Blowjob auf öffentl. Toilette Straftat?

18 Antworten

Nur dann wenn es überhaupt jemanden stört, wenn es niemanden stört, vielleicht sogar Leute zuschauen wollen, dann passiert gar nichts.

Wenn es jemanden stört, dann kann es als Erregung öffentlichen Ärgernisses zählen.


Ist das dann eine straftat

Kommt drauf an wo (und wann) genau:

  • Im öffentlichen Bereich an der Wand lehnend: Ja (§ 183a StGB) - zumindest sofern sich jemand darüber ärgert, zu einer Uhrzeit, bei der man damit hätte rechnen können.
  • In einer abgeschlossenen Kabine: Nein.

Ist schon ne Anzeige gemacht worden? Dann ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Wenn da nur einer was gesehen und gedroht hat und nicht weiß, wer ihr seid, dann egal,.

Zunächst kommt es darauf an ob es gemeldet wird. Wenn niemand etwas meldet oder anzeigt wird auch nichts passieren. Ich denke es läuft unter Erregung öffentlichen Ärgernis ab so fern es gemeldet wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, mit Sicherheit nicht. :) Aber es könnte halt Hausverbot geben. Aber wenn es das wert ist ?!? :)

Alternativ könnte man sich auch ein Hotelzimmer mieten für sowas?!?