Guten Tag Community,
Ich wohne in einem 3 Familien Wohnhaus. Der Mieter aus der Parterrewohnung hat zudem eine Garage angemietet. Da dieser Mieter zudem noch ein riesen Ars...ch ist, parkt er gerne sein Fahrzeug nicht in seiner Garage, sondern auf dessen Zufahrt. Ist das Fahrzeug abgestellt, ist es uns und den anderen Mietern kaum möglich vernünftig die Eingangstür mit Einkauf, Fahrrädern, Mülltonnen etc. p.p. zu betreten oder zu verlassen! Ein weiterer kritischer Punkt ist der Flucht und Rettungsweg. Es ist kaum oder gar nicht möglich, dass bei einer Verunfallung oder Brand usw. die Rettungskräfte vernünftig arbeiten können. Der von mir gemessene Abstand von der Türschwelle bis zum Fahrzeug beträgt ca 70 -80 cm. So das gerade Personen, die sich dünn machen müssen, durchkommen. Was passiert unter anderem, wenn ich mit einen sperrigen Gegenstand an sein Fahrzeug komme. Bin ich dann schuld? Ich hätte gerne eine ehrliche Antwort. Ist dieses laut "Gesetz", wenn es überhaupt dafür eine Rechtssprechung gibt zulässig? Und ich meine nicht, die Erlaubnis der Vermieterin, mit der dieser Mieter sowieso unter eine Decke steckt (best Friends)!
Danke
Der Lord