Reklamation Sonnenschirm ohne Standfuß?

2 Antworten

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...würde nur gerne wissen wie da die Rechtslage aussieht

Nach 1,5 Jahren musst Du nachweisen (!), dass der Mangel zumindest im Ansatz schon beim Kauf vorlag, kannst Du das?

Falls nicht, dann ist der Händler raus und Du müsstest Dich an den Hersteller wenden.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB


BigMaik1991 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 18:55

Der Mangel ist ja gerade aufgetreten, indem der Schirm gebrochen ist. Ein Schirm sollte jedoch ein bisschen Wind aushalten

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Ratefuchs007  11.05.2022, 18:57
@BigMaik1991

Unbestritten, nur wirst Du in diesem Fall leider mit ziemlicher Sicherheit leer ausgehen:
Der Händler ist raus, wende Dich an den Hersteller.

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BigMaik1991 
Beitragsersteller
 12.05.2022, 12:55
@Ratefuchs007

Ok, dann soll der Händler mir da mal einen geben. Danke für die Information

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Dorfkind63  11.05.2022, 18:54

wobei der Hersteller noch nicht mal eine Garantie geben müsste (da freiwillig, und keinesfalls Vorschrift), aber ob das zutrifft, sollte der Käufer des Gartenschirmes ja wissen.

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Ein "Wind" kann kein Herstellungsfehler sein, es sei denn, er ist für eine bestimmte Windlast spezifiziert. Was sagte die beiliegende Technische Dokumentation?