Dabei ist es ja nur wie eine Art Trick, den man eben beibringt und belohnt und ihren Tieren hat die Züchterin auch sehr viele Tricks beigebracht.

Und sie möchte nur ungerne an unter 50 Jährige und unverheiratete Menschen Tiere vermitteln, da sie der Meinung ist, dass diese Leute sich nicht ordentlich um die Tiere kümmern würden und nicht in der Lage sind für sie zu sorgen. Ok, das ist ihre Entscheidung, aber diese Aussage finde ich auch sehr oberflächlich, vorallem weil man auch schon lange zsm sein kann, ohne heiraten zu wollen und es wenig mit dem Alter zutun hat, wie gut man für Tiere sorgt. Sie meint, wenn man unverheiratet ist, ist die Beziehung instabil.

Tiere, Katze, Recht, Rechte, Züchter, Instagram
Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

Recht, Immobilienkauf, Notar

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