Nachbar bezichtigt uns zu unrecht wiederholt der Nächtlichen Ruhestörung!

Hallo ,

Es hat so angefangen das mein Partner wegen einem Dekoauftrag 3 Wochen im erlaubten Zeiten also nie zwischen 22 und 6 Uhr Nägel in Holzlatten hauen muste und die Holzlatten auch zusägen musste! Die arbeiten waren am 27.02. beendet.

eine woche später kam der Nachbar hoch und beschwerte sich wir hätten die ganze letzte woche gesägt und gehämmert . Wir haben ihm gesagt das wir krank im Bett gelägen hätten und das nicht stimmt . eine woche später kam dann die Polizei ein Nachbar hätte sich beschwert das wir die ganze nacht arbeitsgeräuche machen! Die Polizei konnte keine geräusche warnehmen und meinte wir sollen leise sein . wir sagten das wir nicht gearbeitet haben , dann kam der Mieter unter uns hoch und meinte wir hätte krach gemacht, wir verneinten! Die Polizei meinte dann wir sollten die Tür schließen .

Eine woche später bekamen wir eine mitteillung der Hausverwaltung das ein Nachbar (der unter uns lebende Nachbar) sich mehrfach beschwert hätte das wir hämmern, sägen und Bohren und das nach 22 Uhr. daraufhin haben wir und schriftlich dazu geäußert und dem wiedersprochen , zudem haben wir uns von allen Nachbarn per Unterschrift bestätigen lassen das wir nie die Nächtliche ruhe stören! Jetzt einen Monat später kam erneut ein Schreiben wir sollten zur Anhöhrung da es erneut zu einer beschwärde wegen NächtlicherLärmbelästigung gekommen wären.

Wir wissen garnicht was wir machen sollen , könnten wir wegen dem Nachbarn rausfliegen?

LG

Rechtsanwalt, Mietrecht, Lärmbelästigung
Wohnungswechsel innerhalb einer Mietergenossenschaft

liebe Leute,

ich hatte vor 2 Wochen einen Antrag bei meinen Vermieter gestellt zwecks Wohnungswechsel innerhalb der Mietergenossenschaft: Gründe waren - Wohnung ist nicht modernisiert d.h. es sind noch sehr alte weise Türen und PVC Belag drin. In der Küche habe ich überhaupt keine Tür. Es ist eine ganz normale ca.60 qm Wohnung (Miete 405€ warm) in einem Wohnblock. ich wohne 7 Jahre darin, bin eingezogen weil ich damals eine Wohnung dringend brauchte, war in der Ausbildung Nun wollte ich umziehen in eine Wohnung der selben Größe, welche modernisiert ist und sogar 20€ billiger ist.

Bei meinem Termin heute teilte man mir mit das sie einen Umzug nicht erlauben. Den es wäre für sie eine Kostenfrage. Ich würde aus einer unrenovierten Wohnung ausziehen, diese müssten sie ja für meinen Nachmieter neu machen. ich solle mich doch mit einen einbau einer Küchentür zufrieden geben

ich meine jeder bekommt eine Wohnung welche modernisiert ist und zahlt weniger miete und ich soll in der alten bleiben.

ich finde das irgendwie frech. ich bin Alleinerziehende Mutter und fühle mich jetzt hilflos. erst habe ich mündlich zu gestimmt, aber im nachhinein war das ein Fehler. Das Wohngebiet möchte ich nicht wechseln. mein soziales Umfeld ist hier (sprich Kita, Familie, Freunde, Arbeit)

kann ich mich nicht dagegen irgendwie wehren. bzw noch ein Schriftstück abgeben. habe ich keine Rechte als Mieter. irgendwie bin ich ratlos :(

danke für ernst gemeinte Ratschläge

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Mietrecht, Anwalt, Mieterschutz
Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung

Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:

in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:

  • ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.

  • Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.

  • Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:

    1. Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
    2. Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
    3. Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
  • Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.

  • In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.

  • Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.

Meine Frage:

  1. Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.

  2. wie soll ich vorgehen?

Danke für die Antwort.

Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung
Mietwohnung, Über- und Unterspannung, Geräte kaputt, wer zahlt?

Hallo,

wer nicht alles lesen möchte, hier kurz formuliert: Kabelbrand im zentralen Sicherungskasten im Neubau-Eingang; Alle Mietwohnungen waren großen Stromschwankungen ausgesetzt, so dass viele Geräte kaputt gegangen sind. Muss der Vermieter die entstandenen Schäden bei den vielen Mietern beheben/bezahlen ?

Längere Fassung:

vorweg, ich weiß, dass es diese Frage durchaus schon gab. Da sich aber sicherlich auch das Mietrecht hin und wieder ändert, möchte ich nochmal gezielt nachfragen.

Ich wohne in einem Neubau. Im Keller befindet sich ein zentraler Sicherungskasten. Dort hat es gestern einige Kabel durchgeschmort. Folge war, dass plötzlich der Strom stark schwanken tat. Die Schwankungen lagen wohl bei 10 - 400 Volt (So hat es uns ein Nachbar berichtet). Das hat man auch an der Beleuchtung gesehen. Teilweise schien es so dunkel wie Kerzen, ein paar Sekunden später war es wie die Flutbeleuchtung im Stadion. Wir haben natürlich schnell alles ausgemacht und uns nur gewundert, warum die Sicherung nicht raus geflogen ist. Die eigentliche Ursache haben wir natürlich erst später herausgefunden.

Durch den Defekt, der den kompletten Eingang betraf, sind einige Geräte kaputt gegangen. In meiner Wohnung z.B. Mikrowelle, Subwoofer, Videorekorder (ja wirklich) und diverse Netzteile. Bei den Nachbarn sind einige Fernseher kaputt gegangen.

Zwei Leute haben auch noch einen durchaus spürbaren Stromschlag an der Metall-Kante unseres E-Herds bekommen. Mit dem Phasenprüfer haben wir tatsächlich Strom dort messen können. Auch bei den Steckdosen leuchtete der Phasenprüfer an jedem möglichen Kontakt.

Ein Elektriker hat gestern Nacht die entsprechenden Teile noch repariert.

Meine Frage nun: Muss der Vermieter nun die entstandenen Schäden an unseren Geräten reparieren bzw. die Schäden bezahlen?

Mietwohnung, Mietrecht
Wohnungskündigung wegen akuter Schizophrenie?

Einem befreundeten Paar (nicht verheiratet/Lebensgemeinschaft) wurde die Wohnung gekündigt, weil er, als er seine Tabletten abgesetzt hatte, randalierte. Miete wird/wurde immer pünktlich bezahlt. Als Ex-Selbstständiger fällt er als Geld-Mitbringer aus. Sie haben jetzt Zeit bis zum 30.04. auszuziehen, sonst erfolgt die Räumungsklage. Wohnort bei München. Sie arbeitet, für ihn wurde Grundsicherung beantragt. Des Weiteren wurde er inzwischen auf Spritzen umgestellt, damit es nicht mehr zu Aussetzern kommt. Er ist inzwischen körperlich fast ein Pflegefall. Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bot 2 Wohnungen an, die jedoch zu weit von der Arbeitsstelle der Frau entfernt sind. Er hat in der Zwischenzeit einen gesetzlichen Betreuer. Da kommt leider auch nicht viel bei raus außer Pfändungsschutzkonto. Grundsicherung ist seit Monaten nicht durch. Ich selbst wohne zu weit weg, um eingreifen zu können. Außerdem schämt er sich, da ich ein ehemaliger Kunde bin. Sie bat mich um Hilfe, da Geld so knapp ist, dass es kein I-Net oder Festnetz gibt. Sie sucht jetzt seit 6 Wochen eine Wohnung, aber mit Selbstauskunft, (sie keinen Eintrag) Kaution, Provision sieht es nicht gut aus. Noch dazu München. Haben sie eine Chance, die Räumungsklage abzuwehren, bis eine andere Wohnung gefunden ist? Im Haus möchten sie selbst auch nicht bleiben.

Vielen Dank im Voraus, Orakelsucher

Mietrecht, Räumungsklage
Darf Vermieter die Kosten für die Installation eines Stromzählers per MV auf Mieter abwälzen?

Hallo,

dieses ist meine erste Frage auf dieser Seite, daher bitte ich um Nachsicht , aber gerne auch um Hinweise, wenn ich Verhaltesregeln nicht einhalte ( Beispiel : Thema / Frage schon vorhanden etc.). Habe schon gesucht aber nicht gefunden.

Nun zur Frage: Ich wohne zur Miete und mein Nachbar und ich teilen uns leider einen Stromanschluß. Dieses liegt darin begründet, dass die beiden Wohnungen früher anscheinend nur 1 Wohnung waren. Diese große Wohnung wurde in 2 Wohnungen umgebaut.

Nun ist in meiner Wohnung der Sicherungskasten und in der Wohnung meines Nachbarn der Stromzähler! In dem Mietvertrag besteht eine Klausel (sonstige Vereinbarungen), dass sich die Mieter den Stromzähler teilen und die Kosten untereinander aufteilen. Wenn dieses nicht funktioniert werden die Kosten für eine Stromtrennung und der Einbau eines zusätzlichen Zählers von den Mietern getragen!

Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig?

Das teilen des Stromanschluss hat über 1,5 auch gut geklappt, nur leider befürchte ich, dass nun diese Situation zu Problemen führen kann.

Weiterhin wäre ich für Tipps dankbar wo man sich zum Thema Mietrecht günstig beraten lassen kann bzw. wo ich diese Klausel auf Rechtsgültigkeit prüfen lassen kann? Dabei sollten die Kosten 30-50€ nicht übersteigen. Eine RV besteht nicht.

Miete, Strom, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Stromzähler
Mietrecht in Bezug auf Rauchmelder, wer hat Kenntnisse?

Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und wollten unserer Pflicht nachkommen, genügend Rauchmelder zu installieren. Jetzt hatten wir nur mit einem Mieter das Problem, dass er uns nicht in die gemietete Wohnung lässt, sodass wir die Rauchmelder installieren können. Auch den Besuch von Fachkräften, die den Melder installieren können, lehnt er strikt ab. Die Frage, die mich beschäftigt ist nun, ob er uns überhaupt verbieten darf die Wohnung zu betreten, da es ja unser Eigentum ist und wer haftet im Brandfall, wenn die Rauchmelder nicht installiert werden können? Sind dann die Eigentümer oder die Mieter in der Verantwortung? Ich vermute, dass der Mieter uns nicht reinlässt, weil die Wohnung durch ihn mittlerweile in einem katastrophalen Zustand ist. Ich habe mir letztens sagen lassen, dass er in der kompletten Wohnung raucht und alles zugemüllt hat. Wenn wir die Wohnung nun betreten hat er zwei Probleme, wir sehen den Zustand der Wohnung und durch die Rauchmelder kann er die Bude nicht mehr zuqualmen... Wer hat Tipps für ein optimales vorgehen in diesem Fall? Der Mieter kann ruhig drinbleiben, da er trotzdem pünktlich zahlt und ich keine Lust habe nach seinem Abgang alles zu renovieren. Also geht die Frage eher in Richtung rechtliche Verantwortung der Rauchmelderinstallation und dem verwähren des Einlasses in die Wohnung. Bin für jede Antwort sehr dankbar!

Mieter, Recht, Mietrecht, Eigentumswohnung, Rauchmelder
Sturmschaden auf Auto und Vermieter macht Probleme. Was tun?

Hallo, wie ihr sicherlich selbst miterlebt habt war es gestern sehr stürmisch. Ich hab mein Auto im Hof unseres Mietshauses geparkt, da das Auto meiner Frau schon in unserer Garage war. Leider hat der Sturm bei uns ca. 20% vom Dach abgedeckt und mehrere Ziegel haben mein Dach und die Scheibe erwischt. Hab mein Vermieter heute drauf angesprochen wie wir nun verfahren und er meinte nur es wäre nicht sein Problem und ich hätte mein Auto in die Garage stellen sollen oder sonst irgendwo hin. Er hätte sich abgesichert und im Mietvertrag damals reingeschrieben das man bei Sturm nicht im Hof parken soll. Er meinte damals er macht nixmehr an dem Haus da es zu alt ist und er selbst zu alt ist. Außerdem hätte er sowieso keine Gebäudeversicherung oder Brandversicherung oder irgendwas von diesem "Blödsinn" wie er es nannte. Mein Auto ist Vollkaskoversichert und ich hab da auch angeben das es in einem abgeschlossen Hof steht. Nun kann ich mir nicht vorstellen das mein Vermieter im recht ist und mit dieser Mietklausel durchkommen kann oder doch? Die Sicherheit allg. des Daches ist fragwürdig und bei noch seinem kleinen Wind kommt als mal ein Ziegel runter aber es wird nie was gemacht. Ein Dachdecker wird nicht beauftragt er flickt dann die "Löcher" meistens selbst mit irgendwelchen Ebay-Ziegeln. Ich hätte mein Fahrzeug ja draußen geparkt aber bei uns sind in der Straße keine Parkplätze vorhanden. Und wenn dann was passiert werde hätte meine Versicherung abgewunken. Ist der Mieter jetzt haftbar zumachen?

Auto, Haus, Versicherung, Mietrecht, Sturm
Seperater Stromzähler Pflicht in einer gemeinschaftlichen Waschküche?

Hallo,

Und zwar es geht um folgendes. Meine Freundin und ich wohnen seit dem 01.10.2015 in einer neuen Wohnung. In diesem Haus wohnen noch 3 weitere Mietparteien. Nun ist es so, dass wir einen gemeinschaftlichen Waschkeller haben. Jede der anderen Mietparteien besitzt eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner. Wir haben allerdings nur einen Stellplatz für eine Waschmaschine. Wir hatten das auch schon an unserem Vermieter bemängelt, allerdings ohne Erfolg, da er meinte er könne nichts daran ändern. "Rein nach dem Motto, wer zu spät kommt den bestraft das Leben".

Das eigentliche Problem ist allerdings, dass der verbrauchte Strom aller Steckdosen über zwei Zähler läuft und dann eben gemeinschaftlich abgerechnet wird. Darauf haben wir unseren Vermieter auch schon angesprochen. Darauf hin meinte er, er könne da nichts machen da das anbringen neuer Zähler ihm zu teuer sei und wir uns nicht so haben sollen, es habe sich ja bisher noch keiner beschwert.

Ist das Rechtens?

Denn zum einen mal haben alle anderen Mietparteien zwei Geräte und zum anderen waschen meine Freundin und ich nicht so oft wie die anderen da wir eigentlich bloß unter der Woche zu Hause sind und gelegentlich in dem Elternhaus meiner Freundin die Wäsche waschen. Und wir sehen es einfach nicht ein für andere Mietparteien den Strom zu zahlen. Und das allerbeste ist, der Sohn des Vermieters wohnt ebenfalls in diesem Haus und besitzt Waschmaschine und Wäschetrockner. Und unser Vermieter hatte uns vor einiger Zeit mal gestanden, dass er den Trockner auch gelegentlich nutzen würde

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.

Mietrecht, Wohnungsrecht
Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.

Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.

Dort stehen 5 Maschinen und 2 Trockner. Ganz früher funktionierten die Waschmaschinen nur mit Geld ... mit so Münzautomaten, die wurden allerdings vor über 5 Jahren aufgebrochen und seitdem laufen sie ohne Geld.

Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände. Ständig sind die Maschinen kaputt, weil andere Bewohner die Türen kaputt machen, indem sie die Hebel abbrechen oder die Knöpfe eindrücken. Es funktionieren also im durchschnitt nur 1-2 Maschinen. Hier wohnen allerdings ca. 150 Leute die ihre Wäschen waschen wollen. Manchmal hat man 3 Tage lang Pech und erwischt keine Maschine. Der nächste Waschsalon ist zu weit entfernt, daher ist das keine Option.

Langsam bin ich echt schon verzweifelt und überlege ob ich mir eine Waschmaschine in die Wohnung stelle. Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.

Mein Nachbar 2 Türen weiter hat 54qm , einen Waschmaschinenanschluss und darf dort seine Maschine betreiben...und ich in meiner 40qm Wohnung darf es nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Vermieter schafft es seit über 4 Jahren nicht alle Maschinen zum laufen zu bringen,

ich habe echt die faxen dicke. Allerdings habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und Zeit & Nerven um Streit mit dem Vermieter anzufangen. Soll ich mir einfach meine eigene Maschine + provisorischen Anschluss hinbauen oder muss ich das weiter hinnehmen? Heraus finden würde er es sowieso nie, außer die Nachbarn würden sich beschweren, was ich allerdings stark bezweifel.

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Gericht, Immobilien, Mietvertrag, Justiz
Wie komme ich aus dem Kündigungsverzicht des Mietvertrages raus?

Hallo!

Ich möchte aus meiner Wohnung RAUS!

Ich fühle mich durch meine Vermieterin sehr unter Druck gesetzt:

  • Ich wohne in einem 2 Etagen Haus im EG und darf kein Schloss an meine Wohnungstür bzw. an mein Zimmer hängen
  • Besucher müssen nach einer bestimmten Uhrzeit nach Hause und dürfen nicht bei mir übernachten -ich wohne in einer 4 Zimmer Wohnung: ein Zimmer gehört mir, ein Zimmer gehört einem anderen Studenten und die anderen beiden Zimmer werden von der Vermieterin als Lager und Bügelzimmer benutzt, sodass sie jederzeit bei uns in der Wohnung ein und ausgeht, wann sie möchte
  • Vermieterin kommt oft in mein Zimmer rein, jedes Mal kontrolliert sie die Heizung und schraubt sie selber runter
  • sie wiederholt ständig, dass ich auf Ordnung achten soll
  • im Badezimmer ordnet sie selber meine Pflegeutensilien (Zahnbürste, Rasierer, Parfüms, Haartrockner etc.)
  • wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit zurück komme, werde ich unhöflich und sehr forsch ausgefragt weshalb ich doch zurückgekommen sei, die Uni würde doch erst in 2 Wochen beginnen
  • zudem möchte ich kündigen, da ich als Student aus Kostengründen in ein Studentenwohnheim umziehen möchte. Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

Mein Mitbewohner ist neulich ausgezogen (vermutlich weil er auch die SCHNAUZE VOLL HATTE). Er hatte das Glück, dass in seinem Vertrag kein Kündigungsverzicht stand

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich hoffe ich kann hier RAUS!

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist nach Tod des Eigentümers? Beräumung/Kosten ...

Hallo,

eine Frage: ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Großvaters, das aber nach dessen Tod in den Besitz meiner Mutter übergegangen ist. Im Moment haben wir einen schlimmen Zwist und reden nicht miteinander. Ergo sitze ich das Wohnrecht an der vollständig möblierten Wohnung einfach aus. Ich habe allerdinsg die Heizungen abstellen lassen, da die Kosten immens waren und das auch der Vorschlag der Hauseigentümerin zu Zeiten war, in denen wir noch zusammen gesprochen haben. Nun habe ich ein bisschen Bauchweh, was mit der Wohnung ist, wenn die Besitzerin irgendwann verstirbt. Ich nehme an, dass die Wohnugn - sollte sich unser Verhältnis bis dahin nicht bessern, in einem recht schlechten Zustand sein dürfte. Es ist ein altes Bauernhaus - Staub und Mäuse wären da vorprogrammiert, auch, wenn wir alle paar Jahre mal nach dem Rechten schauen würden. Bin ich, wenn ich das Erbe abschlage aus dem Schneider oder kann mir dann der Nacheigentümer (ist das dann die Bank) irgend etwas wegen Beräumung etc? Im Zweifel müsste ich das dann tragen aber wie wird das allgemein gehandhabt? Ich habe im Moment kein Interesse mehr an dem Grundstück und würde daher von jedem Erbe zurücktreten, wenn es aktuell wäre. Das Wohnrecht wollte ich auch schon abgeben aber die Verhandlungsbasis war nicht gegeben, sodass ich erstmal nur aus Trotz darauf beharre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen? Und kann ich auch weiter auf das Recht pochen, auch, wenn ich dann nicht mehr zur Erbdiskussion stehe? Was würde denn so eine Beräumung ganz grob kosten? (5 Zimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Flur. Lebensmittel sind natürlich keine mehr in der Wohnugn aber das fängt ja schon beim Stift an und geht bis zur Gardiene - ist alles normal möbliert - kein Messitum oder sowas). Und bitte fangt keine Diskussionan an von wegen : Ihr müsst wieder zusammen reden. Ihr kennt die Umstände nicht - das tut hier nichts zur Sache - bitte lasst es.

Wohnrecht, Wohnung, Mietrecht, Erbrecht

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