Betriebskostenabrechnung Guthaben anrechenbar?
Hallo ,ich beziehe Arbeitslosengeld 2.Zahle Monatlich ca.150€ Miete aus meiner eigenen Tasche zu.Jetzt habe ich meine Betriebskostenabrechnung bekommen.Habe eine Nachzahlung der Betriebskosten in Höhe von 129,64€ und ein Guthaben der Heizkosten von 149,04€.Jetzt hat mich das Jobcenter aufgefordert die Abrechnung einzureichen.Nun muss ich 144€ nachzahlen,durch das Guthaben der Heizkosten.Ist das rechtens?Viele Grüße Sabine
2 Antworten
Die Minderung betrifft mit ziemlicher Sicherheit die Bruttokaltmiete und nicht die Heizkosten. Deshalb wird das Guthaben der Heizkosten angerechnet und das der anderen Nebenkosten nicht.
Gemäß § 22 Abs. 3 SGB II mindern Guthaben und Rückzahlungen, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen für die KdU nach dem Monat der Auszahlung. Das Guthaben wird nicht direkt nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, sondern erst im Monat nach der Auszahlung, auf die Kdu angerechnet.
Es geht mir darum,dass ich für die gesamte Betriebs und Heizkostenabtechnung nur 29€ vom Vermieter als Gutschrift bekommen habe.Ich bin dadurch ja doppelt bestraft.