Venenzugang als Radiologietechnologe?

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Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie es in Österreich abschließend ist, denn ich bin nur mit der Rechtslage in Deutschland vertraut. Hier stellt es eine ärztliche Leistung dar, die jedoch an geeignetes nichtärztliches Personal per Delegation übertragen werden kann. Der Arzt muss einem vor der Durchführung instruieren, währenddeseen Anleiten und Überwachen bis man es beherrscht. Beherrscht man es, darf sich der Arzt auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, darf sich der Arzt weitestgehend darauf verlassen, dass man es beherrscht, sofern es nach der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung" Bestandteil in der jeweiligen Berufsausbildung gewesen ist. War es kein Ausbildungsbestandteil, dann muss sich der Arzt davon ünerzeugen, dass es beherrscht wird. War es Ausbildungsbestandteil, so genügt es weitgehend, wenn sich der Arzt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einmal davon überzeugt hat. Dies ist jedoch individuell zu beurteilen, da es natürlich einen Unterschied macht, ob man es beim alten Arbeitgeber zuletzt vor einer Woche gemacht hat oder ob es beim alten Arbeitgeber gar nicht zum Aufgabenbereich gehörte und die letzte Venenpunktion dementsprechend schon länger zurückliegt. Es kann ja sein, dass man es in der Ausbildung zwar gelernt hat aber inzwischen zehn Jahre lang bei einem Arbeitgeber gewesen ist, wo es nicht zum Aufgabenbereich dazugehörte. Dann muss der Arzt natürlich strenger überprüfen ob man es noch beherrscht als wenn die letzte Punktion eine Woche her ist.

Mfg