Handelt es sich um Betrug, wenn verkaufte Guthabenkarte ungültig ist?

Hallo,

ich habe bei eBay Kleinanzeigen eine Guthabenkarte von 30€ gekauft und sofort nach Vereinbarung per Paypal gezahlt.

Der Code der Guthabenkarte, der auch einen PIN hat, ist laut Bestellseite des entsprechenden Online Shops ungültig.

Den Verkäufer versuchte ich sofort per Ebay Messenger-Dienst zu kontaktieren und erst am nächsten Tag, als ich mit der Polizei androhte, meldete er sich zurück, hat erst mir vorgeworfen , dass ich es schon eingelöst habe, aber später als ich mich wehrte, sogar zugegeben, dass er die gleiche Meldung beim Bestellen bekommt. Er bot mir an, dass er mir die Hälfte, also 15€ per Paypal zurückgibt und wir uns gegenseitig positiv bewerten und die Sache abschließen.

Das lehnte ich ab und bestand darauf, den ganzen Betrag zurück zu bekommen. Am Ende entschuldigte er sich für die Unannehmlichkeiten und bot mir 2 Wege an. Entweder die Hälfte oder das Ganze, aber dass er mich bei eBay meldet.

Ich habe mich fürs Letztere entschieden und habe ihm mitgeteilt, dass ich sowieso nichts befürchte.

Überwiesen hat er mir trotzdem nur die Hälfte und ich habe nach Androhung tatsächlich die Polizei eingeschaltet. Einfach aus Prinzip.

Wie schätzt Ihr, wie das ausgeht? Wird mich die Polizei fragen, ob ich einen Strafantrag zusätzlich stelle und wird der Verkäufer mit einer Vorbestrafung als Betrüger belastet?

Ich konnte bei der Anzeige den vollen Namen samt Adresse des Täters, sogar das Eheverhältnis angeben, weil ich vorher durch Recherche über Google alles rausfinden konnte.

Danke

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Bautrockner funktionieren nicht mehr. Wie gehe ich vor?

Hallo,

Es gab in einer Wohnung meines Mehrfamilienhauses, wo ein Verwandter von mir an höchstens zwei Monaten im Jahr anwesend ist, einen Wasserschaden durch Leitungsbruch. Der Bewohner ist nicht anwesend und hat mir seine Schlüssel überlassen. Die Feuchtigkeit breitete sich auf eine Wandfläche von ca. 3 qm aus. Vor 6 Wochen wurde die alte Leitung durch eine neue ersetzt und vor vier Wochen habe ich die ganze Wand im Badezimmer, wo die Leitungen verlaufen, freigelegt (Fliesen und Putz ab). Seit zwei Wochen stehen in der Wohnung zwei Trocknungsgeräte, eins im Badezimmer, eins in der angrenzenden Küche. Im ebenfalls angrenzenden Treppenhaus steht ein Trocknungsgerät.

Es sind wartungsfreie Geräte, also fliesst die Feuchtigkeit durch Schläuche in den Abfluss. Ich bin der Eigentümer des Mehrparteienhauses, jedoch wohne ich woanders. Die ersten 7 Tage liefen die Geräte ununterbrochen, Am Montag musste ich für 4 Tage reisen, und als ich bei meiner Ankunft kurz vorbeigeschaut habe, stellte ich fest, dass die zwei Geräte in der Wohnung aus sind und es leicht nach Kabelbrand stinkt.

Brandspuren sah ich aber keine, sondern, dass der FI-Schalter der Wohnung die Stromzufuhr ausgeschaltet hat. Ich schalte den FI-Schalter an und er geht abrupt wieder runter. Erst nachdem ich die Stecker der Geräte rausgezogen hab, blieb der Schalter "oben".

Jetzt ist die Frage, ob ich mit Schuldzuweisungen seitens der Trocknungsfirma rechnen könnte und wenn ja, wie ich mich wehren könnte? Ich wüsste zwar selbst nicht, was ich falsch gemacht habe. Ein bekannter Elektriker meinte, dass das Netzteil zu heiss gewesen sein könnte. Die Wohnung war auch in den ersten sieben Tagen, wo ich jeden Tag drin war, heiss wie in der Sauna. Ich finde es auch übertrieben, dass drei Geräte für eine Feuchtigkeit von ca. 3-4 qm Ausbreitung bei seit vier Wochen freigelegten Mauern schon zwei Wochen stehen.

Zumindest, wenn ich mit der Hand rübergehe, fühle ich keine feuchte Stelle. Kann ich der Versicherung sagen, dass sie die Geräte abholen lassen soll?

Danke

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Mieter stellt Schuhe vor dem Wohnungseingang. Ist das für Vermieter verbietbar?

Hallo,

In meinem Mehrfamilienhaus stellt ein Mieterpaar Schuhe in der Nähe der Wohnungstür. Es handelt sich um das Dachgeschoss. Der Bereich vor der Wohnungstür ist ca. 2qm groß, wobei 1 qm durch drei Wände abgedeckt sind, und nur dann sichtbar ist, wenn man direkt vor der Wohnungstür steht. Das heisst, wenn man die Treppe hochläuft, sieht man nicht sofort den einen Quadratmeter, wo die Mieter ihre Schuhe ablegen.

Sonst habe ich nichts gegen sie einzuwenden, da sie sich gut verhalten, und kleinlich möchte ich nicht sein. Aber leider, denke ich, haben sie mich nicht gefragt, ob sie den Bereich nutzen dürfen und die Schuhe, wie sie abgestellt sind, sind manchmal durcheinander. Wie schon geschrieben, man sieht diese Unordnungs nur wenn man den Bereich vor der Wohnungstür betritt und nach links schaut. Letzten Endes gehört der Bereich ja auch zum Treppenhaus.

Kann ich als Vermieter von heute auf morgen verbieten, dass sie den Bereich für sich beanspruchen? Ich könnte ja hingehen und eine Tür einbauen, die ich verschliesse, um dort Besen usw. abzustellen, wenn ich es auf die harte Tour mache.

Klar muss man auch das sonst positive Verhältnis in Betracht ziehen, das ich nicht ändern möchte. Ich weiss, dass es viel schlimmere Sachen gibt, die Mieter tun können und dies hier vielleicht noch in die Kategorie Luxusproblem gehört.

Perfekt wäre gewesen, wenn sie mich vorher gefragt hätten. Einmal habe ich denen schon gesagt, dass sie für Ordnung in dem Bereich sorgen sollten.

Haus, Mieter, Mietrecht, Vermieter