Einem befreundeten Paar (nicht verheiratet/Lebensgemeinschaft) wurde die Wohnung gekündigt, weil er, als er seine Tabletten abgesetzt hatte, randalierte. Miete wird/wurde immer pünktlich bezahlt. Als Ex-Selbstständiger fällt er als Geld-Mitbringer aus. Sie haben jetzt Zeit bis zum 30.04. auszuziehen, sonst erfolgt die Räumungsklage. Wohnort bei München. Sie arbeitet, für ihn wurde Grundsicherung beantragt. Des Weiteren wurde er inzwischen auf Spritzen umgestellt, damit es nicht mehr zu Aussetzern kommt. Er ist inzwischen körperlich fast ein Pflegefall. Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bot 2 Wohnungen an, die jedoch zu weit von der Arbeitsstelle der Frau entfernt sind. Er hat in der Zwischenzeit einen gesetzlichen Betreuer. Da kommt leider auch nicht viel bei raus außer Pfändungsschutzkonto. Grundsicherung ist seit Monaten nicht durch. Ich selbst wohne zu weit weg, um eingreifen zu können. Außerdem schämt er sich, da ich ein ehemaliger Kunde bin. Sie bat mich um Hilfe, da Geld so knapp ist, dass es kein I-Net oder Festnetz gibt. Sie sucht jetzt seit 6 Wochen eine Wohnung, aber mit Selbstauskunft, (sie keinen Eintrag) Kaution, Provision sieht es nicht gut aus. Noch dazu München. Haben sie eine Chance, die Räumungsklage abzuwehren, bis eine andere Wohnung gefunden ist? Im Haus möchten sie selbst auch nicht bleiben.

Vielen Dank im Voraus, Orakelsucher