Muß ich die Reservierungsgebühr zurück geben?

2 Antworten

Du schreibst die Katze ist noch kränklich, also muss die Situation von vor Vertragsabschluss wiederhergestellt werden. Anzahlung zurück und das Tier nach Genesung an jemand anders verkaufen.

tiere gelten als sache. der kaufgegenstand weißt einen bei vertragsabschluss nicht bekannten mangel auf. der käufer hat ein recht auf mangelfreie ware.

hat das tier nun einen reizdarm, ist das ein mangel den du als verkäufer nicht regulieren kannst. daher kann die käuferin vom kaufvertrag zurücktreten.

du müsstest die gebühr schon zurückerstatten.