Mein bisheriger Vermieter hat das Haus verkauft, in dem sich meine Wohnung befindet. Mit ihm hatte ich mündliche Vereinbarung in Bezug auf Gartennutzung und Wäschetrockenplatz. Der neue Vermieter übernimmt meinen bestehenden Mietvertrag (in Schriftform) so wie er jetzt ist. Meine Frage ist nun: Sind mündliche Absprachen nach einem Wechsel des Vermieters weiterhin gültig, oder bedarf es da einer neuen Regelung?