Hey, ich habe eine Verdachts diagnose auf eine soziale Phobie und Schulphobie. Ich hab derzeit eine attest Pflicht und ich muss Bußgeld bezahlen, wenn ich nicht in die Schule gehe. Meine Frage ist, wenn ich nicht in der Lage bin in die Schule zu gehen genau wegen der Schulphobie (bin schon bei Therapie in einer Psychatrie ), darf das Ordnungsamt überhaupt ein Bußgeldverfahren einleiten?
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