Welche schlimmen Verbrechen haben die schwächsten Strafen?
Ist für ne englisch rede bezüglich Gesetze
5 Antworten
Das Abholzen des Regenwaldes. Es bedroht die Existenz der menschheit und steht überhaupt nicht unter Strafe, sondern wird in vielen Ländern sogar noch aktiv gefördert.
Es gibt eine ganze Reihe von Verbrechen, die nicht unter Strafe stehen. Die Mager, die Lehman Brothers gegen die Wand gefahren haben, wurden auch nie dafür bestraft, dass sie die Welt in eine Wirtschaftskrise gestürzt haben, an deren Folgen Millionen von Menschen zu knabbern hatten und haben.
Weil man in einem Rechtssystem nicht bestrafen kann, was nicht unter Strafe stehen. Achtung: Moralisch verwerflich heisst nicht unbedingt strafbar. Und per Definition ist etwas nur ein Verbrechen, wenn es unter Strafe steht.
Was diese Leute gemacht haben war nicht strafbar, ergo kein Verbrechen, auch wenn es moralisch sicherlich verwerflich war/ist. Wenn es ein Verbrechen sein soll muss dies in einem gesetzgeberischen Prozess erlassen werden.
Zum Beispiel § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern):
"Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer (...)".
Oder auch § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung):
"(...) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Was findest du an einen Strafrahmen von nicht unter einem Jahr oder bis zu fünf Jahren schwach?
Im Verhältnis zu den möglichen aus der Tat resultierenden Spätfolgen, finde ich den Rahmen insb. bei Kindern unzureichend.
Was sind denn sechs Monate gegen ein Leben mit psychischen Problemen?
Dein Beispiel ist schlecht gewählt, denn
"(...) das Gericht [kann] von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist (...)". (§ 176 II StGB).
Wenn aber der 46 jährige Ulf seine 8 jährige Nachbarstochter missbraucht, sehe ich "nicht unter einem Jahr" als zu gering an.
Ein Jahr hat immer noch 12 Monate und das ist eine Untergrenze!
Aber welche Strafe schwebt dir für den vagen Begriff "psychische Probleme" denn vor?
Ein Jahr hat immer noch 12 Monate und das ist eine Untergrenze!
Ja, danke für den Hinweis, dass ein Jahr zwölf Monate hat. Aber auch diese Untergrenze kann für schwere Spätfolgen (die zum Zeitpunkt nicht erkennbar sind) vergeben werden.
Aber welche Strafe schwebt dir für den vagen Begriff "psychische Probleme" denn vor?
Man sollte dabei mE eher die Gefahr solcher in den Vordergrund rücken.
Bei § 176 StGB würde ich zu "nicht unter zwei Jahren" tendieren, aber mit einem Abs. 3 "in minder schweren Fällen", in dem bspw. auch intensiver auf die Einvernehmlichkeit o. Ä. eingegangen wird.
“Was sind denn sechs Monate gegen ein Leben mit psychischen Problemen?“
Man sollte eines vielleicht nicht unerwähnt lassen;
Bei einigen Straftaten wie z.B Sexuellem missbrauch und auch Entführungen ist der Strafrahmen auch etwas niedriger angesetzt um das Opfer zu schützen.
„Wat?“ mag man jetzt denken aber, es geht darum den Anreiz das Opfer umzubringende um die Straftat besser zu verdecken so niedrig wie möglich zu halten.
Nicht unter zwei Jahren bedeutet das es keine Bewährungsstrafe gibt.
Dazu kommt das sexueller Missbrauch in aller Regel im "Beziehungsumfeld" erfolgt und eine Strafverfolgung sehr schwer ist.
Die Gefahr psychischer Probleme ist kein besonders zu schützendes Rechtsgut und ich sehe hier große Probleme für den allgemeinen Rechtsfrieden.
Wenn ich nach einem Verkehrsunfall " mögliche psychische Probleme" als strafverschärferfend annehme bist du bei einer genommenen Vorfahrt im Gefängnis.
Bedenke das der rollende Stein nie dort stoppt wo du willst, aber du hast ihm den Schwung gegeben.....
Ok, danke für diesen Hinweis.
(...) es geht darum den Anreiz das Opfer umzubringende um die Straftat besser zu verdecken so niedrig wie möglich zu halten.
Aber diesen Gedankengang des Gesetzgebers kann ich nicht nachvollziehen. Dazu muss beim Täter ja während der Tat das Bewusstsein über die spätere Strafe vorhanden sein.
Gibt es dazu irgendwelche wissenschaftlichen Studien, die diese Logik stützen?
Nicht unter zwei Jahren bedeutet das es keine Bewährungsstrafe gibt.
Das wäre für mich kein Grund gegen zwei Jahre.
Dazu kommt das sexueller Missbrauch in aller Regel im "Beziehungsumfeld" erfolgt und eine Strafverfolgung sehr schwer ist.
Wenn er überwiegend im "Beziehungsumfeld" stattfindet, macht es die Situation doch nur noch schlimmer.
ich sehe hier große Probleme für den allgemeinen Rechtsfrieden.
Das soll ja keine gesetzliche Verankerte Voraussetzung sein, sondern nur bei der Gesamtbetrachtung von Sexualverbrechen intensiver betrachtet werden.
Wenn ich nach einem Verkehrsunfall " mögliche psychische Probleme" als strafverschärferfend annehme bist du bei einer genommenen Vorfahrt im Gefängnis.
Dieses Beispiel empfinde ich als eher unpassend. Wenn ich "psychische Probleme" nach einer VU erleide, z.B. in Form von "ich fahr nie wieder Auto", dann ist das mE etwas unvergleichbares mit solchen nach einem sexuellen Missbrauch, z.B. die 10 jährige wird vom Nachbarsjungen vergewaltigt und hat daraufhin ein Leben lang Probleme mit zwischenmenschlichen Beziehungen.
Bedenke das der rollende Stein nie dort stoppt wo du willst, aber du hast ihm den Schwung gegeben.....
Aber man kann ihn dahin lenken, wo man ihn haben möchte. ;-) Aber ich bin froh über Dein Kontra!
Für mich persönlich?
Wirtschaftsverbrechen!
Sie werden mit hoher krimineller Energie über einen langen Zeitraum begangen. Es gibt über lange Zeit die Möglichkeit zur Umkehr und Rückbesinnung.
Der materielle Schaden geht häufig weit in die Millionen und Milliardenbeträge und es werden zum Teil Hunderttausende von Menschen geschädigt.
Da ist der Strafrahmen der sehr selten zehn Jahre erreicht in meinen Augen unangemessen.
Da stehe ich völlig hinter dir.
15 Jahre Unternehmensberatung hier, und vielen Unternehmen „unters Röckchen“ geguckt.
Alles Verbrecher. Und das schlimmste? DAS ALLES OHNE GESETZE ZU BRECHEN.
Strafrahmen sind gar nicht SO das Problem. Gesetzliche konstrukte die nach legaler Steuerhinterziehung betteln sind’s.
Wie OFT ich unzählige legal entities in den Systemen finde, zur „Steueroptimierung“… alles völlig legal.
Von Amazon, Apple und den ganzen „irischen Unternehmen“ mal ganz zu schweigen.
DIE nehmen uns weg was hinterher an jeder Ecke fehlt. Aber der typische Bildleser regt sich über Flüchtlinge und hartzer auf. Hahaha. So naiv wäre ich gern noch mal.
Götzendienst. In den Augen Gottes, die schlimmste Sünde, aus der alle Arten von Verbrechen hervorgehen. Die Welt hat diese Ursache noch gar nicht erkannt.
Vergewaltigung oder Kinderschändung. Diese paar Jährchen die man dafür absitzen muss sind lächerlich, wenn man bedenkt wie grausam die Tat war.
Wenn es nicht unter Strafe steht, ist es kein Verbrechen....