Mietvertrag fristgrecht gekündigt + keine Schlüsselübergabe = Vertrag ungültig?

Guten Tag,

ich und meine Freundin haben einen Mietvertrag zum 16.04. unterschrieben, haben aber noch vor dem eigentlichen Einzug den Vertrag fristgerecht zum 01.07. gekündigt und wurden nun vom Vermieter gebeten, die restlichen drei Monatsmieten (kalt) bis zum besagten Vertragsende zu bezahlen. (April anteilig, Mai und Juni).

Nun haben wir am 16.04. natürlich die Wohnung gerne übergeben haben wollen, damit wir auch die Zählerstände bis zum Vertragsende kontrollieren können. Zumal es unser Recht ist, bis 1.7. den Schlüssel zu haben bzw. die Wohnung zu nutzen.

Leider war zu diesem Zeitpunkt der Vermieter noch in der Wohnung wohnhaft (Bilder belegen das) und nicht wie vereinbart rechtzeitig ins EG umgesiedelt. Somit haben wir keine Schlüsselübergabe erhalten.

In unserem Mietvertrag ist neben dem Vertrag auch ein Übergabeprotokoll als Bestandteil des Vertrags angegeben/angekreuzt. Da uns dieses Protokoll nun zum 16.04. fehlte, war für uns der Mietvertrag somit ungültig/unvollständig. Wir sind also schriftlich per Einschreiben vom Mietvertrag zurückgetreten und haben keine Miete überwiesen.

Jetzt wäre meine Frage, ob hier der Vermieter doch noch auf seine 3 Monate Miete pochen kann oder nicht? In unseren Augen hat er am Tag der eigentlichen Übergabe "Vertragsbruch" begangen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Kündigung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
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