Rauchmelder Einzimmerwohnung?
Gesetzlich, reicht ein Rauchmelder für eine Einzimmerwohnung oder muss ein zweiter im Flur angebracht werden?
5 Antworten
Sinnvoll ist ein Rauchmelder für jeden Raum und den Flur. Ausgenommen davon sind Küche und Bad - da macht ein Rauchmelder wenig Sinn und führt zu Fehlauslösungen. In der Küche wäre ggf. ein Wärmemelder angebrachter.
Auch im Flur ist ein Rauchmelder Pflicht, da dieser als Fluchtweg dient.
Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder).
Ausführliche Informationen findest du hier:
Wenn der Flur als Fluchtweg gebraucht wird, ist dort ein Rauchmelder Pflicht. Übrigens Aufgabe des Vermieters.
IdR je Schlafraum und die entsprechenden Flur...Fluchtwege.
Einer in jedem Zimmer. Im Flur imho nicht vorgeschrieben.
aber durchaus sinnvoll......