Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist nach Tod des Eigentümers? Beräumung/Kosten ...

Hallo,

eine Frage: ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Großvaters, das aber nach dessen Tod in den Besitz meiner Mutter übergegangen ist. Im Moment haben wir einen schlimmen Zwist und reden nicht miteinander. Ergo sitze ich das Wohnrecht an der vollständig möblierten Wohnung einfach aus. Ich habe allerdinsg die Heizungen abstellen lassen, da die Kosten immens waren und das auch der Vorschlag der Hauseigentümerin zu Zeiten war, in denen wir noch zusammen gesprochen haben. Nun habe ich ein bisschen Bauchweh, was mit der Wohnung ist, wenn die Besitzerin irgendwann verstirbt. Ich nehme an, dass die Wohnugn - sollte sich unser Verhältnis bis dahin nicht bessern, in einem recht schlechten Zustand sein dürfte. Es ist ein altes Bauernhaus - Staub und Mäuse wären da vorprogrammiert, auch, wenn wir alle paar Jahre mal nach dem Rechten schauen würden. Bin ich, wenn ich das Erbe abschlage aus dem Schneider oder kann mir dann der Nacheigentümer (ist das dann die Bank) irgend etwas wegen Beräumung etc? Im Zweifel müsste ich das dann tragen aber wie wird das allgemein gehandhabt? Ich habe im Moment kein Interesse mehr an dem Grundstück und würde daher von jedem Erbe zurücktreten, wenn es aktuell wäre. Das Wohnrecht wollte ich auch schon abgeben aber die Verhandlungsbasis war nicht gegeben, sodass ich erstmal nur aus Trotz darauf beharre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen? Und kann ich auch weiter auf das Recht pochen, auch, wenn ich dann nicht mehr zur Erbdiskussion stehe? Was würde denn so eine Beräumung ganz grob kosten? (5 Zimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Flur. Lebensmittel sind natürlich keine mehr in der Wohnugn aber das fängt ja schon beim Stift an und geht bis zur Gardiene - ist alles normal möbliert - kein Messitum oder sowas). Und bitte fangt keine Diskussionan an von wegen : Ihr müsst wieder zusammen reden. Ihr kennt die Umstände nicht - das tut hier nichts zur Sache - bitte lasst es.

Wohnrecht, Wohnung, Mietrecht, Erbrecht
Habe ich ein Recht, dass mein Strom abgelesen wird?

Hallo,

ich habe ein Wohnrecht an einer Partei im Gebäude meiner Mutter. Leider haben wir uns in den letzten Jahren verstritten, was ich hier nicht näher diskutieren möchte. Damit die Räumlichkeiten weiterhin nutzbar bleiben, hatte ich die Heizungen auf Frostschutz laufen lassen. Nur kamen, dadurch, dass es Nachtspeicheröfen sind, knapp 1000 Euro per Anno zu Stande, was mir einfach zu viel ist. Also hatte ich dem Stromanbieter gekündigt. Ich muss hier einen Einschub machen: Die Zähler stehen im Gebäudeteil meiner Mutter und sie verweigert sowohl mir, als offenbar auch einem Techniker der EOn den Zutritt. Da ich rund 600 Km weit weg wohne, kann ich auch nicht mal eben ablesen fahren (mit Polizei käme ich noch an die Zähler). Aus diesem Grund hatte der Stromanbieter den letzten Verbrauch geschätzt- Als dann doch mal abgelesen wurde., kam heraus, dass es viel zu viel war und, dass zudem die Zähler falsch notiert wurden. Das gab viel Ärger und ein bisschen Geld zurück. Dann gab es noch weiter Diskussionen, dass ich nach der Kündigung die Zähler ausbauen lassen müsse, was ich aber aus o.G. Grund nicht kann. Mir teilte eine Mitarbeiterin des Stromanbieters aber schon mehrfach mit, dass sie auch mit Polizeigewalt in das Gebäude gelangen würden. So, das war die Vorgeschichte. Nun zur Frage:

Der Vertrag lief am 31.12. aus. Ich sollte den Strom ablesen und schrieb zum 10/15x, dass ich das nicht kann. Ich bat also, die Zähler abzulesen und bei der Gelegenheit abzubauen. Nun kam die Endabrechnung und der Betrag wurde wieder geschätzt, auf knapp 500 Euro vom Mai bis Dezember. Aufgrund der milden Witterung ist das völlig unmöglich - ich weiß ja jetzt, welchen Verbrauch meine Heizkörper generieren. Der ist zwar hoch aber längst nicht sooo hoch. Habe ich als Stromkunde denn kein Recht auf eine Ablesung? Ich weigere mich erblich gesagt gerade, diese Unsumme für einen Schätzwert zu begleichen. Den Restbetrag erhalte ich doch niemals zurück. Wie ist denn hier die Lage? Ich hatte auf früheren Unstimmigkeiten auch schon die Verbraucherschutzzentrale um Hilfe gebeten - hier riet man mir, zuerst zu zahlen und dann auf dem zivilen Weg zu Klagen, was ich aber für quatsch halte. Was sagt ihr? Im Mai würde der Strom so oder so wieder offiziell abgelesen. Kann ich mich nicht darauf berufen und sagen: Ich zahle erst dann, wenn der Wert feststeht? Es geht hier nicht um Zahlungswilligkeit sondern darum, dass ich mich seit über einem Jahr vom Stromanbieter verarscht fühle. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nämlich nichtmal davon ausgehen, dass die Leitungen in dem alten Gebäude sauber getrennt sind und ich nicht brav den Strom für meine Erzeugerin bezahle. Als das abgeklärt werden sollte, wurde dem Elektriker (siehe oben) der Zugang verweigert. Ist der Strom denn jetzt abgeklemmt oder generiert sie evt so weitere Kosten?

A never ending Drama ...

Danke Euch!

Strom, Recht, Heizkosten, Mietrecht, Abrechnung
Zugang zur Wohnung durch Eigentümer versperrt - Hausfriedensbruch?

Hallo,

mal eine Frage an die Hobbyjuristen unter Euch... Es geht um die Personen A, B und C. A gehört ein Haus, B wohnt dort, zahlt auch Miete, hat aber keinen Mietvertrag,d a er direkt mit A verwandt ist. C ist der Enkel von B. Nun ist B schwer krank und muss in ein Heim. Er hat C als Betreuer bestimmt, A wegen Zwistigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen. Vor einiger Zeit wollte C B Sachen aus der Wohnung holen, die Haustür war aber von innen mehrfach verschlossen, sodass C den Schlüsseldienst rief. A war darüber mehr als erbost aber B hatte C schriftlich bestätigt, dass er die Sachen braucht und C diese holen und den Schlüssel auch behalten solle. Nun will C B ins Heim fahren, und das Zimmer dort mit einigen persönlichen Sachen aus der Wohnung einrichten. Notgedrungen ruft C A an und sagt ihm, dass er nochmal in die Wohnung müsste. A ist stinksauer und sagt, er habe die Schlösser getauscht und bringt B die Sachen selber. Das will B aber nicht und auch C legt großen Wert darauf dass B aus gesundheitlichen Gründen in ein möbliertes Zimmer zieht. Wer ist nun im Recht? Darf A einfach den Zugang zu Bs Wohnung versperren? Wie kann C trotzdem legal Zugang zur Wohnung erhalten und ist es A überhaupt erlaubt einfach über Bs private Sachen zu bestimmen, obwohl B das ausdrücklich nicht wünscht?

Danke Hoffe, das mit dem A,B,C bringt Euch nicht zu sehr durcheinander...

Mietrecht, Familienrecht, Hausfriedensbruch, Vorsorgevollmacht
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