Reklamation Sonnenschirm ohne Standfuß?
Hallo zusammen,
unser 1 1/2 Jahre alter Sonnenschirm ist gerade bei einem wirklich nicht starken Windzug gebrochen. Ich würde ihn nun gerne reklamieren, habe jedoch den alten Standfuß entsorgt (kippte durchgehend).
hab ich die A Karte oder geht das?
versuchen werde ich es, würde nur gerne wissen wie da die Rechtslage aussieht
2 Antworten
...würde nur gerne wissen wie da die Rechtslage aussieht
Nach 1,5 Jahren musst Du nachweisen (!), dass der Mangel zumindest im Ansatz schon beim Kauf vorlag, kannst Du das?
Falls nicht, dann ist der Händler raus und Du müsstest Dich an den Hersteller wenden.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
wobei der Hersteller noch nicht mal eine Garantie geben müsste (da freiwillig, und keinesfalls Vorschrift), aber ob das zutrifft, sollte der Käufer des Gartenschirmes ja wissen.
Unbestritten, nur wirst Du in diesem Fall leider mit ziemlicher Sicherheit leer ausgehen:
Der Händler ist raus, wende Dich an den Hersteller.
Ok, dann soll der Händler mir da mal einen geben. Danke für die Information
Ein "Wind" kann kein Herstellungsfehler sein, es sei denn, er ist für eine bestimmte Windlast spezifiziert. Was sagte die beiliegende Technische Dokumentation?
Der Mangel ist ja gerade aufgetreten, indem der Schirm gebrochen ist. Ein Schirm sollte jedoch ein bisschen Wind aushalten