Guten Morgen,
ich plane kurzzeitig zurück zu meinen Eltern zu ziehen, weil ein pflegebedürftiges Familienmitglied für eine gewisse Zeit in das Haus einzieht. Würde deswegen meine Mietwohnung auf der ich im Ort B angemeldet bin, 1 Monat, wenn nicht sogar länger, leer stehen lassen.
Zur Haushaltszusammenführung (Telekom) als auch rechtlich (Meldefrist) würde ich mich also gerne im Ort meiner Eltern wieder anmelden.
Jetzt kommt jedoch die eigentliche Frage. Wenn das Familienmitglied wieder zurück ins Ausland geht und ich somit wieder in meine alte Wohnung (die ich immer noch bezahle) einziehe, gebe ich dann als Einzugsdatum einfach Beginn meines Mietvertrages an? Oder nehme ich mir das Datum an dem ich dort größtenteils wieder anfange zu übernachten?
Habe die Befürchtung dass das Einwohnermeldeamt durch die Verdopplung vielleicht einen falschen Eindruck bekommen könnte.