Studentenwohnheim "Bett kaputt"- Rechnung gekriegt was tun?

Hallo, ich schildere kurz das Problem: Ich wohne seit 1,5 Jahren im Studentenwohnheim. Das Zimmer wird möbeliert vermietet und ist im Mietpreis enthalten. Nun ist es so gewesen, das vor ein paar Monaten, als mich auf das Bett gesetzt habe, die eine Ecke kaputt gegangen ist. Ich habe unverzüglich es der Hausmeisterin gemeldet. Das Bett war noch in einem kompletten Zustand nur eben die Ecke ist kaputt gegangen. So habe ich 1 Monat auf die Handwerker gewartet und auf dem Boden geschlafen damit nicht noch mehr etwas beschädigt wird. Als die Handwerker dann da waren, haben sie es schnell gerichtet und alles gut. Dann kam die böse überraschung reingeflattert in Höhe von 280 euro !!! für eine ecke zamschrauben. Ich habe daraufhin die verwaltung angeschrieben und die sachlage erklärt aber es hieß dann ich hätte es mit absicht bzw fahrlässig kaputt gemacht und das bett angeblich komplett zusammengebrochen war. Zudem die Rechnung ja wirklich ein Wucher ist für eine Schreibe reinschrauben fast 300 euro. Ich habe kein einkommen nur mein Bafög von dem ich auch lebe. Ich habe der dame auch erklärt das ich das nicht zahlen kann und will da es von alleine kaputt gegangen ist zudem ich auch anmerken muss, das es ein älteres bett ist. Ich seh es einfach nicht ein das mir sowas vorgeworfen wird, zudem ich auch zeugen habe, dass das bett noch ganz war und eben nur die eine ecke eingebrochen war. Trotz des Gesprächs mit der Verwaltung wurde ich nicht ernst genommen und jetzt wieder eine rechnung mit Mahnung gekriegt.Die frage ist jetzt wie die chancen aussehen für mich ob ich die rechnung so hinnehmen muss ? Haftpflich habe ich nicht.

Danke

Mietrecht, Mietvertrag, Student, Wohnheim
wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?

ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...

sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.

nach 4 jahren, trennen sich die beiden.

kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?

ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?

sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?

oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?

natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )

danke für euere meinung.

Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Familienrecht, Hartz IV, Jobcenter, Jura
Wasserschaden seit drei Wochen - was jetzt?

Hallo zusammen, so langsam platzt mir der Kragen. Am 17.6. entdeckte ich einen großen Wasserfleck in meiner Wohnung. Habe Vermieter, Hausmeister und Hausverwaltung sofort informiert. Bis jetzt hat es nur eine Leckageortung am 03. 07. gegeben.

Rohr hinter einer Badezimmerwand ist undicht. Es treten etwa 400 Liter pro Tag aus, so der Mitarbeiter der Firma. Die betroffene Wand schimmelt. In Küche und im Wohnzimmer habe ich mittlerweile auch Flecken an der Wand. Auch in der Küche sieht man langsam schwarze Schimmelflecken. Das Wasser gelangt schon bis in den Keller des Hochhauses (wohne in der 1 Etage). Und kleine Pfützenbildung im Bad habe ich auch bereits. Wird täglich schlimmer und es stinkt modrig, wie in einem Keller. Man sagte mir ich solle einfach das kalte Wasser zur Sicherheit abstellen.

Vermieter hat die Zuständigkeit an die Hausverwaltung geschoben. Die hat es an die Firma weitergeschoben, die die Leckageortung durchgeführt hat. Doch die ist nach eigenen Aussagen nur für die technische Trocknung zuständig. So, meinen Vermieter erreiche ich irgendwie auch nicht mehr. Termin beim Mieterverein habe ich erst am 15.07.

Im Moment gibt es keinen Auftrag für eine Reparatur. Und hier kann man zusehen wie es täglich schlimmer wird.

Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur anrufen? Und die Kosten mit Miete verrechnen?

Danke und beste Grüße

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Installateur, Klempner, Wasserschaden
Der Vermieter macht nichts am Haus, darf er trotzdem eine Mieterhöhung durchführen?

An die Profis hier, die sich auskennen!: Wohne seit 2004 in einem Haus zur Miete. Der Vermieter hat sich nie ums Haus gekümmert (abgesehen von wichtigen Reparaturarbeiten), zum Beispiel die ganze Elektro- und Wasserrohre sind komplett veraltet (10 A-!Sicherungen!! aus den 50er Jahren) hat auch nie die Miete erhöht und sich selten, wenn überhaupt, mal blicken lassen. Vor einigen Monaten hat seine (Geldgeile!) Tochter ihn ins Altersheim gesteckt und macht jetzt all seine finanziellen Angelegenheiten, auch das Haus. Hat mir damals auch entsprechende Informationen zukommen lassen, hat sich auch persönlich ein Bild vom Haus gemacht, haben zusammen alles (von Dach bis Keller) inspiziert und über eventuelle Renovierungsarbeiten gesprochen. Vor etwa 2 Monaten war sie mit einem Gutachter wieder hier gewesen, mit der Absicht, das Haus samt Grundstück zu verkaufen. Heute habe ich ein Brief bekommen, dass sie die Miete dem ortsüblichen Mietspiegel anpassen will. Zwischendurch habe ich sie immer wieder auf die Renovierungen angesprochen, habe allerdings nie eine richtige Antwort bekommen, obwohl es das Haus wirklich dringend nötig hätte (Bilder)! Soweit die Situation! Jetzt die Frage: Darf sie eigentlich die Miete erhöhen und sich am Marktspiegel orientieren, obwohl hier nie was passiert? Wie soll ich reagieren? Kann sie mir kündigen, wenn ich die Mieterhöhung ablehne (habe 2 Kinder, 16 + 7)? Soviel ich weiss, ist doch jeder Vermieter sogar verpflichtet regelmäßige Renovierungen vornehmen zu lassen, oder nicht?

Und zur info: Einen Umzug in eine andere Wohnung kann ich mir leider nicht leisten und in einem Mieterbund bin ich auch nicht! PPS.: Ich vermute sehr stark, dass sie mich mit dieser Mieterhöhung nur raus bekommen will, um Haus und Grundstück zu verscherbeln

Bitte nur ernstgemeinte Antworten

Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Wie verhindere ich als Vermieter eine Mieteintrittsvereinbarung?

Folgendes Problem stellt sich, und ich bitte um Rat:

Ein langjähriger Mieter hat eine neue Lebensgefährtin, und verbringt bereits seit Monaten Tag und Nacht bei ihr. Er kommt nur noch selten und kurz, z.B. um etwas aus der Wohnung zu holen.

Zeitgleich hat er seinem Bruder die (Mit-)Benutzung der Wohnung gestattet, ohne uns Vermieter offiziell darüber zu informieren. Laut Mietvertrag ist eine Überlassung an Dritte, Untervermietung etc. ohne Zustimmung des VM nicht gestattet.

Von Mieterseite hieß es, der Bruder wäre nur Besuch, doch dem ist so nicht, da dieser Bruder bereits seit über 3 Monaten in der Wohnung wohnt (inklusive Name am Klingelschild). Auch empfängt er regelmäßig (Übernachtungs-)Besuch in der Wohnung. Daraufhin haben wir den eigentlichen Mieter angeschrieben, ihn auf den "Überlassung-an-Dritte"-Paragraphen seines Mietvertrags aufmerksam gemacht und angekündigt, dass wir im Hinblick auf die restliche Mietergemeinschaft die (einzige) Position des Betriebskostenschlüssels, die nach Personenanzahl abgerechnet wird, rückwirkend auf 2 Personen erhöhen werden.

Nun habe ich jedoch gelesen, dass durch eine Schriftform, die § 550 BGB genügt, beide Brüder eine Mieteintrittsvereinbarung treffen können, und mit unserer Zustimmung der Bruder dann plötzlich unser neuer Mieter wäre. Aber ein Gerichtsurteil hierzu besagt: "Die nötige Zustimmung des Vermieters zur Mieteintrittsvereinbarung ist dagegen formfrei wirksam".

Dadurch habe ich Sorge, dass unser Betriebskostenerhöhungsschreiben (erst vor wenigen Tagen erfolgt) bereits als Zustimmung gelten könnte. Was kann ich tun, um einen solchen Mieterwechsel zu verhindern? Wir möchten den Bruder keinesfalls als neuen Mieter haben! Auf der anderen Seite wohnt der eigentliche Mieter - zumindest offiziell - noch hier und überweist auch die Miete. Ich will diesem Mieter auch nicht zu nahe treten, doch die Situation missfällt mir sehr.

Mieter, Mietrecht
Spülmaschine Austausch oder Reparatur; Wer entscheidet und wie bei einer Mängelanzeige in einer Mietwohnung?

Hallo allerseits,

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage zum korrekten Umgang mit einer Mängelanzeige weiterhelfen kann.

Zum Sachverhalt, die längere Version:

Am 23. Juni habe ich meine Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass der Schließmechanismus an meiner Spülmaschine defekt ist. Sie ist damit unbenutzbar geworden. Ich habe sie ganz normal eingeräumt und als ich sie schließen wollte, gab es kurzes knacken (ich nehme an es ist etwas in der Tür gebrochen und nun geht sie eben nicht mehr zu/ rastet nicht mehr ein)

Als Antwort kam, dass ein Austausch, den sie für wahrscheinlich notwendig halten aus organisatorischen Gründen nicht "kurzfristig realisierbar" sei. Sie würden sich aber melden. Nun, das ist jetzt zwei Wochen her und mein Verständnis von "kurzfristig" scheint nicht ganz das gleiche zu sein wie das meiner Vermieter.

Um meine eigenen Interessen gewahrt zu sehen bin ich nun dabei ein Schreiben inkl. Frist zur Mängelbehebung aufzusetzen. Dabei habe ich den 23. Juli als Frist gesetzt. Das ist dann ein Monat nach der eigentlichen Mängelanzeige und sollte ausreichen um der Instandhaltungspflicht nachzukommen.

In dem Schreiben fordere ich meine Vermieter auch auf einen Termin zu vereinbaren, wenn sie sich selbst von dem Schaden überzeugen wollen.

Für alle, die nicht viel lesen wollen hier ist die Frage:

Ich setze gerade ein Schreiben an meiner Vermieter auf, da meine Spülmaschine defekt ist. Darin fordere ich meine Vermieter ja ganz allgemein dazu auf den Mangel zu beseitigen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass ich, sollten sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, nach (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) den Mangel selbst beheben werde. Ist es nun ratsam gleich darauf hinzuweisen, dass ich einen Austausch vornehmen werde? Wer und wie entscheidet man denn ob eine Reparatur möglich ist bzw. ein Austausch notwendig? Da das Ding schon etwas älter ist (Baujahr kann ich leider nicht bestimmen, da die Seriennummer nicht sichtbar ist) und die Spülleistung nicht gerade grandios ist, bin ich natürlich eher für einen Austausch. Da ich Null Ahnung von Spülmaschinen habe, kann ich das aber auch nicht beurteilen.

Ich freue mich sehr, wenn mir hier jemand weiter helfen kann!

Danke schon mal für alle Antworten!

Lg Susan

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, defekt, Spülmaschine, Mängelanzeige
Mietrecht - Vermieter klagt gegen Mieter. Gericht entscheidet ohne Chance für Mieter?

Hallo Zusammen,

Um es kurz zu machen:

Mieter A und B mieteten ein Haus dessen Vertrag auf einem Mietkauf ausgelegt war. Das Haus wies nach einigen Wochen stärkere Mängel auf, wie Schimmel im Keller & Zimmer, eindringende Feuchtigkeit im Keller etc.

Ebenso mussten die Mieter A und B in der ersten Überwinterung an die 2000€ an Heizöl investieren, da das Haus nicht isoliert ist. Mieter A hat somit im Verlaufe der Zeit, einige Zimmer mit Styropor provesorisch isoliert, ebenso musste Er selbst eine Drainage verlegen.

Der Vermieter allerdings, bestehend auch aus 2 Personen (A und B), wurde mehrfach darauf angesprochen und auf die Mängel hingewiesen, doch diese lehnten eine Behebung der Mängel aus finanziellen Gründen ab.

Die Mieter A und B konnten schlussfolgernd eine Kaution in Höhe von 1600€ nicht aufbringen, da diese in der Anfangszeit selbst finanziell tätig wurden um das Haus einigermaßen herzurichten. Dies wurde mit den Vermietern A und B MÜNDLICH vereinbart. Ebenfalls trat das Problem auf, dass 2 Monatsmieten nicht rechtzeitig/gar nicht gezahlt wurden, aufgrund dieser finanziellen Investitionen seitens der Mieter A und B. Auch dort wurde mit den Vermietern A und B eine mündliche Vereinbarung getroffen, was allerdings in einen Streit ausartete.

Aufgrund der ganzen Mängel kam der Mietkauf nie zustande und es verblieb bei einem reinen Mietvertrag, jedoch war ein Bekannter der Mieter A und B gewillt, das Haus für einen vorgeschlagenen Preis zu kaufen, den die Vermieter allerdings ablehnten. Der Bekannte der Mieter A und B wollte aber nicht mehr investieren, da er selbst noch einige finanzielle Mittel in eine Sanierung hineinstecken musste. Jedoch platzte auch dieses Vorhaben da die Vermieter eigene Preisvorstellungen hatten.

3 Jahre später setzten die Vermieter eine, über den Rechtsanwalt, getätigte Klage auf, aufgrunddessen, da die Kaution immer noch nicht gezahlt wurde. Die Mieter A und B wiesen über ihren Anwalt daraufhin die Mängel am Haus, den selbst getätigten Investitionen der Mieter und der Tatsache, mit dem Vermieter A diverse mündliche Kompromisse eingegangen zu sein, die Kaution somit nicht bewusst gezahlt zu haben/zahlen konnten.

Die Vermieter A und B stritten daraufhin alles ab, wussten angeblich nie etwas von Mängel, wussten nie etwas über einen Bekannten der das Haus kaufen wolle, oder gar das die Mieter selbst Reparaturen (wie das verlegen einer Drainage) vollzogen hatten.

Das kuriose ist allerdings, nachdem vor einigen Jahren alles in Streit ausartete, kam** nur noch Vermieter A** zu den diversen Gesprächen und schloss diverse Kompromisse mit den Mietern A UND B.

Das Gericht jedoch entschied sich nun für die Vermieter, da die Mieter keine (schriftlichen) Beweiskräfte haben. Es wurden noch nicht mal irgendwelche Zeugen seitens des Gerichts einberufen, sondern allein die schriftliche Stellungnahme der Kläger (Vermieter) über ihren Anwalt reichte aus, um diesen Fall zu entscheiden.

Mietrecht, Aussage gegen Aussage
Ist eine Mieterhöhung wegen Elektrogeräten gerechtfertigt?

Ich habe von meinem Vermieter folgende E-Mail erhalten:

Wir wurden darüber informiert, dass in den Wohnungen extrem hohe Stromkosten anfallen. Dies ist drauf zurückzuführen, dass ohne Zustimmung des Vermieters zusätzliche Elektrogeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner aufgestellt wurden. Diese dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters, weder im Zimmer noch in der Küche oder Flur etc. aufgestellt werden! Das Betreiben eines solchen Gerätes löst einen Miet-Zuschlag je Gerät und Zimmer von 10 € mtl. je Mieter aus. Der Zuschlag muss von „allen Mietern“ einer Wohneinheit akzeptiert und getragen werden. Wir bitten um eine Rückmeldung bis zum 08.06.2015, ob Sie die Geräte behalten möchten. Ansonsten müssen die widerrechtliche aufgestellten Geräte „sofort“, d.h. bis spätestens 08.06.2015 entfernt werden.

Wir wohnen zu dritt in einer WG und bezahlen pro Person eine pauschale Miete inkl. aller Nebenkosten. Aktuell hat die WG zwei Kühlschränke, zwei Herde (einer mit, einer ohne Backofen) die zur vom Mieter gestellten Möblierung gehören. Lediglich eine Waschmaschine wurde zusätzlich angeschafft. Als ich im Oktober 2014 in die WG eingezogen bin, wurden bereits alle Geräte in dieser Form betrieben. Im Mietvertrag ist von einem entsprechenden Mietzuschlag keine Rede. Ist die Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt?

Wenn ja, wäre ja nur die Waschmaschine betroffen, richtig? Selbst dann halte ich 10€ pro Mieter und Monat, insgesamt also 360€ pro Jahr für in keinster Weise gerechtfertigt, da ich mir nicht vorstellen kann, wie eine Waschmaschine solche Stromkosten verursachen könnte.

Miete, Recht, Mietrecht
Muss der Vermieter um eine andere Empfangsmöglichkeit kümmern, wenn die Sat Anlage durch einen Baum behindert wird?

Hallo zusammen, ich wohne seit November in einer Mietswohnung innerhalb eines Dreifamlilienhauses, dort gibt es TV Empfang über eine auf dem Dach installierte digitale Sat Anlage. Nun stehen vor dem Haus mehrere große Bäume, welche in den Empfangsbereich der Antenne ragen. Was im Winter ohne Blätter noch kein Problem war, führt nun zu ständigen Bildausfällen, man kann sagen dass die Sat Anlage so nicht mehr nutzbar ist (z.T. mehrere Stunden kein Antennensignal). Ich habe mich mit der Fehlerbeschreibung, ohne meine Einschätzung dass die Bäume offensichtlich der Grund dafür sind, an den Vermieter gewandt, dieser hat laut eigener Aussage die Anlage wohl selbst geprüft und sie sei in Ordnung. Er kam dann auch zu dem Schluss, dass es mit den Bäumen zu tun haben muss, dagegen könnte er allerdings nichts tun. Die Bäume kann er nicht abholzen, das ist mir schon klar. Erstens gehören sie ihm nicht, sie stehen auf einem Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite (ob sie der Stadt oder dem Grundstücksbesitzer des Hauses dahinter gehören wusste nichtmal das Gründflächenamt, hier müsse neu vermessen werden wenn man es denn wolle und bezahlen möchte, so die Aussage eines Mitarbeiters der Stadt). Und Zweitens sind sie auch viel zu groß um sie einfach so abholzen zu können. Nun bin ich der Meinung, da ja die Sat Anlage bei meinem Einzug erstens vorhanden und zweitens vollständig funktionsfähig war, dass der Vermieter in der Pflicht ist, den bei Einzug vorhandenen und funktionsfähigen TV Anschluss auch funktionsfähig zu halten oder? Eine Zimmerantenne / DVB-T ist für mich keine tragbare Möglichkeit, erstens ist die Senderauswahl sehr beschränkt, die Empfangsqualität eher schlecht und dieser Dienst ist ja auch für 2017 abgekündigt, also nicht Zukunftsträchtig.

Baum, Mietrecht, SAT-Anlage
Ist ein Hund trotz Hundehaarallergie einer Mieterin im Mietshaus erlaubt?

Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien), laut Mietvertrag ist die Hundehaltung nur gegen Absprache erlaubt. In diesem Haus gab es bis dato wohl aber niemals Hunde. Ich lebe nun seit 2 Jahren in diesem Haus und meine Nachbarin (Mieterin seit 5-6 Jahren), die direkt neben mir wohnt, hat sich nun einen kleinen kurzhaarigen Mischlingshund angeschafft.

Aufgefallen ist es mir als ich den Hausflur wischte und plötzlich Ausschlag vom Putzwasser bekam, obwohl ich die gleichen Mittel wie sonst benutzte. Als ich mit meiner Tochter darauf ansprach, erklärte sie mit dass die Nachbarn seit 2-3 Tagen einen Hund hätten.

Ich reagiere nicht auf alle Hunde allergisch, habe z.B. mit dem Hund meiner Freundin (Border-Collie/Mudi Mischling) so gut wie keine Probleme, bis auf etwas verstopfte Nase, was sich mit der Einnahme von Antiallergikum noch etwas verbessern lässt. Die Allergie wurde bei mir vor guten 16-18 Jahren fest gestellt beim Arzt und ich war auch nicht weiter deswegen in Behandlung, da ich einfach Hunden aus dem Weg gegangen bin.

Vorgestern hielt sich der Hund eine Weile im Hausflur auf, da mit den Nachbarn gequatscht wurde und ich bemerkte dabei Atemprobleme.

Wir haben auch einen gemeinschaftlichen Garten, in dem sich der Hund nun den ganzen Tag aufhält, seit dem es so warm ist.

Man soll mich nicht falsch verstehen, ich bin eigentlich ein Hundefreund, doch der neue Hund im Haus schränkt mich wahnsinnig ein. Ich bekomme Ausschläge beim putzen und keine Luft wenn der Hund sich etwas länger im Flur aufgehalten hat. In den Garten traue ich mich seit dem auch nicht mehr.

Das einzige was mir etwas aufstößt ist, dass die Nachbarin den Hund im Garten sein Geschäft verrichten lässt, überall. Und dort im Garten wird eben auch oft gegrillt und kleine Kinder spielen dort.

Aber wie verhalte ich mich nun am Besten?

Gesundheit, Garten, Hund, Allergie, Mietrecht, Nachbarn
Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?

Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".

Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?

Mietrecht, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe
Wasserschaden durch defektes Rohr in der Wand - Schimmel - modriger Geruch - Wer hilft?

Hallo zusammen,

Und zwar kam ich letzten Mittwoch früh (17.06.) von der Arbeit nach Hause und bemerkte einen großen Wasserfleck mit "pelzigen" Stellen an der Wand im Flur (Rigips). Ohne jegliche Wasserspuren in der gesamten Wohnung. Der Wasserfleck ist auch in der Nähe vom Stromkasten und der bei der Telefondose unmittelbar.

Habe direkt meinen Vermieter angerufen und informiert. Die frühere Hausverwaltung auch. Und den Hausmeister ebenfalls, der sich das wenig später auch ansah. Scheinbar ist ein Rohr innerhalb der Wand undicht. Die Wand ist zwischen Badezimmer und Flur.

Mittlerweile verfärbt sich die Wand dunkler. Teilweise schwarz und es sieht so aus, als löse sich auch langsam die Rauhfaser. Außerdem riecht es bereits modrig. So, bislang hab ich vom Vermieter dazu nix mehr gehört, obwohl ich denen das auch mit dem Schimmel mitteilte.

Als ich den Vermieter heute nochmal anrief sagte der: ich dachte sie wollen den Hausmeister nochmal drauf sehen lassen und sich dann melden.

Dabei hab ich das nie behauptet. Außerdem hat er das alles bereits gesehen.

Der Schaden wird schlimmer. Und eine Lösung liegt noch nicht vor. Der Vermieter wollte sich an den Hausmeister wenden und dann wieder bei mir anrufen. Tat er nicht.

Da ich noch nie Wasserschäden und/ oder Schimmel in der Wohnung hatte, frage ich mich:

1. Ist das ein Notfall? 2. Wie viel Zeit muss ich den Vermietern geben, um zu reagieren? 3. Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur und weitere Maßnahmen rufen und dann die Kosten mit der Miete verrechnen?

Danke für Hinweise

Schimmel, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Rigips, Rohrbruch, Wasserschaden
wie kann ich den 21 J. Sohn meiner Lebensgefährtin aus meinem Haus werfen?

Ich lebe seit 2008 mit meiner Lebensgefährtin und Ihrem Sohn in meinem Haus, es besteht weder ein Mietvertrag noch zahlen die beiden Miete, was auch soweit OK ist. Der Sohn ist noch bis ende Januar 2016 in der Ausbildung und erhält eine Ausbildungsvergütung von ca. 600 Euro sowie eine Mtl. Hinterbliebenen- Rente von ca. 200 Euro. Je älter ihr Sohn wird umso weniger hält er sich an Grundregeln für ein soziales miteinander. Gestern kam es zum Eklat, nach einer Differenz zwischen dem Sohn und mir griff er mich tätlich an, warf mich zweimal zu Boden und bedrohte mich mit einer Art Dachlatte. In der Folge habe ich Schürfwunden und Hautverletzungen von meiner Brille dadurch das er mich in den Schwitzkasten nahm. Aus meiner Sicht ist das Verhältnis zwischen uns derart beeinträchtigt, dass ich ihn keinen Tag länger als nötig in meinem Haus dulde und auch nicht länger mit Ihm unter einem Dach leben möchte. Welche Möglichkeiten habe ich, ihn oder ihn mit seiner Mutter aus meinem Haus zu werfen, und welche Form und Fristen muss ich dazu einhalten. Im Mietrecht wäre es eine Frist von 14 Tagen für eine fristlose Kündigung angemessen soweit es mir bekannt ist. Ich halte die Frist in diesem Fall ebenfalls für angemessen. Meine Frage: findet hier das Mietrecht Anwendung oder gehört der Fall in mein Hausrecht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Hausrecht
darf neuer vermieter garten aufteilen?

hallo,ich wohne seit 10 jahren in einem mehrfamilienhaus.hinter dem haus befindet sich ein garten,welchen ich seit 10 jahren nutze.zum damaligen mietvertrag bekam ich vom damaligen vermieter eine extra bescheinigung mit diesem text: Vereinbarung: zum mietvertrag vom 01.09.2014 zu oben genannter wohnung wird gartennutzung vereinbart.die rasenpflege des gartens u die pflege des rasens vor dem garten(hofbereich) wird vom mieter übernommen.alle anderen mieter des hauses haben eine solche vereinbarung nicht und nutzen den garten auch nicht. der neue vermieter möchte den garten nun abteilen um einem neuen mieterwelcher nun einzieht ein stück garten abzugeben.der garten ist eingezäunt u der vermieter sagte,ich könne dem neuen mieter ja auch mal den schlüssel geben,das dieser dort mal grillen kann.ich möchte mir mit keinem anderen mieter den garten teilen.ich habe dort meine gartenmöbel,gartengeräte etc. und möchte nicht mit meiner familie oder freunden mit fremden anderen zusammen grillen.wenn der neue mieter vor dem zaun seinen grill aufbaut ist mir das egal.da ist auch etwas rasen.aber einen wildfremden in meinem garten zu haben, das möchte ich nun wirklich nicht.kann der neue vermieter nach übernahme der alten mietverträge und meiner schriftlichen vereinbarung den garten einfach aufteilen oder mir sogar wegnehmen?lieben dank schonmal für eure antworten.

Garten, Miete, Mietrecht, Vermieter
Untermietvertrag ungültig, aufgrund falscher Informationen?

Zur meiner Situation. Ende Februar 2015 befand ich mich in einer Notlage und suchte verzweifelt nach einer Wohnung. Eine gute Freundin von mir hatte einen guten Kumpel dessen Wohnung laut seiner Aussage seit einem Jahr leer steht, da er bei seiner Lebensgefährtin wohnt, aber als Sicherheit seine eigene Wohnung beibehalten hat. Er sagte mir er zahle 540 Euro WM. Würde mir die Wohnung unbefristet untervermieten mit Küche, und Schrank. Kaution möchte er keine haben. Und der Vermieter weiß von unserem untermietvertrag Bescheid. Also ging alles klar. Somit unterschrieben wir ein untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate. Das ging eine Weile lang gut. Bis ich dann erfahren habe das vieles nicht stimmte. Er selbst zahlt die Miete garnicht sondern das Sozialamt. Der Vermieter selbst weiß doch nichts von unserem untermietvertrag... Die letzten zwei Monate habe ich erfahren das er Geld Probleme hat. Da ich zb ihm die letzten 2 Mieten zwei Wochen früher geben musste als vertraglich abgemacht. Da er knapp bei Kasse ist. Momentan liege ich im Krankenhaus wegen einer bauchdeckenstraffung. Und nun bekomm ich eine Nachricht von ihm. "du ich muss alles Geld zusammenkratzen, brauche die Kaution von 1500 Euro und 500 für die Küche, wenn nicht muss ich dich fristlos kündigen....ist das rechtens? Was soll ich machen? In meiner Verfassung ist mir ein Auszug in den nächste Wochen Körperlich kaum möglich. Ich bin total verzweifelt.... Kann ich auf die Kündigungsfrist zurückgreifen die wir im untermietvertrag vereinbart haben? Oder ist der untermietvertrag ungültig da der Haupt Vermieter garnicht von mir weiß, obwohl er mir sagte er weiß von mir Bescheid.... Bzw. Allgemein ungültig ist, Da die Wohnung Anscheinend das Sozialamt finanziert von dem ich anfangs nicht wusste, evtl. Habe ich mich auch noch strafbar Gemacht.? Bitte dringend um Hilfe! =((((

Recht, Mietrecht, ungültig, Untermietvertrag
Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?

Nicht nur mangels eigenem Balkon, sondern auch aufgrund sehr guter Nachbarschaftsverhältnisse untereinander nutzen unsere Mieter (11 Mietparteien) den gemeinsamen Innenhof in den Sommermonaten gerne zum gemeinsamen Grillen und Feiern - oder auch nur zum abendlichen Zusammensitzen bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier. Das ist schon seit Jahrzehnten so, und auch neue Mieter schließen sich dieser "Tradition" normalerweise gerne an, zumal sie vor Abschluss des Mietvertrages von diesen "familiären Gepflogenheiten" informiert wurden - und diese auch genießen.

So auch der Mieter, um den es hier geht. Auch er und seine Familie werden zum Grillen eingeladen, er sitzt dabei und feiert mit, nimmt noch einiges an fertigem Grillgut mit nach Hause - um sich dann regelmäßig am nächsten Tag bei uns Vermietern über dieses Grillen im Hof zu beschweren, weil er zu diesen Zeiten das Fenster nicht öffnen konnte.

Oft genug saß er abends nach 22 Uhr noch gemeinsam mit anderen Mietern im Hof, um den Tag ausklingen zu lassen. Doch plötzlich (nach 2 Jahren Mietzeit) besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende. Bereits um 22:02 Uhr (!) wird sich bei uns per SMS beschwert. Und am nächsten Tag steht der Mieter bei uns auf der Matte und droht mit Mietminderung und Anwalt.

Nun weiß ich natürlich, dass ab 22 Uhr Nachtruhe ist, und der Mieter insofern im Recht ist - wohl auch, obwohl er selber oft genug nach 22 Uhr dabei gesessen hat.

Auf der anderen Seite ist die komplette, restliche Mietergemeinschaft sehr aufgebracht darüber, dass sie abends nicht mehr im Hof zusammensitzen kann, und fühlt sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt. Man argumentiert, dass ja um die Zeiten keine Partys gefeiert werden, sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält. Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.

Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen? Ist das überhaupt mietrechtlich zulässig? Denn immerhin ist das Mitbenutzen des Innenhofes den Mietern mündlich zugesagt, wenn es auch nicht explizit im Mietvertrag steht. Oder hat jemand einen Tipp für mich, wie ich die jetzt leider aktuelle Situation "Einer gegen Alle + Alle gegen Einen" entschärfen kann?

Mieter, Mietrecht, Lärmbelästigung, Ruhestörung
Wie lange darf Mutter/Schwiegermutter zu Besuch in der Mietwohnung bleiben?

Die Ehefrau eines unserer Mieter besucht derzeit einen Integrationskurs. Dieser geht über 10 Monate (sofern sie nicht verlängern muss), und findet 4 mal pro Woche von morgens bis zum frühen Nachmittag statt. Obwohl sie bereits viele Monate zuvor wusste, dass es ab Anfang 2015 recht kurzfristig zu einem Teilnehmerplatz für sie kommen kann, kümmerte sie sich leider nicht um einen Ganztagsplatz für ihr Kind in dessen Kindergarten. So sind alle Ganztagsplätze belegt, und das Kind muss um die Mittagszeit den Kindergarten verlassen.

Somit wohnt nun seit 4 Monaten ihre Mutter mit in der Wohnung, und kümmert sich auch um das Kind. Die Mutter hat keine eigene Wohnung in Deutschland, sie reiste direkt aus dem Ausland an. Nun wird sie vermutlich bis Dezember bleiben, unter Umständen sogar noch länger. Die Wohnung hat zwar 70 qm, jedoch nur 2 Zimmer, und ist daher für 4 Personen meiner Meinung nach völlig ungeeignet. Ich hatte die Wohnung damals an den jungen Mann alleine vermietet, ohne zu wissen, dass er nur einige Monate später im Ausland heiratet und Frau und Kind mitbringt. Und jetzt wohnen 4 Personen hier. Dazu kommt, dass diese Mieter bereits zu Dritt Probleme mit ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten hatten (Gutachter), und es deshalb in der Heizperiode immer wieder zu stressigen Situationen kam.

Nun weiß ich, dass enge Verwandte (Mutter) länger bleiben dürfen als normaler Besuch. Außerdem gibt es ja noch einen Paragraphen, der auf das "berechtigte Interesse" des Mieters hinweist, wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern.

Darf die Mutter unter diesen Gegebenheiten wirklich 10 Monate oder länger als "Besuch" bleiben? Könnte bei 2 Zimmern trotz 70 qm eine Überbelegung vorliegen? Und ab wann könnte ich die auf Personenanzahl festgelegten Umlagenschlüssel auf 4 Personen ändern? Ich finde leider so viele widersprüchliche Angaben und nichts konkretes...

Mietrecht, Besuch
Glasbruch an Balkontür in Mietwohnung - wer kommt für den Schaden auf?

Hallo,

zunächst ist das passiert: Die Balkontür ist gesprungen (also das äußere Glas vond er Doppelverglasung), ohne dass da etwas gegen gekommen ist oder ich dagegen gestoßen wäre. Ich vermute das hängt mit den Fassadenarbeiten zusammen, da waren zeitweise Vibrationen in der gesamten Wohnung zu spüren. Über dem Rahmen der Balkontür sind auch etwas wie Setzrisse, zumindest ein aufgerissener Spalt zwischen Fassade und Rahmen, aber das war schon vor den Arbeiten.

Ich habe meinen Vermieter angerufen, der meint, Glasbruch sei mein Problem, ich solle doch den Mietvertrag mal lesen. Dann war ich beim Mieterbund, die das nicht so gesehen haben und so wie ich nichts entsprechendes im Mietvertrag gefunden hatten. Die haben dann auch einen Brief an den VM geschrieben, der aber unbeantwortet blieb, seit mitte Mai, genauso wie der zweite, der jetzt kürzlich raus ging. Und jetzt erst habe ich Dämel im Mietvertrag unter dem Punkt Betriebskosten entdeckt: "Glasbruchversicherung - Mietersache".

Jetzt bin ich vollkommen verwirrt. Ich dachte bisher ganz einfach, ich könne durch mich verursachte Schäden oder eben "mein Hab und Gut" versichern. Aber die Balkontür gehört mir ja nicht und ich habe sie auch nicht beschädigt. Das ist in meinen Augen halt so, als würde ich eine Gebäudeversicherung für die Mietwohnung oder eine Krankenversicherung für wen anderes abschließen. Wenn ich mich irre, hab ich immerhin was gelernt.

Also, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann - vielen Dank! :)

Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag

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