Darf Vermieter die Räume betreten?

Hallo Zusammen,

ich habe nun endlich eine neue Wohnung gefunden, muss aber noch bis 1. Juni in meiner alten ausharren. Es gibt ja reichlich Ärger mit dem Vermieter weswegen wir ihn bereits angezeigt haben.

Hier mal die Situation:

Ich wohne in einer Haus-WG. Das Haus ist alleinstehend. Der Vermieter wohnt nicht im selben Haus und es gibt keine weiteren Wohnungen in diesem Haus.

In dieser Haus WG wohnten bis vor 5 Wochen noch 5 Personen. Unser Vermieter hat uns allen gekündigt. Nun bin noch ich und eine weitere Bewohnerin übrig. In der WG gab es keinen Hauptmieter. Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag. Im Mietvertrag steht:

"Vermietet wurden 1 Zimmer, WG Küche, WG Flur, WG Bad, WG Dusche, WG Keller, WG Bodenraum, 1 Terrasse, WG Balkon"

Das heisst, die Geimeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer, Keller etc wurden mir nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern sind MITVERMIETET.

Ziehen die anderen Bewohner jetzt aus - wie ist das dann? Darf der Vermieter in das Haus? Oder sind diese Gemeinschaftsräume mir als Einzelperson vermietet und er hat kein Zutrittsrecht zu diesen Räumen? Die bereits leeren Zimmer, aus denen die anderen ausgezogen sind, sind abgesperrt. Zu denen habe und will ich auch keinen Zutritt haben. Darf der Vermieter jetzt einfach so ins Haus, weil die anderen Zimmer leer stehen? Ohne meine Zustimmung?

Wir haben in der Vergangenheit bereits das Schloss getauscht, sodass er ohnehin nicht mehr rein kann. Ändert sich etwas anderen Rechtslage für mich, wenn die anderen jetzt alle ausziehen?

Danke für eure Hilfe

Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, WG
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