Wie kann Geld eingeklagt werden in dem Fall?
Angenommen jemand findet 1 Million €, und statt diese abzugeben, verprasst er das ganze Geld , nun wird ihm diese ,, Tat '' nachgewiesen, dazu muss er noch Anwalts - Gerichtskosten und eine Geldstrafe bezahlen wegen dem Strafverfahren - wie soll der Gläubiger das Geld einklagen bei einem Hartz IV Empfänger der nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung hat ?
oder der wahrscheinlichere Fall, jemand klaut 1 Million € und macht sowas und geht vermutlich erst noch ins Gefängnis
5 Antworten
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Einklagen kann der Gläubiger das durchaus, bleibt aber - zumindest zunächst - zusätzlich auf den Gerichtskosten dafür sitzen. Allerdings kann sich der Schuldner dieser Forderung nicht durch Privatinsolvenz entziehen, bestimmte Forderungen sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.
Ob der Gläubiger aber je einen Cent des Geldes bekommt, bleibt natürlich offen.
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wie soll der Gläubiger das Geld einklagen bei einem Hartz IV Empfänger
Einklagen ist einfach. Bringt nur nix, wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Im Gegenteil. So eine Klage kostet ja auch Geld. Das muss der Klaeger vorstrecken und wird es von einem zahlungsunfaehigen Schuldner auch nicht zurueck bekommen.
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Er wird einen Offenbarungseid anlegen müssen. Und im schlimmsten Fall bekommen die Gläubiger keinen Cent. Ist ja auch so wenn einer mit Schulden verstirbt und keine erben da sind. Er wird aber definitiv immer am Existenz Minimum leben
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Das können Sie in der Tat. Ist das selbe als wenn es keine erben geben würde
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Ja, keine Chance.
Das Geld ist halt weg und der Gläubiger hat einen Titel, der nie bedient wird.
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Aber der Gläubiger jede Menge Kontakt zu Rechtsanwälten, Gerichtsvollzieher, Inkasso Moskau...der kriegt mehr Besuch als so manch einer von seiner Verwandtschaft.
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Wer eine Millionen verliert, oder sich klauen läßt, der hat auch genug für solche Psychospielchen.
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Ja, man sagt bei uns, dem schlechten Geld nicht noch gutes Geld hinterwerfen.
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Das sind aber meist Leute die sowieso nie viel hatten, und nicht mal so eben eine Millionen gefunden oder geklaut, und dann verprasst haben.
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Dafür braucht man wirklich kein Geldeintreiber zu sein, sondern nur nicht irgendwie komplett naiv.
Einem, der wirtschaftlich nicths mehr zu verlieren hat, kommst du hier mit Zivilrecht nicht bei.
Deshalb bin ich für Schuldturm!
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Der Spruch ist richtig und hinzukommt nackten Mann greift man nicht in die Tasche
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Den kenne ich noch mit der abwertenden Bezeichnung für einen Schwarzen Mann.
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Gar nicht, aber man kann sich einen Titel holen und sollte besagter Hartz IV-Empfänger in den nächsten Jahrzehnten irgendwann, irgendwo, irgendwie mal an Geld kommen, darf er es rüberschieben. 😉
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oder der wahrscheinlichere Fall, jemand klaut 1 Million € und macht sowas und geht vermutlich erst noch ins Gefängnis - was ist dann?
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Aber wie soll jemand an so viel Geld kommen ? Wenn jemand Lotto spielt ist es wahrscheinlicher das Geld eher zu verlieren.
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Ich habe dich darüber informiert, dass es Möglichkeiten gibt, sich das Geld langfristig zurückzuholen. Das war eine Wissenslücke, jeder hat Wissenslücken. Aber du hast doch keine Gehirnlücke - oder doch?
Muss ich wirklich dezidiert schreiben, dass - wenn er tatsächlich zeitlebens ein armer Hartz VI-Empfänger bleibt - das Geld des Gläubigers natürlich verloren ist? Sorry, ich dachte, das erklärt sich von selbst - ein Gehirn vorausgesetzt.
Naja das 'Gute' ist, Erben müssen die Erbschaft nicht annehmen. Sie können das Erbe (und die damit eventuell verbundenen Schulden) innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.