Firmen in direkter Nachbarschaft?
Wir wohnen seit knappem Jahr in einem 6-Parteien-Haus ( es ist reines Wohnhaus ), der Nachbar von oben betreibt eingenes Sanitär-/Heizungsunternehmen und laut Homepage bzw Impressum ist die offizielle Firmenadresse auch im Haus. Soweit sogut, wenn das nicht immer mit gewissen Lärm verbunden ist!!. Beim schönen Wetter ist der Balkon sein Office, man bekommt ein Grossteil der Telefonate mit ( da lässt manches zu wünachen übrig, was Datenschutz betrifft ), es ist zwischendurch Kundenverkehr, Mitarbeiter sind oft da und Teamgespräche werden auf dem Balkon erledigt.... Nebenbei erledigt er wohl auch bisschen Haushalt und muss damit in Keller oder Waschküche, da werden alle Telefongespräche im Flur weitergeführt, und alle Nachbarn werden mit *unterhalten*, ob man will oder nicht... Dazu kommt, dass man jeden Schritt und Tritt und jedes Fallen der Tür in den Schloss nicht zu überhören ist. Wenn man ihn darauf anspricht, hört er sich zwar alles an, nimmt sich aber wenig von ab und es läuft weiter wie gehabt. Ist solche Art von Nachbarschaft rechtens und wie kann man sich denn noch dagegen wehren?
Mfg
Elanor
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Es ist also kein reines Wohnhaus. Wás steht denn in seinem Mietvertrag?
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Alle 6 Parteien sind von dem jeweiligen Eigentümer besetzt, im Haus ist nichts vermietet worden
4 Antworten
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Danke für die Ergänzung.
Also doch kein Wohnhaus, sondern eine WEG, und auch Du bist Mitglied in dieser.
Was die Mitglieder dürfen oder nicht dürfen, steht doch in der Teilungserklärung, die Dir auch vorliegt.
Schaue also rein, was Du dort zu diesem Thema vereinbart/gekauft hast. Veranlasse ggf. eine Ergänzung zu dieser Urkunde.
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Ist das denn ein Wohn- und Geschäftshaus? War das bereits so, als du dort eingezogen bist?
Es war früher in den Städten fast immer so, dass im Erdgeschoss oder Hinterhaus Gewerbebetriebe waren. Dass das strikt getrennt ist, ist eigentlich eine modernere Einrichtung.
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Das könntest Du mal beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen !
Irgendwo muss er ja sein Gewerbe mit DER Adresse angemeldet haben, denn dabei ist die Nutzung des Gebäudes ausschlaggebend !!
Ist es für ein Gewerbe eingetragen, würde das so gehen.
Ist es das nicht, dann hat der Gewerbetreibende da schlechte Karten !
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Wer hier keinen Dunst hat, der zeigt es mit der Aussage daß sowas in einem Mietshaus zu dulden ist :-)))
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zu "dulden" bzw erlaubt ist erst mal alles was nicht ausdrücklich verboten ist.
Wenn du mir zeigst wo es steht dass das verboten ist, reden wir gerne weiter
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Wie gesagt - Die Gewerbeaufsicht regelt sowas. Betreibt er SO ein Gewerbe im Mietshaus, dann wird diese ihm das sicher untersagen.
Ich kenne GENAU so einen Fall, wo ein Gewerbebetrieb ähnlicher Natur in einem Mietshaus gegen Bußgeldandrohung untersagt wurde.
Dem Gewerbetreibenden blieb nichts anderes übrig als umzuziehen mit seiner Tätigkeit. Es handelte sich um ein EDV Unternehmen.
Wo sowas steht ? In der Gewerbeordnung nehme ich stark an... ob die variiert von Gemeinde zu Gemeinde weiß ich nicht.
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Es gibt aber doch gar keine Mieter in diesem Haus, also bitte!
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Gibt ein Mieter seine Wohnadresse gegenüber dem Gewerbeamt und Kunden als Geschäftsanschrift an, ohne dass dies vertraglich vereinbart war, darf der Vermieter laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) das Mietverhältnis kündigen .
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-> (Az.: VIII ZR 149/13). Der beklagte Mieter ist Inhaber eines Gewerbebetriebs, der unter anderem Hausmeisterservices anbietet. Gegenüber dem Gewerbeamt gab er das angemietete Einfamilienhaus als Geschäftsanschrift an. Unter dieser Anschrift trat er auch gegenüber Kunden auf. Der Vermieter mahnte ihn vergeblich wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung des zu Wohnzwecken gemieteten Hauses ab und sprach schließlich eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses aus. Zu Recht, so der BGH. <-
Treten geschäftliche Aktivitäten des Mieters nach außen in Erscheinung, liege eine gewerbliche Nutzung vor, die der Vermieter einer Wohnung ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht hinnehmen müsse. Dass der Beklagte in dem angemieteten Haus weder Kunden empfangen noch Mitarbeiter beschäftigt hatte, änderte daran nach Ansicht der Karlsruher Richter nichts. Der Vermieter habe die gewerblichen Aktivitäten des Beklagten auch nicht nach Treu und Glauben ausnahmsweise gestatten müssen, befanden die Richter. Ein solcher Anspruch bestehe nur im Ausnahmefall und komme hier wegen der Art und Größe des Gewerbebetriebs des Beklagten nicht in Betracht.
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Spreche mit der Wohnungsgesellschaft, in wie weit diese darüber informiert ist, das er seinen "Geschäftssitz" bei Euch im Wohnhaus hat.
Falls es nur ein Wohnhaus ohne Gewebenutzungsfreigabe ist, darf es es nicht.
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wie kann man in einem Wohnhaus mit 6 Parteien wohnen, wenn nichts vermietet ist ??
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wolfman74/1444744978_nmmslarge.jpg?v=1444744978000)
Okay, habe ich Überlesen, dann ist es keine "Vermieterobliegenheit" .
Ändert aber grundsätzlich nichts daran :
Quelle: https://www.ruof-immobilienbewertung.de/gewerbliche-nutzung-wohneigentum/
Ein Gewerbe im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu betreiben, ist nur dann möglich, wenn davon keine wesentlichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. Die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum darf keine Störungen verursachen, die über die üblichen Störungen des Wohnens hinausgehen. Möchte eine Tagesmutter fünf Kinder betreuen und der dadurch verursachte Lärm stört die Nachbarschaft, kann ihr verboten werden, dieses Gewerbe im eigenen Haus auszuüben.
Hat sich jedoch eine Dolmetscherin ein Büro im eigenen Haus eingerichtet, um dort zu arbeiten, gehen davon keinerlei Störungen aus. Sie darf als Freiberuflerin dann auch in einem reinen Wohngebiet gewerblich tätig sein. Das gilt ebenfalls für die Einrichtung eines Arbeitszimmers in einer gemieteten Wohnung. Weder der Vermieter noch das Bauamt können dem Mieter eine derartige gewerbliche Nutzung verbieten.
Wäre demnach dann wohl ein Fall der dem Bauamt gemeldet werden könnte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Passt hier nicht, denn wir wissen nicht, was die Eigentümer in der TE vereinbart haben. Bei der Tagesmutter in einer ETW gab es da keine, nur deshalb hat sie verloren.
der nächste der keinen Dunst hat für was das Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist..........