Pfändung von Mieteinnahmen bei Mietkauf?

Hallo liebe Gemeinde.

Aufgrund langer Arbeitslosigkeit und sowohl privater als auch finanzieller Probleme, habe ich leider einige Schulden.

Folgende Situation.

Vor ein paar Jahren, als es finanziel noch gut ging, habe ich ein kleines Haus auf Mietkaufbasis übernommen. Da sich meine Frau von mir trennte, lebe ich nun wieder allein in einer kleinen Mietwohnung und habe das Häuschen meinen Sohn und seiner Familie überlassen.

Er zahlt mir an Miete nur die normale Mietkaufrate, welche ich sofort an den Eigentümer weiter leite. Also das Geld was ich als Miete von meinem Sohn bekomme, wird direkt weiter geleitet umd die Mietkaufrate des Hauses zu bezahlen.

Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, habe ich das auch so angegeben. In ca 7 Jahren ist die Abzahlung komplett erfolgt.

Nun steht jedoch ein Pfändung bevor. Die Miete die ich von meinen Sohn bekomme wird benötigt um die Rate für das Haus zu bezahlen.

Mein nettoverdienst liegt nur knapp über den pfändungsfreien Betrag.

Dennoch habe ich Sorge das die Miete mir als Einnahme angerechnet und gepfändet wird. Somit würde man mich ja noch mehr in die Schulden stossen weil ich sonst die Rate für das Haus, was mein Sohn nutzt nicht weiter aufbringen könnte.

Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme des Vertrages durch meinen Sohn. Aber die Notargebühren können wir im Moment nicht aufbringen.

Daher die Frage, kann mir die Miete die ich bekomme gepfändet werden obwohl diese nur eine Durchreicheposten ist ? Weil dieses Geld mir ja nicht zur Verfügung steht und zur Abzahlung des Hauses dient.

LG BePheLor

Finanzen, Miete, Schulden, Mietrecht, arbeitslos
Müssen wir Mieter die Rechnung vom Sanitär bezahlen?

Liebe alle

Ich habe da mal eine rechtliche Frage… Bzw. Probleme mit der Wohnungsverwaltung und einem Sanitär.

Sachverhalt: Weil unser Wasserhahn in der Mietwohnung stetig tropfte, haben wir dies der Verwaltung gemeldet. Diese haben einen Sanitär zur Begutachtung geschickt. Der entschied, dass ein neuer Mischer/Hahn her muss, hat den Auftrag aber nicht erhalten. So installierte uns ein anderer Sanitär den neuen Wasserhahn. Danach konnten wir leider unsere Waschmaschine (welche wir von der Vormieterin übernommen haben) nicht mehr anschliessen, weil das Modell ein anderes ist. Dies haben wir der Verwaltung wieder gemeldet. Daraufhin schrieb diese mir per Mail, dass sich der erste Sanitär (also der, welcher den Auftrag nicht erhalten hatte) nochmals bei uns melden würde. So war es dann auch. Er machte telefonisch einen Termin aus und besorgte uns einen Aufsatz, den er innerhalb von 1min befestigte. Keine grosse Sache also. Danach kam aber die böse Überraschung! Wir sollen für diesen neuen Anschluss bzw. Aufsatz knapp CHF 200.- bezahlen! Der Aufsatz macht nur einen kleinen Teil aus (rund 30.-), das andere sind die Aufwandskosten des Sanitärs. Wir haben die Rechnung der Verwaltung gesendet, weil wir der Meinung sind, die hat uns den Sanitär geschickt. Die sagt aber, es sei unsere Waschmaschine, also müssen wir das zahlen. Wir haben aber NIE eine Offerte erhalten! Hätten sie zu diesem Preis auch nicht angenommen. Der Sanitär hat keinen schriftlichen Auftrag von uns. Bei ihm haben wir Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und ihm den Aufsatz retourniert. Nun sind wir gespannt auf seine Rückmeldung, denn er möchte wohl nicht auf seine Aufwandsentschädigung verzichten, denke ich. Wie sieht es hier rechtlich aus? Klar, es ist unsere Waschmaschine, aber wir haben alles brav der Verwaltung gemeldet und diese hätte uns doch informieren müssen, dass sie den Sanitär auf unsere Kosten vorbeischicken und nicht auf ihre, oder? Der Auftrag ging also in unseren Augen von der Verwaltung aus. Lohnt sich ein Rechtsvorschlag bei Zahlungsbefehl oder wie sehr ihr das? Ich kann mir das Ganze echt nicht leisten, es steht gerade eine OP an. Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir einfach einen Aufsatz in einem Fachmarkt besorgt und selber angeschraubt. Wobei das wieder zusätzliche Kosten gewesen wären, wo wir nichts für den defekten Wasserhahn konnten.

Danke & Grüsse aus der Schweiz

Wohnung, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz
Kündigung möglich trotz 1 jähriger Mietdauer wegen Schimmel?

Hallo,

Ich und mein Partner sind am 1.1.2015 in unsere derzeitige Wohnung eingezogen. Bei der Schlüsselübergabe ist uns erstmals aufgefallen das Schimmel an der Tapete vorm Dachfenster ist und die Tapete ganz locker ist und sich löst. Also war dieses Problem schon beim Vormieter. Der Vermieter hat gesagt das er diese Sache erst im Frühling beseitigen kann, da es dann wärmer sei. Im Winter haben wir dann noch gemerkt (da unser Sofa direkt vor dem Fenster steht) das es undicht ist und rein zieht. Und wenn Schnee auf dem Dachfenster liegt oder es stark regnet haben wir noch beobachtet, dass es innen total nass ist.

Naja wie erwartet ist der Schimmel immernoch da bzw der Vermieter hat noch nichts getan um diesen zu beseitigen.

Ich würde gerne lieber früher ausziehen ohne die Mietdauer zu berücksichtigen, da ich dazu jetzt auch noch schwanger bin. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten würde ich natürlich einhalten.

Auszug aus dem Mietvertrag

Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit

Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.1.2015. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Danach läuft es auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein.

Ist ein Kündigung vorher schon möglich oder müssen wir bis zum 1.1.2016 bleiben???

Ich hoffe jemand ovn euch kennt sich aus oder hat Erfahrung damit und könnt mir somit weiter helfen.

Danke im Voraus

Lg Patris

Mietrecht, wohnung-kuendigen
Ist ein Mietanbot auch für den Vermieter bindend?

Hallo, habe eine Frage. Wir (4 Leute die in eine WG ziehen wollen) haben eine Wohnung gefunden, über eine Marklerin, und auch schon mit der Vermieterin geredet und ein Mietanbot unterschrieben (also beide Parteien) Mietanbot hänge ich dann wo an. Morgen (20.3.2015) soll die Wohnungsübergabe und das unterzeichnen des eigentlich Mietvertrages erfolgen. Soweit so gut. Ich bin jedoch am Montag darauf gekommen das die Marklerin zuviel Provision verlangt und zwar 2 Bruttomiete obwohl die Wohnung auf 3 Jahre befristet ist und sie somit höchstens 1 Bruttomiete verlangen darf. Am Anfang dachte ich es sei vielleicht ein Fehler weil ganz am Anfang wie sie uns de Wohnung vorgeschlagen hat, stand in ihrem System 4 Jahre (hab ich noch aufs gute in der Frau gehofft, da sie sehr freundlich war). Also dachte ich vll war das Angebot einfoch falsch eingeordnet und nicht ihre Schuld. Jetzt haben wir ihr eine Email geschickt um sie zu fragen ob dass vll ein Fehler ist (Weil seit wir mit der Vermieterin in Verbindung sind, ist immer nur von 3 Jahren gesprochen worden, auch der Mietvertrag den uns die Marklerin geschickt hat damit wir uns den durchlesen können war für 3 Jahre ausgelegt und natürlich auch das Mietanbot) Nun hatte diese Bitc* von Marklerin (sorry für den Ausdruck aber hier ziemlich passend) nicht ihren Fehler korrigiert, sondern sie setzt sich gerade mit der Vermieterin in Verbindung und will das auf 4 Jahre umschreiben lassen., damit sie mehr Provision kassieren kann. Jetzt hat aber die Vermieterin schon das Mietanbot (heißt wirklich so und nicht angebot) unterschrieben, wo genau 3 Jahre oben steht. Können wir jetzt darauf beharren, dass auch im Mietvertrag 3 Jahre stehen soll ?

Bitte schnell antworten weil der Termin schon morgen (20.3.2015) um 18:00 Uhr ist. Wäre glücklich wenn mir wer mit seinem Wissen weiterhelfen könnte :) Mfg Thomas

Ach und hier noch das Mietanbot. http://bridgeurl.com/mietanbot (Ist ein Kombi-Link, also mann kann links und rechts dann auf Pfeile klicken um zu den anderen Seiten zu kommen, da hier bloß ein Link erlaubt ist aber es sind ja 3 Seiten Mietanbot)

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Österreich
Vermieter kommt ständig unangekündigt in unsere Wohung-darf er das?

Also vorab ein paar Informationen zur Wohnsituation: Ich, 25-jährige Studentin, wohne mit 3 weiteren Leuten (2 Männer, 1 Mädel - alle etwa so alt wie ich) in einer WG in einer Thüringer Stadt. Die 4-Zimmer Wohnung, in der wir leben sowie die Wohnung darüber (in welcher der Vermieter "Herr S." samt Familie selbst wohnt) gehören dem eben erwähnten Vermieter. Also er hat die Wohnungen einst gekauft, sie renoviert, ist in die eine selbst eingezogen und hat die andere vermietet. Bzw. falls es relevant sein könnte: jedes WG Zimmer wird einzeln vermietet.

Seit ich letztes Jahr im Juni eingezogen bin, kommt Herr S. ständig einfach in die Wohnung. Im Sommer sogar mehrmals in der Woche. Immer lässt er sich mit seinem Schlüssel rein. Und das meistens sogar ohne triftigen Grund. Nur einmal hat er was repariert. Ansonsten kam er nur wegen Belanglosigkeiten. Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass meine Mitbewohnerin und ich nur in Unterwäsche in der Küche saßen und er einfach reinplatzte! Ihm machte das nichts aus. Als uns das zum ersten mal zu viel wurde, hat ein Mitbewohner mal den Mut gefasst ihm zu sagen, dass wir das nicht wollen- worauf er erwiderte, dass das seine Wohnung sei und ihm ständige Zugang zustehen würde! Wir haben ihn auch auf den Absatz in unseren Mietverträgen hingewiesen, der besagt, dass ein Zutritt nur mit 24-stündiger schriftlicher Vorankündigung geschehen darf- aber das interessierte ihn nicht. Er beharrt darauf, dass das seine Wohnung sei und er immer Zutritt haben darf.

Darauf haben wir dann die Wohnungstür von innen zugeschlossen und als er sich wieder einmal (eigentlich unbefugt) selbst hereinlassen wollte, ging das natürlich nicht und er hat geschrien und wie ein Irrer gegen die Tür gehämmert. Als ich dann aufmachte, stürmte er rein und schrie mich an, was mir denn einfällt....usw....Nunja und das ist bis heute so geblieben. Leider traut sich keiner von uns mal ein ernstes Wort mit Herr S. zu reden, weil er ja 1. (wie eben beschrieben) recht aggressiv ist und 2. wir alle Angst haben rauszufliegen. Ja klar ihr sagt jetzt dass kann er nicht machen, aber der hat seine Mittel und Wege. Hat schonmal jemanden der sich gegen seine Tyrannei aufgelehnt hat, rausgekriegt....

Also die wichtigsten Fragen sind nun: Darf er einfach so mit seinem Schlüssel reinkommen? Darf er den Schlüssel überhaupt haben? Und was können wir sonst noch tun bzw. was würdet ihr mir/uns raten?

Wir sind vollkommen am Ende mit unserem Latein. Bitte helft uns!

Mietrecht
Darf Vermieter die Räume betreten?

Hallo Zusammen,

ich habe nun endlich eine neue Wohnung gefunden, muss aber noch bis 1. Juni in meiner alten ausharren. Es gibt ja reichlich Ärger mit dem Vermieter weswegen wir ihn bereits angezeigt haben.

Hier mal die Situation:

Ich wohne in einer Haus-WG. Das Haus ist alleinstehend. Der Vermieter wohnt nicht im selben Haus und es gibt keine weiteren Wohnungen in diesem Haus.

In dieser Haus WG wohnten bis vor 5 Wochen noch 5 Personen. Unser Vermieter hat uns allen gekündigt. Nun bin noch ich und eine weitere Bewohnerin übrig. In der WG gab es keinen Hauptmieter. Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag. Im Mietvertrag steht:

"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"

Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.

Ziehen die anderen Bewohner jetzt aus - wie ist das dann? Darf der Vermieter in das Haus? Oder sind diese Gemeinschaftsräume mir als Einzelperson vermietet und er hat kein Zutrittsrecht zu diesen Räumen? Die bereits leeren Zimmer, aus denen die anderen ausgezogen sind, sind abgesperrt. Zu denen habe und will ich auch keinen Zutritt haben. Darf der Vermieter jetzt einfach so ins Haus, weil die anderen Zimmer leer stehen? Ohne meine Zustimmung?

Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann. Ändert sich etwas anderen Rechtslage für mich, wenn die anderen jetzt alle ausziehen?

Danke für eure Hilfe

Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, WG
Was können Mieter gegen alkoholkranken Nachbarn in Mehrfamilienhaus unternehmen?l

Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit vier Mietparteien. Eine der Wohnungen wird durch einen Alkoholiker bewohnt. Dieser hat am Freitag im Suff wohl gekocht und sein Essen anbrennen lassen und zum Glück wohl noch rechtzeitig mitbekommen (bzw.haben wir ziemlich lange und laut an der Tür geklopft). Das ganze Treppenhaus roch schon extrem. Der Mieter wurde bereits schon öfter auffällig (in Wohnung randaliert, etc.). Ich habe nun große Angst, dass dies nochmal passiert. Es leben drei Babies im Haus und die Vorstellung, dass diesen wegen so einem was passiert ist einfach nur grauenhaft. Wir wohnen in der obersten Etage, der Alkoholiker in der ersten, d.h. bei einem Brand hätten wir wohl kaum ne Chance. Dem Vermieter haben wir den Vorfall heute mitgeteilt. Er kann unsere Sorge verstehen und hat sofort einen Brief mit einer Verwarnung aufgesetzt, dass falsch das nochmal passiert er ihm kündigt. Ich bin aber der Meinung, da Alkoholismus eine Krankheit ist, dies nichts bringen wird. Der Vermieter sagt er könne ihm aber ohne Vorwarnung nicht kündigen?! Muss denn erst was passieren? (Zumal in der Wohnung vorher auch ein Alkoholiker wohnte, bei dem wir wirklich schon einmal die Feuerwehr holen mussten). Bei meiner Aussage, dass die Mieter der oberen Etagen kaum Möglichkeiten hätten bei einem Brand, war seine Antwort, dass wir ja noch auf die Gemeinschaftsterrasse könnten (die direkt über der Wohnung ist), denn Gipskarton würde nicht brennen?!

Meine Fragen nun: was können wir als Mieter rechtlich gesehen noch tun? Was tut man im Ernstfall bei Brand, besonders mit Babies?

Feuerwehr, Feuer, Mietrecht
Nachmieter abgelehnt - Mindestmietdauer Mietvertrag - Untermiete?

Hallo, wir sind im März 2014 in eine neue Wohnung gezogen. Dabei wurde uns eine EBK eingebaut und wir haben einen Monat mietfrei in der Wohnung gewohnt. Im Mietvertrag wurde deshalb vereinbart, dass wir uns verpflichten dort 2 Jahre (bis 04/16) zu wohnen. In den letzten Wochen hat sich jedoch die Möglichkeit eines eigenen Hauses zur Miete ergeben, außerdem arbeiten wir beide weiter entfernt von der Wohnung. Wir haben uns für das Haus entschieden. Bei der Hausverwaltung der Wohnung haben wir angefragt wie wir nun vorgehen können. Dabei wurde und gesagt, dass wir einen Nachmieter suchen müssen, oder aber die Küche ausbauen und abkaufen können. Beide Möglichkeiten kamen in Betracht, deshalb haben wir unterschrieben und am selben Tag kam Nachricht, dass ein Abkaufen der Küche vom Eigentümer nicht erwünscht ist. Somit bleibt nur der Nachmieter. Alle von uns eingereichten Nachmieter wurden wegen SCHUFA Einträgen abgelehnt. Die letzten Interessenten haben ein sehr gutes einkommen und nur einer von beiden hat einen SCHUFA Eintrag. Heute wurde uns wieder mitgeteilt, dass die Verwaltung die Nachmieter ablehnt. Eigentlich kann man doch aber in dem Fall den Mietvertrag auch nur mit der Person ohne die SCHUFA Einträge abschließen oder? Können wir die Wohnung an die Interessenten untervermieten? Diese Variante wurde uns seitens der Hausverwaltung einmal vorgeschlagen. Wir überlegen jetzt was wir machen, vielleicht hat jemand einen tipp für uns...

Mietrecht, Untermiete, Nachmieter
Wohnung ungestrichen übernommen - kann man da noch was machen?

Halli hallo ...

Ich hab vor kurzem eine Wohnung übernommen - mit makler übrigens. Die Vermieterin hab ich erst beim unterschreiben kennengelernt, ablöse etc. Wurde alles mit den vormietern geregelt.

Ich hab dringend eine Wohnung gebraucht und war froh diese bekommen zu haben, deshalb hab ich nicht so genau alles inspiziert wie ich es vielleicht sollen hätte (ich weiß, ich bin da selber schuld). Auf jedem Fall sind die Wände zwar alle weiß, aber teilweise schon etwas verschmutzt, vor allem in dem Ecken. Ich hab das erst jetzt wo ich drin wohn wirklich wahrgenommen. Das Gebäude ist etwa 10 Jahre alt und ich bin mir sicher dass es seitdem nicht mehr gestrichen wurde. Auch die Türen sind nicht mehr so schön.

Die Wohnung und die Mietverträge wurden bis jetzt immer von selbstgesuchten nachmietern übernommen, die Vermieterin hat sich da immer ziemlich rausgehalten, und da wurde halt auch nie renoviert.

Meine Frage ist nun, ob ich da irgendein recht auf eine Sanierung hab. Die vormieter haben die Wohnung ja selbst ungestrichen übernommen und sie besenrein und mit weißen wänden hinterlassen, das passt ja, aber muss die Vermieterin nicht nach so langer Zeit einmal renovieren lassen und das dann aus ihrer Tasche zahlen?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, und ob es da irgendeine Möglichkeit gibt ... Unterschrieben ist leider schon alles, ich weiß ja dass ich selber schuld bin, aber vielleicht Kann man da ja noch was machen.

Wohnrecht, Mietrecht
Angebliche Lärmbelästigung durch Katzen

Hallo,

wie so viele habe ich ein Problem mit meiner Nachbarin. Es fing vor einiger Zeit an, als sie mitten in der Nacht von Samstag auf Sonntag bei mir Sturm klingelte und dann durchs ganze Haus schrie, ich soll mit dem Lärm aufhören, sonst würde sie die Polizei rufen. Da sie mich aus dem Schlaf gerissen hat, hab ich nicht gleich geöffnet, sondern mir erstmal was drüber gezogen und bin dann runter und hab geklingelt. Sie machte auf und das erste, was mir auffiel war, dass sie eine mega Fahne hatte. Egal, angeblich wäre seit 3 Wochen andauernd Lärm nachts bei mir, als ob jemand Möbel rücken oder Rollschuh fahren würde. Sie wurde dabei richtig persönlich, ich solle doch mit meinem Sex oder was ich da mache aufhören. Sie hätte sich auch schon beim Vermieter beschwert. Als ich sie gefragt habe, warum sie aber mir noch nichts gesagt hat, kam keine Antwort. Fakt ist aber, ich arbeite Nachts, bin also nicht Zuhause und in dem Fall hab ich geschlafen.
Demnach können es nur meine beiden Katzen sein(welche ich nicht erst seit drei Wochen habe), was ich ihr auch versucht habe zu erklären, aber das hat sie gleich ausgeschlossen. Die beiden toben gerne mal durch die Wohnung und jagen sich gegenseitig. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Lärm macht, aber nicht so lauten, dass es sie stören dürfte, denn ich höre meine Nachbarn über mir null. Sie hört aber angeblich jeden meiner Schritte. Jedenfalls war danach Ruhe. Irgendwann habe ich sie mal auf der Straße getroffen und sie meinte letztens wäre es wieder ganz schlimm gewesen. Wieder sagte ich ihr, dass ich arbeiten war... nein, sie hat meine Schritte gehört. Ich hab sie dann wiederholt gebeten mich einfach am nächsten Tag zu kontaktieren, wenn sowas ist, aber seitdem kam nix von ihr. Jetzt hängt allerdings im Haus ein allgemein adressierter Brief des Vermieters, dass die nächtlichen Ruhestörungen doch bitte zu unterlassen sind. Ich trau mich dank ihr schon kaum noch mich in meiner Wohnung zu bewegen, wo man doch jeden Schritt hört (warum hör ich aber über mir niemanden? ) Will aber auch insgesamt keinen Ärger hier haben. Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen und weiß, wie man das deeskalieren kann?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten! :)

Mietrecht, Nachbarschaftsstreit

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