Folgende Situation: Ich und meine Freundin haben mit 1 April eine neue Genossenschaftswohnung zugeteilt bekommen. Der Vormieter ist seit 31. Jänner aus der Wohnung ausgezogen.

Die Schlüsselübergabe hat bereits stattgefunden und dabei stellte sich heraus dass sich noch eine Küche in der Mietwohnung befindet. Es handelt sich um eine ca 4 Jahre alte Küche inkl aller Geräte welche noch voll intakt sind. Neupreis würde ich auf ca 2000€ schätzen.

Die Dame der Genossenschaft welche uns die Wohnung zugeteilt und übergeben hat erwähnte nie ein Wort der Küche und ich hab mir dann auch irgendwie gedacht: Fragst lieber nicht.

Meine Freundin und ich sind eigentlich sehr korrekte Menschen und irgendwie plagt uns ein kleiner Gewissensbiss. Aber auf der anderen Seite denke ich mir man sollte keine Toten aufwecken und wenn man sich ein paar Hunderter oder vielleicht Tausender sparen kann, wieso nicht?

Wir haben auch keine Daten des Vormieters nur der Nachname stand auf dem alten Schild der Klingel.

Bevor wir jetzt irgendwas weiteres machen wollte ich mal wissen wie siehts da rechtlich aus? Verliert der Vormieter den Anspruch wenn er etwas bis über seine Mietdauer hinaus in der Wohnung verbleiben lässt, oder ist dies so übliche Praxis? Was kann uns im schlimmsten Fall passieren wenn wir die Küche nutzen und der Vormieter meldet sich bei uns?

Grüße