Wir haben vor 5 Jahren in unserer Mietwohnung an 2 Türen selbstklebende Aufhänger angebracht. Nun beim Auszug verlangte der Vermieter, dass diese wieder entfernt werden. Das war fast unmöglich und beim hantieren blieben natürlich Spuren zurück, denn dieser Kleb haftete ungeheuer. Nun müssen wir diese Türseiten neu lackieren lassen und haben uns ein Angebot eingeholt. Der Privathaftpflichtversicherung haben wir den Schaden gemeldet, diese lehnt aber eine Leistung ab mit der Begründung, das wisse doch jedes Kind, dass solche Aufhänger nie mehr entfernbar sind. Kann die Versicherung die Zahlung wirklich verweigern? Der Kostenvoranschlag vom Fachmann für diese "Reparatur" der 2 Türen liegt bei 250 €. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wie sieht es rechtlich aus? Danke für Eure Rückmeldungen.