Auto mit 16 und elterlicher Zustimmung kaufen?
Hi Kann ich mit 16 ein Auto und elterlicher Zustimmung kaufen z.b. über Kleinanzeigen?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
In rechtlicher Theorie ja - aber du kannst es weder mitnehmen, noch irgendwo anmelden. Du könntest es also kaufen und dort stehen lassen.
Ein Verkäufer wird sich aber auch hüten an einen Minderjährigen zu verkaufen. Kann ja sonstwas behaupten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
noch irgendwo anmelden.
Nicht? Ich finde diese Behauptung beim Googeln auch allerorten. Aber eine Rechtsgrundlage nennt niemand.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Da du nicht voll geschäftsfähig bist müssen deine Eltern den Vertrag unterschreiben und das ganze bezahlen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da du nicht voll geschäftsfähig bist [...]
...bedarf der Sechzehnjährige für die Wirksamkeit seiner Willenserklärung zum Vertragsschluss der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.
müssen deine Eltern den Vertrag unterschreiben
Unterschreiben müssen sie's nicht; die Zustimmung ist nicht formgebunden.
und das ganze bezahlen
Bezahlen muss es dann der vertragsschließende Sechzehnjährige.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Userhm/1655720035053_nmmslarge__254_196_299_299_c1f8989bcf7b2d070793d4a24998be74.jpg?v=1655720035000)
Wenn die Eltern den Kaufvertrag unterschreiben und bezahlen, kannst du dir den aussuchen - leider ist nicht mehr drin, da du erst mit 18 rechtsgültige Verträge abschließen kannst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Userhm/1655720035053_nmmslarge__254_196_299_299_c1f8989bcf7b2d070793d4a24998be74.jpg?v=1655720035000)
Aber nicht für ein Auto- das übersteigt den Taschengeld- Paragraph- oder? Falls du das besser weisst, hilf mir bitte, diese Wissenslücke zu schließen..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Ohje da ist aber eine FETTE Lücke
Fangen wir chronologisch hier an
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html
--> Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters liegt hier vor und mit 16 Jahren ist die Person auch beschränkt geschäftsfähig. 107 sieht KEINERLEI Ausnahmen vor. Auch nicht für ein Auto. (Ausnahmen gäbe es noch beim Immobilienkauf, aber das ist ein anderer Sektor)
Wenn die Einwilligung noch fehlen sollte befinden wir uns hier (und selbst wenn die Einwilligung fehlt heißt es noch lange nicht dass der Vertrag deswegen nicht wirksam zustande gekommen ist. Er ist lediglich schwebend unwirksam):
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
Der Taschengeldparagraph hat damit erstmal rein gar nix zu tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Sagt das BGB wo? Siehe Paragraphen unten. Es gibt hier keine Einschränkungen, die durch andere Gesetze geregelt werden (wie z.B. Immobilienkäufe).
Ein 16jähriger kann (wie gesagt in Theorie) sehr wohl rechtswirksam ein Auto kaufen wenn die Eltern damit einverstanden sind
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Userhm/1655720035053_nmmslarge__254_196_299_299_c1f8989bcf7b2d070793d4a24998be74.jpg?v=1655720035000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Ja klar wenn die Eltern dem Vertrag zustimmen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/data2309/1719259273152_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1719259273000)
klar, wenn die Eltern als erziehungsber. mit unterschreiben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn die Eltern als erziehungsber. mit unterschreiben.
Müssen sie nicht; die Zustimmung ist nicht formgebunden.
Auch eine beschränkt geschäftsfähige Person kann rechtsgültige Verträge abschließen