Muss ich die entfernte Einbauküche, die ich im schriftl. Einverständnis mit dem Vermieter austauschen / entfernen durfte gg. meine eigene EBK, nach Auszug wieder einbauen ??
Die Genehmigung dazu haben wir im Mietvertrag unter § Sonstiges geregelt und die Vermieter EBK wurde von Ihm auch in seinen Stallungen/Gebäuden eingelagert. In der Formulierung der Genehmigung ist mit keinem Wort erwähnt, dass ich diese bei Auszug wieder einzubauen habe / also nicht der Urzustand wieder hergestellt werden muss. Und bei dem § "Auflistung der Mietwhg. Größe und der Zimmer" steht nur drin: - Wohnküche ** (nichts mit möbiliert oder vorhandener EBK)**
Unter dem Pkt. § Kündigung / Aufhebung des Mietverhältnis steht drin: Die Wohnung ist Besenrein zu übergeben.
Nun verlangt meine Vermieterin, dass ich Ihre EBK bei Auszug wieder fachmännisch einzubauen habe. Ist Sie da im Recht? -> besteht eine Rückbaupflicht in meinem Fall?