Kleinigkeiten Pachtvertrag vom verpachtet gekündigt, wie komm ich sn mein Eigentum?

Hallo,

Wir hatten uns einen Garten gekauft 700€ und den Pachtvertrag auf ein Jahr Probe, wir haben uns darauf geeinigt den Vertrag nicht zu verlängern, da es für uns doch zu viel Arbeit ist.

Daraufhin hat er uns 6 Tage Zeit gegeben unsere Sachen aus dem Garten zu hohlen, ich habe gleich gesagt das ich 2 Wochen brauche weil ich ja wusste das ich terminmässig, arbeit, Kinder in den paar tagen es nicht schafen werde.

Den sollte ich zur Schlüsselabgabe am letzten Freitag kommen, da war ich um eigentlich zu sagen das ich es noch nicht ganz geschaft habe und noch zeit brauche.

Nur war zur vereinbarten Zeit kein Vorstand da, jetzt war ich heute wieder im Garten um meine Sachen weiter rauszuholen. Sollte vieles zu meiner Schwiegermutter in ihren Garten.

Aber ne neues Schloss dran, und vom neuen Pächter wurde mir gedroht das ich hausfriedensbruch begehe wenn ich den Garten betrete.

Aber auch wenn er nen Pachtvertrag hat, er hat kein Kaufvertrag mit mir und ich möchte mein Eigentum was ich teuer bezahlt habe nicht verschenken.

Darf der Verein einfach mein Eigentum weiter geben? Was kann ich jetzt tun?

Die machen sich in meiner laube breit und schmeißen Sachen von mir weg die ich noch haben wollte und ich würde den am liebsten die fresse einschlagen so sauer bin ich, ich weiß darf ich nicht, bringt mir nur ne Anzeige.

Ich möchte einfach nur mein Eigentum, ob mein TV, mein elektro Kamin oder mein Geräteschuppen der zu meiner Schwiegermutter in Garten soll, genauso wie der Baum den wir zur Geburt unseres Sohnes gepflanzt hatten.

Was kann ich jetzt machen?

Vom Vorstand im Verein erreich ich niemanden.

Bitte um Hilfe.

Recht, Kleingarten
Freiberuflicher Heilerziehungspfleger?

hallo liebe Leserinnen und Leser.
Mir geht es heute um die Frage ob jemand Erfahrungen oder Ideen hat, wie man sich als Heilerzihungspfleger selbstständig machen kann und wie rentabel das ist.

Ich bin seit 12 Jahren in der Behindertenhilfe tätig und seit 7 Jahren Heilerziehungspfleger. Ich hab es Karrieretechnisch weit gebracht. War auch zunächst in der mittleren und zuletzt in der Höheren Führungsebene als Bereichsleitung (80 Mitarbeiter/ 60 Klienten) tätig und habe hier gemerkt, dass ich am liebsten mein eigener Chef wäre. Bzw. Auch am liebsten eigenständig ohne Kollegen und Mitarbeiter arbeiten möchte. Ich bin durchaus Teamfähig! Möchte aber nicht mehr über einen längeren Zeitraum mit denselben Kollegen arbeiten.

Daher dachte ich mir, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, gerade beim anhaltenden Mangel an Fachkräften sich als freiberuflicher Hep selbstständig zu machen und in verschiedenen Einrichtungen punktuell vorstellig zu werden und seine Dienste anzubieten?

Praktisch stelle ich mir vor bei Einrichtungen im Landkreis meinen Flyer zu hinterlegen und dann nach Terminvereinbarung gerne auch über einen längeren Zeitraum punktuell in den Einrichtungen Dienste zu übernehmen. Direkt im Gruppendienst, gerne aber auch im administrativen Bereich.

Die Frage die ich mir ständig stelle - wie ist das mit der Finanzierung dieser Stelle.
über Sozial und Pflegeleistungen? Muss ich diese dann selbst mit dem Kostenträger abrechnen? Bin ich als Hep dazu befugt?
bezahlt mich die jeweilige Einrichtung mit einem pauschalen Stundensatz?
Bezahlen mich die Bewohner aus eigener Tasche? Mit der Finanzierung von stationären und ambulanten Einrichtungen kenne ich mich aus. Eingliederungshilfe, persönliches Budget, isolierte Teilhabe usw. Also hier Bedarf es keiner Klärung.

Zu meiner privaten Situation. Männlich, Ende 20 keine Kinder (auch nicht in Planung).

ich freu mich über eure Antworten!
Vielen Dank!

Selbständigkeit, Pädagogik, Recht, Freiberufler, Heilerziehungspflege, Hep, Soziales, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg
Verbindliche Bestellung, raus aus der Bestellung nach 10 Tagen?

Guten Tag,

am 04.05.2022 entschied ich mich bei einem (Vertrags-)Händler für ein gebrauchtes Motorrad im oberen vierstelligen Preisbereich, man unterhielt sich kurz darüber das der Händler ja sowieso 14 Tage mit der Lieferung warten würde bis das Widerrufsrecht abgelaufen sei (Fernabsatz greift hier doch gar nicht?), ich wies ihn daraufhin das ich entweder per Überweisung oder bar zahle, aufgrund des schlechten Wetters kam eine Probefahrt an besagtem Tag nicht zustande, zumal das Motorrad gerade mal 3 Jahre alt und in der Anzeige von Anschlussgarantie die Rede ist (Screenshots mehrfach vorhanden), eine Probefahrt wird dennoch zeitnah gemacht.

Ich habe eine verbindliche Bestellung zu einem spezifischen Fahrzeug (inkl. Fahrgestellnummer) unterschrieben, auf der Rückseite ist geregelt das man 10 Tage gebunden ist, der Händler sprach bereits von mindestens 14 Tagen bis überhaupt geliefert wird, weil Service und TÜV neu gemacht wird und ich ja auch nicht der einzige Kunde bei denen bin, was bei 1 1/2 Mechanikern in der Werkstatt wohl auch ein wenig länger dauert, ich wies darauf hin das ich das Motorrad natürlich schnellstmöglich haben möchte. 

Ich warte eigentlich auf die 10 Tage Ablauf ohne eine Rückmeldung vom Händler da ich nun gerne bei einem anderen Händler für einen "geringen" Aufpreis ein neues Motorrad erwerben würde was der aktuelle Händler angeblich nicht bestellen kann, bei einem anderen Händler sind diese aber auf Lager.

Ich wurde am selben Tag nochmal angerufen das mir per Mail eine Rechnung zugeschickt wird mit Bankverbindung und Anweisungen wie ich zu überweisen habe, diese kam bisher auch noch nicht.

Ich sagte das ich bisher keine Händlererfahrung habe und er mir sozusagen alles Schritt für Schritt erklären muss damit alles läuft.

Die Frage lautet nun, bin ich am 14.05.2022 aus der verbindlichen Bestellung raus und kann ihm einen Brief in den Briefkasten werfen das die Bestellung sich für mich erledigt hat oder muss ich nach Ablauf der 10 Tage erst eine Frist setzen zur Lieferung?

Ich wünsche einen schönen Sonntag und Danke bereits im voraus allen sinnvoll Antwortenden.

Motorrad, Recht, Bestellung, Händler, Kauf, vor Ort, Auto und Motorrad
Hat der Tierarzt grob fahrlässig gehandelt und hätte mein Hund überlebt?

Mein Hund musste eingeschläfert werden dabei war der Werdegang völlig kurios. Vor allem die Handlung des Tierarztes

Folgendes ist passiert: Ab dem Sonntag fiel es dem Hund immer schwerer Gassi zu gehen. Am Dienstag morgen fiel er dann einfach um beim Gassi gehen bzw. wurde bewusstlos. Das ist in den vergangenen Monaten zwar schon mal vorgekommen, jedoch extrem selten und nur für 1 Minute bis er anschließend wieder Fit war. Den Dienstag über ging es ihn immer schlechter. Er bewegte sich immer weniger.

Am Mittwoch brachten wir in zum Tierarzt, dort bekam er lediglich eine Infusion über den ganzen Tag hinweg und musste am Abend abgeholt werden. Untersuchungen wie Blutentnahme etc. gab es nicht.

Am Donnerstag morgen hat der Hund schon sehr schwer geatmet. Wieder wurde er zum Tierarzt gebracht. Dort habe die Tierärztin gemeint, man müsse ihn sofort einschläfern. Sie hat behauptet die Niere sei nicht angesprungen sodass er keine Chance habe. Doch wieder gab es keine Blutuntersuchung oder anders. Er wurde noch am selben Tag eingeschläfert. Ich war nicht dabei sonst hätte ich dies niemals zugelassen. Der Hund ist 13,5 Jahre und hätte noch 2-3 Jahre Leben können.

Ich bin mir daher nicht sicher ob die Tierärztin richtig gehandelt kann da ich mich nicht auskenne. Ob man dagegen vorgehen soll in welcher Art auch immer. Der Schmerz den ich jetzt erlebe ist unerträglich. Der Hund war alles für mich.

Tiere, Hund, Recht, Tierarzt, Tierschutz, Gesundheit und Medizin
Aufbauseminar & Führerscheinentzug?

Hallo:)

ich befinde mich in der Probezeit & wurde letzte Woche am Handy gesehen während einer Fahrt. Ich weiß ziemlich dumm. Nun wurde mir gesagt, dass ich 100€ Bußgeld zahlen muss, einen Punkt bekomme und bei einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

als wäre das nicht genug, kam gestern ein Brief an, worin stand, dass ich auf der Autobahn mit 41kmh zu schnell geblitzt wurde. 80 waren erlaubt, ich fuhr 121. Ich kann es mir nicht erklären, da ich mich an Geschwindigkeiten halte. Ich habe den Blitzer auch nicht mitbekommen.. der Bescheid kam dann an mit 320€ Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Meine Frage ist nun: ich habe somit zwei A-Verstöße begangen. In welcher Stufe befinde ich mich mit beiden? Ich habe noch kein Aufbauseminar verordnet bekommen, denke das wird in paar Wochen kommen. Das zweite Vergehen (41kmh zu schnell) wird das dann schon als „Verwarnung“ also Stufe 2 gewertet? Oder noch nicht, da ich das Aufbauseminar noch nicht angeordnet bekommen habe… ich mache mir Gedanken, dass ich nochmal geblitzt wurde und das dann ja drei A-Verstöße wären und ich somit meinen Führerschein entzogen bekomme. Ich habe das erste mal Blitzen ja auch nicht gemerkt.

ich habe gehört wenn man einen weiteren A-Verstoß vor der Anordnung des Aufbauseminars begangen hat, dass das dann „nur“ die Strafe auf dem Bescheid nach sich zieht. In Stufe zwei also die schriftliche Verwahrung würde ich mit dem zweiten Verstoß erst nach dem auf Aufbauseminar kommen, stimmt das?
Liebe Grüße und danke schon mal für die Antworten!

Ausbildung, Recht, Führerschein, Aufbauseminar, Probezeit, Straßenverkehrsrecht, Auto und Motorrad

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