Gaszähler vertauscht, was nun?

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem: Als ich vor 13 Monaten in meine momentane Wohnung gezogen bin, wurde mir von der Hausverwalterin ein falscher Gaszähler zugewiesen. Als ich Ende Mai eine überhöhte Gasrechnung von meinem Gaslieferanten zugestellt wurde, schaltete ich meine Gastherme ab und beobachtete, dass der mir zugewiesene Gaszähler sich weiter drehte, der angebliche Gaszähler meiner Nachbarin jedoch nicht. Ich habe daraufhin meine Beobachtung einige Stunden fortgesetzt und auch einige Tage Später das selbe gemacht, mit dem selben Ergebnis. Daraufhin informierte ich sowohl meine Nachbarin, als auch die Hausverwalterin über meine Beobachtungen und meine Vermutung, dass die Gaszähler wohl vertauscht wurden. Zufälligerweise war die Hausverwalterin an jenem Tag im Haus, also suchte ich sie auf und erklärte ihr die Sachlage. Außerdem bot ich ihr im Beisein meiner Nachbarin an, meine Gastherme erneut auszuschalten, damit sie sich persönlich davon überzeugt, dass meine Aussage korrekt ist. Ihre Antwort darauf war lediglich:"nicht jetzt, ich hab jetzt keinen Nerv dafür". In den folgenden Monaten kamen immer wieder überhöhte Rechnungen für meinen angeblichen Gaszähler, ich zahlte diese nicht und bat meine Hausverwalterin sich doch bitte mal darum zu kümmern um festzustellen welcher Zähler zu welcher Wohnung gehört. Schließlich wurde der Gaszähler im November abgeklemmt und siehe da, meine Nachbarin hatte kein Gas mehr, ich schon! Der Vermieter veranlasste eine überprüfung der Zugehörigkeit der Gaszähler durch ein Sanitärunternehmen. Das Ergebnis, meiner Nachbarin und mir wurden falsche Gaszähler zugewiesen. Übrigens gab es dieses Problem wohl schon mal in der Vergangenheit, vor unserer (Nachbarin und meiner) Zeit. Ich meldete umgehend den richtigen Gaszähler an, allerdings verlangt der Gasanbieter immernoch das Geld für den Zähler der Nachbarin von Feb 2014-Nov 2014. Mein Vermieter und seine Frau die Hausverwalterin sagen, sie hätten damit nichts am Hut. Habe ich einen Anspruch gegen jemanden?Vermieter?Nachbarin? Muss ich das wirklich zahlen?

Recht, Mietrecht, Anspruch
Auto für die Nachbarn zu laut.

Hallo zusamman,

wir wohnen seit wenigen Wochen in einem 3 stöckigen Mietshaus im 2. OG. Die Nachbarn aus dem EG wohnen schon seit 10 Jahren in dem Haus, genießen aber deshalb keinerlei Sonderrechte, Hausrechte oder sonst etwas, meinen Schwiegereltern sind zwar Eigentümer, dennoch haben wir auch einen ganz normalen Mietvertrag und keinerlei Sonderrechte.

Ca. 20-30 Meter vom Haus entfernt befindet sich für jede Partei eine Garage, im Haus ist dementsprechend noch genug stellfläche für mehrere Autos (Vor ca. 15 Jahren hatte jede Partei mit 2 Autos in m selben Hof geparkt).

Jetzt das Problem:

Die Nachbarn aus dem EG (verbitterte Frührrentner mit zu viel Zeit), beschweren sich darüber das wir ein zweites Auto vor der Garage stehen haben und meine Freundin jeden Morgen umrangieren muss. Dies tun wir aus reinen gutwillen weil die Nachbarn es noch schlimmer finden, wenn wir das Auto neben eine Grünfläche stellen. Hier wäre mein Ford Focus, benziener, keine Baulichen Veränderungen mit neuem Originalauspuff zu nah am Ihrem Fenster (ca. 10 Meter) und Sie würden davon immer wach werden. Die Nachbarn aus dem 01. OG bekommen nichtmal mit, das wir 2 Autos haben.

Jetzt die Frage:

Gibt es gesetzliche Richtwerte oder eine Art Mindestabstand die ein Auto zum Fenster haben muss? Lauf vermieter haben wir das Recht dort unser Fahrzeug abzustellen, sowohl "vor dem Fenster" (ca. 10 Meter entfernt), als auch vor der Garage. Die Frage gillt nur aus interesse, falls die Situation eskalieren sollte und vor Gericht landet.

Ich vermute, das falls es soweit kommen sollte, der Lautstärkepegel in deren Schlafzimmer gemessen wird und dann der Richter entscheidet. Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?

Auto, Miete, Recht, Mietrecht, Nachbarn, parken, Lautstärke
Hauptmieter kündigt und will wegziehen, Untermieter findet keine neue Wohnung

Ich habe viele ähnliche Fragen gefunden, aber keine, die genau passt. Im Sommer 2013 zog ich in eine Wohngemeinschaft ein (neben mir der Hauptmieter, und ich hatte einen Vorgänger), und erhielt einen Untermietvertrag. Das Zimmer war leer und nicht teilmöbiliert. Wir haben beide in der aktuellen Stadt studiert. Er ist aktuell arbeitslos und Hartz IV, ich arbeite im sozialen Bereich mit wechselnden Einnahmen und bin Hartz-IV-Aufstocker. Der Hauptmieter möchte in eine andere Stadt ziehen hat nun gekündigt (seine 3 Monate Frist begannen am 1. Feb.). Ursprünglich hätte ich neuer Hauptmieter werden sollen, es hätte einen Auflösungsvertrag jeweils gegeben, doch der Vermieter verlangte dann von mir eine Elternbürgschaft, die mir meine Eltern nicht ausstellen wollen. Daraufhin musste mein Hauptmieter eine formale Kündigung an den Vermieter schicken, die habe ich zwar schriftlich zur Kenntnis genommen, mein Untermietvertrag wurde aber bislang noch nicht gekündigt (nach meiner Recherche hätte ich sechs Monate Kündigungsfrist). Nun habe ich den ersten Monat Wohnungssuche fast hinter mir, und es sieht eher schlecht aus. Es gibt zwar eigentlich genügend bezahlbare Angebote, aber es wird sich immer für einen anderen Kandidaten entschieden. Mir wurde beim Mieterschutzbund gesagt, dass ich einfach und zwar unmittelbar vom Vermieter geräumt werden kann, da zwischen ihm und mir kein vertragliches Verhältnis besteht. Ich solle mich rechtzeitig an Wohnungs- und Sozialamt wenden. Dafür wiederum bräuchte ich einen Wohnberechtigungsschein qua Hartz IV. Nun läuft das Ende Februar aus und braucht einen Verlängerungsantrag, der aber vermutlich nicht durchkommt, weil ich jetzt zwei Monate etwas zu viel verdient habe (1.000 netto). Somit wird es fraglich, ob ich im April einen aktuellen Wohnberechtigungsschein werde vorlegen können. Nun habe ich schon gelesen, dass ich meinen Vermieter, also den Hauptmieter, verklagen müsste/könnte. Oder ab wann müsste ich mit der Räumung rechnen? Kommen da Kosten auf mich zu? Allerdings dürfte das doch bei einem arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger eine vergebliche Mühe sein? Insofern bitte ich um konstruktive Tipps, denn ohne Wohnung verlöre ich bald meinen Job und so fort.

Wohnrecht, Mietrecht
Vermieter kündigt fristlos wegen erfundener Lügen, wie kann ich mich wehren?

hallo, hier ist erstmal die verzwickte Geschichte zu meiner Frage, wir haben 10 Jahren in einer Mietswohnung gewohnt., eines Tages fiel meinem Vermieter ein uns aus dieser wohnung mit allen Mitteln raus zu ekeln (stalking, strom wurde wiederholt ausgeschalten, Verleumdungen verbreitet). Es kam eine Eigenbedarfskündiung, diese wir antwaltlich widersprochen haben, dann hat der VM sich irgendwelche Lügen einfallen lassen, um uns fristlos zu kündigen (Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigungen,Bedrohungen), dieses hatten wir aber niemals getan. dieser hatten wir auch widersprochen, weil diese nur erfunden waren, damit wir endlich ausziehen. Dann hatte er vor Gericht Räumungsklage eingereicht. Nach 3 Monaten sind wir dann von heut auf morgen ausgezogen, und der VM hat erreicht was er wollte. Nun hat er die Räumungsklage als erledigt erklärt, weil wir ihm angeblich die Schlüssel für die Mietwohnung zurück gegeben hätten, aber dieses ist auch unwahr, er hat die kompletten Schlösser gewechselt und sich einfach zutrittt zu der Wohnung verschafft ohne das die Wohnung jemals übergeben wurde. Nun meine Frage. Was kann ich denn jetzt tun, wir haben nun bald die Gerichtsverhandlung. Gibt es hier Jurastudenten die mir einen guten Tipp geben könnten. Die Klage und fristl. Kündigungen bestehen ja Nur aus Lügen. Wie kann ich meine Unschuld beweisen. Ich wäre euch für gute Ratschläge sehr dankbar. LG

Mietrecht, Vermieter, fristlose Kündigung, Jura, Räumungsklage, zivilgericht
Mietrückstände, Vermieter blockiert Türschloss

Guten Abend,

ich habe ein relativ großes Problem, heute Abend wollte ich nachhause in meine Wohnung, sie ist Eigentum einer Genossenschaft in unserer Stadt. Leider bin ich aufgrund einer kuriosen Geschichte mit dem Amt 3 Monatsmieten im Rückstand. Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten, die am 13.01.2015 losgeschickt worden ist aber erst durch den Gerichtsvollzieher abgesegnet wurde und deshalb erst dann ankam. In dem Brief sollte ich am 01.02.2015 spätestens raus, was ja praktisch schonmal unmöglich ist. Als ich dann heute die Tür öffnen wollte, konnte ich den Schlüssel nicht einstecken, es war dasselbe Schloss aber irgendjemand scheint in das Schloss eine Art Blockade eingebaut zu haben, sodass ich die Tür nicht öffnen kann. Der Vermieter war nicht mehr anzutreffen und ich musste bei Freunden unterkommen. Ich habe im Internet schon oft gelesen das der Vermieter das Schloss nicht einfach dicht machen darf und es sich dann um eine Straftat handelt, nur leider glaube ich hat mein Vermieter ein Ass im Ärmel, ich hatte sehr viel Stress mit den Nachbarn und könnte das vielleicht ein Grund sein, weshalb der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?

Bitte schnell um Rat, möchte morgen früh zum Vermieter gehen und will mich vorbereiten und mich nicht totreden lassen. Als Bemerkung sage ich vorweg, ich habe vor alles zu bezahlen und das Geld kommt jetzt auch bald, aber ohne eine aktuelle Unterkunft kann ich leider nicht ausziehen.

Lieben Gruß!

Wohnrecht, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Mängel in WG - Fristlose Kündigung möglich?

Hallo, ich wohne seit Dezember 2014 in einer 7 er WG in einem 12 Quadratmeter-Zimmer und zahle 305 Euro warm. Nun gibt es im (neu renovierten) Haus jedoch mittlerweile einige Probleme:

  1. Die Dusche wird nicht heiss, das Wasser erreicht nach 20 Sekunden nur noch um Körpertemperatur auf heißester Stufe, davor wirds kurz mal sehr warm. Dazu geht das Wasser alle 7 bis 13 Sekunden aus (wie im Schwimmbad)

  2. Im Zimmer ist ein kaputtes Fenster welches schon von Anfang an kaputt war. Die Scheibe ist gerissen und die Bruchkante stellt ein hohes Verletzungsrisiko dar, besonders beim Fensterputzen! In der Scheibe ist zeitweise Feuchtigkeit sodass die Scheibe teilweise "blind" wird, also wie Milchglas je nach Wetter.

  3. Die Heizung ist undicht. Im Keller tropft an 2 Stellen Wasser aus dem System, zwar nur sehr langsam aber eben sodass nach einigen Tagen ständig die Heizkörper in meinem Zimmer nicht mehr gehen und entlüftet werden müssen. Musste auch schon 3x Wasser nachfüllen wegen Totalausfall!

  4. Ich bezahle Internet das ich nicht nutzen kann! Das Internet ist in den Nebenkosten enthalten und kommt bei mir im Zimmer nicht an weil nur über WLAN. Es liegen aber LAN-Kabel in alle Zimmer mit denen das Problem abstellbar wäre. Auf Ansprechen dieses Thema kommt eine Ausrede von wegen dass das Internet nur für die Gemeinschaftsräume gilt (wo ich keins brauche -wozu auch!) Ich musste mir um Internet zu haben einen eigenen Vertrag machen und bezahlen! Zahle Internet also doppelt.

  5. Aus dem Rollokasten in der Küche zieht es! Und zwar gewaltig! Bei windigem Wette heult es richtig aus den Ritzen und man spürt den Wind selbst 3 Meter entfernt! Die Küche ist dann meist trotz Heizung deutlich kälter als der Rest.

  6. Rollo im Zimmer friert im Kasten fest und geht nicht mehr runter. Das passiert schon bei -2 Grad. Grund vermutlich schlechte Dämmung mit einfrierendem Kondenswasser.

Habe der Vermieterin diese Mängel schon vor 4-5 Wochen gesagt an einem WG-Abend aber trotz X-fachem Ansprechen tut sich nichts! Ich werde entweder vertröstet oder es wird sich rausgeredet. Ich habe keinen Bock mehr dadrauf und möchte schnellstens hier raus.

Kann ich ihr fristlos kündigen oder zumindest die Miete mindern? Weil Zeit die Sachen abzustellen hatte sie genug!

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, WG
Warmwasser Anteil an Gesamtverbrauch

Hallo zusammen,

wir sind ein 4 Partein Haus wovon nur 3 Partein (Partei A / B / C) Zähler haben für Heizung, Kalt- und Warmwasser.

Wir wissen mittlerweile das die Partei ohne Zähler (VERMIETER // Partei D) einen Gesamtwasserverbrauch von 132,376cbm hatte und würden nun gerne wissen ob es hier einen Richtwert gibt nachdem man errechnen kann wieviel % davon Warmwasser waren.

Bei uns anderen sind es folgende %-Sätze

Partei A = 56,36%

Partei B = 41,39%

Partei C = 35,50%

Aktuell ist es nämlich so das Partei D also der VERMIETER einfach nur unseren Gesamtverbrauch (141,874cbm) von Wasser angibt bei der Abrechnung aber mit dem Gesamtkosten von 1099,13€ welche allerdings für 274,25cbm sind, also zahlen wir hier den Verbrauch der VERMIETER mit da ja nur durch ca. die Hälfte der cbm geteilt wird.

Um jetzt also die Abrechnung zu korrigieren müssten wir irgendwie errechnen wieviel cbm Warmwasser gebraucht worden.


Das gleiche ist auch bei der Heizung, hier wird der Gesamtbetrag einfach nur durch unseren (Partei A - C) Gesamtverbrauch geteilt (13180kWh) obwohl der Verbrauch gem. Beleg bei 45069kWh liegt. Die Gesamtkosten werden zu 80,05% auf Heizung und 19,95% auf Warmwasser verteilt.

Um jetzt den Verbrauch für Heizung der Partei D zu ermitteln müssten wir wissen ob wir hier diese 80,05% vom Gesamtverbrauch für diese ansetzten können oder ob man das schätzen muss oder es doch noch eine anderen Rechenweg gibt?

Für Ratschläge sind wir dankbar und Liebe Grüße

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Abmahnung wegen Lärmbelästigung - Wie kann ich mich gegen falsche Anschuldigungen wehren?

Hallo liebe community! Ich bin vor 4 Monaten mit meinem Mann in eine Wohnung des Studentenheims eingezogen. Schon während unseres Einzugs, haben unsere Nachbern von oben gegen die Decke gehämmert, weil mir eine Regalhalterung aus der Hand gefallen ist. Ich fand das schon etwas blöd aber ich habe mir nichts weiter dabei gedacht. Auch im Flur wurde unser "Hallo" zur Begrüßung nicht erwidert. Darauf folgte dann eine schriftliche Abmahnung von unserer Hausverwaltung, wegen Lärmbelästigung. Das ist nun schon zwei Monate her, ich habe damals versucht mit meinen Nachbarn zu reden aber keiner wollte mir die Tür aufmachen. Heute morgen stand dann ein Herr von der Hausverwaltung vor meiner Tür weil wohl noch eine Beschwerde eingegangen sei. Auch wieder von den Nachbarn über uns! Die anderen zwei Parteien mit denen ich ebenfalls das Gespräch gesucht habe um mich bei ihnen zu erkundigen ob wir zu laut sind, können das Verhalten des Mieters über uns nicht nachvollziehen ,da sie noch nie laute Geräusche von uns wahrgenommen haben. Heute ist mir nun endgültig der Kragen geplatzt, als ich mir die Lügen anhören musste die unsere Nachbarn da über und verbreiten. Wir würden mitten in der Nacht hämmern und bohren! Dabei besitze ich noch nicht mal einen Bohrer. Und der Fernsehr würde mitten in der Nacht auf voller Lautstärke laufen. Mein Mann und ich sind Studenten, wir sind entweder den ganzen Tag nur am lernen oder am arbeiten! Wenn abends mal der Fernseher für zwei Stunden auf Zimmerlautstärke läuft, kann man das wohl kaum als Lärmbelästigung bezeichnen. Ich bin jedenfalls mit den Nerven am ende und dieses Problem stellt für mich eine große psychische Belastung dar, besonders wo wir uns jetzt in unserer Prüfungsphase befinden. Als mir der Hert von der Hausverwaltung dann auch noch mitteilte, das meine Nachbarin sogar die Wohnung zum lernen verlassen musste und jetzt vorübergehend bei ihren Eltern ist, weil wir zu laut sind, bin ich in Tränen ausgebrochen. Ich kann diese Ungerechtigkeit und diese maßlos übertriebenen und erfundene Anschuldigungen nicht mehr ertragen. Uns droht nun eine Kündigung! Wie kann ich gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen und in meiner Wohnung bleiben? Ich muss dazu noch sagen, dass ich mir sicher bin mehr von denen da oben zu hören als die von uns! Knallende Türen, konsequentes herumlaufen in Absätzen, Möbelrücken zu später Stunde, Bohren an Sonntagen usw... habe mich aber leider nie beschwert , weil es ja nur vorübergehende Geräusche sind und es einfach nicht meine Art ist. Aber jetzt hab ich auch die Nase voll. Was habe ich nun für Möglichkeiten, dass dieser Psychoterror ein Ende findet?
Ich Danke jedem der einen guten Tipp für mich hat, oder ähnliche Erfahrungen.

Mietrecht, Lärmbelästigung, Ruhestörung
Darf der Vermieter wegen Putzmängel einen Teil der Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

Ich bräuchte mal dringend einen Rat, von jemandem der sich in Sachen Mietrecht auskennt!

Von Oktober 2013 bis Januar 2015 habe ich mit 3 weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft gelebt. Meine Kaution über 200€ habe ich beim Einzug bar an die Mieter abgegeben. Das Mietverhältnis war von Anfang an sehr seltsam: Bewohner, die neu eingezogen sind, wurden stets vom Vermieter ausgesucht. Da der Vermieter gleich nebenan wohnte, behielt er sich auch das Recht ein, die gemeinschaftlichen Räume jederzeit zu betreten. Nur die eigenen Zimmer wurden nicht von ihm betreten.

Nun sind ein Mitbewohner und ich Ende Januar ausgezogen. Im Vertrag steht, wir müssten beim Auszug das gesamte Haus gründlich putzen. Mein Mitbewohner und ich teilten uns die Räume auf, ich putzte die Küche. Ich habe die Küche wirklich sehr reinlich geputzt, allerdings muss man beachten, dass noch zwei Mitbewohner in dieser Wohnung wohnen (die demnächst auch ausziehen) sodass ich nicht eingesehen habe, alles alleine zu machen. So habe ich auch z.B. nicht das Kühlschrankfach der Mitbewohner geputzt, die noch im Haus wohnen.

Zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass während meiner Wohnzeit zwei Bewohner ausgezogen sind, welche NICHTS im Haus geputzt hatten!!

Bei der Übergabe war der Mann des Vermieter-Ehepaars anwesend und versicherte mir, die gesamte Kaution kommende Woche zu überweisen.

Nun bekam ich aber das Geld nicht wie vereinbart überwiesen, sondern eine Email von seiner Frau, dass ich das Haus nicht sauber hinterlassen hätte. Sie führte einige Punkte auf, die nicht geputzt waren und sie hätte das jetzt am Wochenende alles geputzt und ziehe mir deshalb 30€ von meiner Kaution ab.

Durch Nachfragen meines ehemaligen Mitbewohners, der mit mir ausgezogen war, erfuhr ich, dass die Vermieterin nur mir, ihre Arbeitszeit in Rechnung stellte.

Mir geht es hier weniger um die 30€, eher um das Prinzip, da uns die Vermieter immer wieder auf der Nase herumtanzten. Das Wasser kam aus den Leitungen braun heraus, wir haben sie öfters darauf hingewiesen. Den Schaden haben sie nie behoben.

Inwiefern bin ich im Recht, wenn ich darauf bestehe, dass ich meine volle Kaution zurück erstattet bekomme?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Mietrecht, Kaution
Mietaufhebungsvertrag in einer WG rechtlich und ordentlich so okay?

Guten Tag,

es geht um eine Mietaufhebungsvertrag in einer WG, sodass ich mit der gestztlichen Kündigungsfrist spätestens nach 3 Monaten aus einem Vertrag entlassen werde. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich zum 1.3. mit 3 monatsfrist kündige. In der zeit fallen die mietkosten die im vertrag stehen weiter an, betriebskosten jedoch nicht. Ich habe jetzt einen Vertrag verfasst und würde gerne wissen, ob ich an alles gedacht habe und ob ich ihn so unterschreiben lassen kann. Da ich eine neue Wohnung habe und nicht auf ewig in diesem Vertrag fest bleiben will wäre es so mmn am sichersten. Das ich 3 Monate zahlen muss ist klar und im Vertrag festgelegt.

Gruß Martin

Mietaufhebungsvertrag zwischen xxx -Mieter- und xxx -Vermieter-

Vorbemerkung: Die Vertragsparteien haben am 1.06.2014 einen unbefristeten Mietvertrag über die xxx geschlossen. Auf diesen Mietvertrag wird Bezug genommen. Die Regelungen des Mietvertrages vom 1.06.2014 gelten fort, soweit sich aus diesem Aufhebungsvertrag keine Abweichungen ergeben. Ist dies der Fall, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis von xxx über die o.g. Wohnung wird in Einvernehmen aller Parteien zum 31.05.2015 beendet. Das Mietverhätnis der übrigen Parteien bleibt weiter bestehen.

§ 2 Räumung und Übergabe 1. Der Mieter xxx verpflichtet sich, die o.g. Wohnung spätestens bis einschließlich dem 1.03.2015 von seinem Besitz zu räumen. 2. Die Wohnungs- und Haustürschlüssel von xxx werden beim Einzug eines Nachmieters an diesen übergegeben, spätestens jedoch am 31.05.2015 an die beiden Mieter xyz und xxy.

§ 3 Mietkaution

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, die von dem Mieter xxx gezahlte Kaution in Höhe von EUR 400 einschließlich Zinsen beim Einzug eine Nachmieters sofort an xxx auszuzahlen.

  2. Findet sich im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 kein Nachmieter, wird die Kaution von 400€ spätestens am 12.06.2015 an xxx einschließlich Zinsen ausgezahlt

§ 4 Widerspruchsrecht des Mieters Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB zusteht.

§ 5 Haftungsausschus Der Mieter xxxx wird nicht mit entstandenen Schäden die im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 entstehen mit zusätzlichen Kosten belastet.

§ 6 Betriebs- und Nebenkosten

  1. Die im Vertrag vereinbarten monatl. Mietkosten von 755€ werden vom Mieter xxx im Zeitraum vom 1.3.2015 zum 31.5.2015 zu einem drittel (251,67€) bezahlt, sofern sich in diesem Zeitraum kein Nachmieter findet.

  2. Alle sonstigen Betriebskosten (Strom, Heizung, Internet, etc.) werden von den verbliebenden Mietern xyz und xxy bezahlt.

  3. Findet sich in diesem Zeitraum ein geeigneter Nachmieter, wird der Mieter xxx, ab dem Einzug des Nachmieters, von diesem Betrag entlastet.

§ 7 Sonstiges Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, bleibt es bei den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Mietrecht, Aufhebungsvertrag, WG
Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:

Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt

Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.

Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.

Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.

Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?

Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Vielen Dank tipex1

Mietrecht, Abrechnung, Hausverwaltung, Mietnebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Nachbarin macht uns das Leben zur Hölle

Hallo an alle,

mein Mann und ich leben jetzt seit September 2013 in unserer Wohnung. Das Haus wird bewohnt von insgesamt 6 Parteien, wovon 3 Mieter (alle unterschiedliche Vermieter) sind und die 3 anderen sind die Eigentümer der bewohnten Wohnung. Seit ca. einem Jahr macht mir eine Mieterin das Leben dort fast zur Hölle. Sie ist schon Rentnerin, genauso wie ihr Mann.

Am Anfang ´war sie noch recht freundlich und ihre Neugier haben wir halt als nichts besonderes abgetan. Ältere Damen sind ja öfters mal etwas neugieriger.

Aber vor einem Jahr fing es an. Erstens schleicht sie fast den ganzen Tag im Flur herum und schaut, was im Haus vor sich geht. Sie wohnt wie gesagt über uns und wir wohnen in der mittleren Etage. Jedes Mal, wenn se und ihr Mann vom Schrebergarten kommen, gehen sie mit dreckigen Schuhen "unseren" Treppenabschnitt hoch und putzen sich erst vor ihrer Treppe die Schuhe an einer Matte ab. Ich habe dann den ganzen Dreck überall liegen! Und spätestens am nächsten Tag beschwert sie sich, wie unsere Treppe aussieht! Wir (bzw. ich) hätte mich ja immerhin an die Hausordnung zu halten. Ich wische und fege die Treppe einmal wöchentlich und bei Bedarf. Wenn sie aber fast täglich mit ihren dreckigen Schuhen da hoch stampft sehe ich es auch nicht mehr ein. Jeglicher Einwand wurde natürlich von sich gewiesen!

Dann folgende Situation: in der gemeinschaftlichen Waschküche ist meine Waschmaschine ausgelaufen. Wofür natürlich keiner Mensch kann. Ich habe mich sofort daran gemacht den Schaden und den "Schmutz" zu beseitigen, genau in dem Moment betritt diese oben genannte Nachbarin auch die Waschküche. Anstatt mir zu helfen oder sich ganz raus zu halten hat sie die ganze Zeit neben mir gestanden und Befehle gegeben, wo ich denn noch zu wischen hätte.

So viel zu "Die Jugend von heute".

Und die dritte Situation, die ich noch kurz erläutern muss: Sie stellt mich vor anderen Nachbarn und vor meinem eigenen Mann schlecht dar. Selbst wenn ich dabei stehe,redet sie mit ihm, als wäre ich nicht dabei und der Teufel persönlich.So langsam wird sie wirklich immer unverschämter und vor 2 Tagen lag eine Abmahnung im unseres Vermieters im Briefkasten, das wir uns doch bitte an den Putzplan halten sollten.

Aus meiner Sicht ist sie wirklich eine verbitterte Alte, die nicht damit klar kommt, das eine Frau Vollzeit im Schichtdienst arbeitet. Und dann noch in einer JVA! Sie würde mich am liebsten den ganzen Tag nur mit Schrubber und Besen im Hausflur sehen, damit sie mit ihrem Dasein zufrieden ist. Ich habe dieser Frau wirklich nie etwas gesagt, was sie hätte verletzen können oder ähnliches. Ich bin von Haus aus so erzogen worden, älteren Menschen mit Respekt zu begegnen. . Ich weiß nicht, was ich noch tun soll. Denn den Groll hat sie mittlerweile auch auf die anderen Nachbarn übertragen. Nichts davon , was sie sagt stimmt auch nur Ansatzweise!

Liebe Grüße Eve

Miete, Menschen, Recht, Mietrecht, Psychologie, Nachbarn
Diskussion mit dem Nachbarn...Wie kann/soll ich richtig reagieren? Katzenfreunde/Katzenhasser bitte!

Hi ihr Lieben!

Heute im Keller treffe ich zufällig meinen Nachbarn. Der spricht mich an, ob ich eine Katze habe. Ja. Da gibt es ein Problem, sagt er. Seine Tochter hat eine Katzenallergie. Nun sei der Kater manches Mal im Treppenhaus und er liegt dann in der Kinderkarre.

Ich machte den Vorschlag, dass ich ihm etwas besorgen würde, womit man den Kinderwagen abdecken könne. Das habe er jetzt schon gemacht und nun müsste man sehen, was passiert.

Im Gespräch deutete er an, dass er es nicht gut findet, dass der Kater im Treppenhaus rumgeht. Ich wohne EG und er eins drüber. Ich sagte, dass es ja leider momentan sehr kalt sei und der Kater deshalb Schutz sucht und er wird von mir auch immer rein gelassen, wenn er zurück kommt. Er ist Freigänger. Eine Nachbarin hat den Schlüssel von meiner Wohnung und ich habe somit dafür gesorgt, dass den Kater noch eine weitere Person in dem Sinne "beaufsichtigt", wenn ich nicht da bin.

Weiter machte ich den Vorschlag mich zu erkundigen, ob es einen Geruch gibt, den man vielleicht drauf gibt (Spray o.ä.) und so den Kater von dem Kinderwagen abhält.

Der Nachbar war mit meiner Reaktion so gar nicht zufrieden. Er ließ mich spüren, dass er es am liebsten hätte, wenn ich dafür sorgen würde, dass mein Kater sich überhaupt nicht im Treppenhaus aufhält. Doch das kann ich unmöglich kontrollieren, weil er mit jedem rein geht, der das Haus betritt. Das krieg ich dann ja nicht mit.

Also bitte, alle guten Tipps her, wie o.a. auch die Leutz, die keine Katzen mögen und mir sagen, wie ich den Guten davon abbringe in Kinderwagen fremdzukuscheln!

Es dürfen auch gerne im Mietrecht bewanderte einen Kommentar abgeben, ob der Nachbar seine Kinderkarre überhaupt im Flur abstellen darf.

Unsere Hausverwaltung hat schon öfter Rundbriefe bei uns abgegeben, wo darauf hingewiesen wird, dass GAR KEINE Gegenstände im Treppenhaus stehen dürfen, wegen der Brandgefahr und wegen der Fluchtwege, die dadurch zugestellt werden. Aber das interessiert hier im Haus scheinbar gar keinen.

Bin gespannt auf eure Antworten!

Liebe Grüße, die Waldfee

Katze, Mietrecht, Ärger, Nachbarn
Üble Nachrede durch Vermieter

Hallo, zu meinem Anliegen... Unser Vermieter behauptet seit einiger Zeit, seit wir ausgezogen sind(haben 5 Jahre in der Wohnung gewohnt und diese in Schuss gehalten) er müsse nun alles renovieren, da wir "gehaust" hätten wie die Assis. Wortwörtlich so hat er es ausgedrückt und seine Worte dann auch noch in der Dorfkneipe kund getan!!! Die ganzen fünf Jahre in der Wirt dort wohnten, immer pünktlich unsere Miete zahlten und die Wohnung immer in Ordnung und sauber gehalten haben hat er nichts gesagt. Bei unserem Auszug sagte er uns sogar, er würde unseren Auszug sehr bedauern und er hofft nochmal solche Mieter wie uns zu finden. Die Wohnung wurde bei Auszug nicht renoviert. Wir wollten dort neu tapezieren etc, da die Katze im Flur an einer Stelle die Tapete zerkratzt hat, allerdings wurde uns gesagt wir brauchen nicht zu renovieren, da er so oder so modernisieren möchte und der eine Kratzer nichts s Himmel sei. Nun posaunt er in der gesamten Nachbarschaft, quasi im ganzen Dorf herum wir wären "Assis" und hätten gehauSt wie solche.... Er müsse alles renovieren und es würden ihm enorme Kosten entstehen weil die Katze alles zerkratzt hätte und die Wohnung verpi**** habe.... Diese Aussagen haben mich regelrecht schockiert und ich fühle mich, da mich bereits Leute darauf ansprechen, regelrecht gezwungen eine Anzeige zu macjen..... Ist das möglich? Was würdet ihr tun, bzw. was kann ich tun.

Bitte nur sinnvolle und hilfreiche Antworten und keinen Mist den niemand zu lesen gewollt ist. Danke schon im Voraus

Mietwohnung, Mietrecht
früher Ausziehen trotz Mietzeitbindung

Hallo :)

Mein Freund und ich sind letztes Jahr am 01.08.2014 zusammen in eine Mietwohnung gezogen. Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr. Der Makler hatte uns damals zwar darauf hingewiesen, das die Vermieterin (die mit ihren Kindern auch im Haus wohnt) wohl das Haus irgendwann mal verkaufen würde, er hatte es aber so hingestellt als wäre das erst so in 2-3 Jahren angestrebt. Nun wurden wir letzte Woche sehr kurzfristig informiert das am nächsten Tag Kaufinteressenten kommen würden um das Haus zu besichtigen. Der Makler meinte, sie würden nach Kaufinteressenten suchen, die uns Mieter weiterhin übernehmen würden. Dazu ist jetzt erst mal noch ein bisschen Hintergrundwissen wichtig:

Das Haus verfügt über zwei 4-Zimmer-Wohnungen die vermietet sind in den Kellerräumen und Dachgeschossräumen hat die Vermieterin sich profisorisch mit ihren 5 Kindern eingerichtet.

Ziemlich schnell nach unserem Einzug ist uns klar geworden, hier wollen wir am liebsten sofort raus. Da wir ja mindestens 1 Jahr gebunden sind, wollten wir sofort zum 01.09.2015 ausziehen.

Zusätzlich kam jetzt dazu, das ich ende April mein 1. Kind erwarte und meine Oma bei sich im Zweifamilienhaus Eigenbedarf angemeldet hat. Dort würden wir dann zum 01.09.2015 einziehen. Der Mieter von meiner Oma ist leider überhaupt nicht begeistert und möchte alles daran setzen nicht ausziehen zu müssen. Das Verhältnis zwischen meiner Oma und den Mietern ist dadurch noch mehr gereitzt. Diese wohnen auch schon über 10 Jahre in der Wohnung, sind aber keinesfalls Umzugsunfähig.

Jetzt ist mein Problem dieses:

Die Vermieterin von unserer Wohnung hat uns noch nicht darüber informiert das das Haus verkauft wurde, dies haben wir nur nebenbei von den anderen Mietern erfahren (die jetzt ausziehen). Meine Vermieterin packt nur still und heimlich die Koffer. Als wir den Mietvertrag abgeschlossen haben, wurde bei der Wohnungsübergabe auch kein Protokoll gemacht und wir sind nicht so schlau gewesen selbst eine Bestandsaufnahme der Mängel zu machen. Wenn wir nun im September ausziehen, ist meine Befürchtung groß das wir eine riesen Rechnung von den neuen Vermietern bekommen für Schäden, die nicht durch unser Verschulden entstanden sind. Ich hatte mir deshalb überlegt meine Vermieterin zu fragen ob wir vielleicht den Mietvertrag früher auflösen können und dann schon bevor die neuen Vermieter kommen ausziehen. Dann müssten wir auch keine Angst haben, das wir zahlen sollen wobei es nicht unser Verschulden ist. Ich dachte ich bringe das Argument mit ein, das es für uns besser wäre noch bevor das Kind da ist umzuziehen um nicht so viel Stress zu haben. Die Kündigung dafür wäre aber schon zu spät da heute der 06.02.2015 ist und unser Kind voraussichtlich am 26.04.2015 kommt.

Ich hab einfach große Angst davor, das wir später nicht beweisen können das die Mängel nicht von uns kommen und dann ewig viel Geld zahlen sollen.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Sollt

Mietrecht, Mietvertrag
Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?

Hallo Community,

folgende Sachlage:

Wir wohnen im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses und sind dort vor 2 Wochen frisch eingezogen. Im 1. Stock wohnt ein weiteres Paar. Zur Briefzustellung dient zur Zeit nur ein Briefschlitz in der Hauseingangstür. Ich möchte aber, dass unsere Post seperat zugestellt wird, sprich: Die Mitbewohner sollen 1) Nicht sehen welche Art von Post uns zugestellt wird (ist u.A. der Neffe des Vermieters und der soll nicht bei einer Rechnung gleich grundlos die Pünktlichkeit der nächsten Miete in Frage stellen) und 2) will ich nicht das Post wegkommt, ist nämlich schon geschehen, dass der Mitbwohner aus dem 1 Stock die Post mitgenommen hat und versehentlich eine Nachricht zur Paketzustellung (für uns) mit der Info dass das Paket beim Nachbarn ist, mit drunter gerutscht ist, und ich war natürlich tagelang auf der Suche nach dem Paket. Auch wenn es keine Absicht war, das soll eben unterbunden werden.

Leider habe ich keine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema im Netz gefunden. Darf ich nun auf eigene Kosten einen Briefkasten nur für uns anbringen? Habe natürlich versucht den Vermieter darauf anzusprechen, habe aber leider nur dessen Frau erreicht, welche gänzlich abgeneigt ist, da sie nicht will dass Löcher in die Fassade gebohrt werden. Ich glaube allerdings, dass Sie einfach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist und mich so abwimmeln wollte. Mit unserem Vermieter kann man denke ich über so etwas sprechen, aber natürlich möchte ich nicht nochmal anrufen und Gefahr laufen wieder mit der Frau sprechen zu müssen und auch nicht warten bis er mir irgenwann mal über den Weg läuft.

Vielen Dank für eure Tips und Auskünfte

Mietrecht, Post, Mietvertrag, Briefkasten
Habe ich ein Recht, dass mein Strom abgelesen wird?

Hallo,

ich habe ein Wohnrecht an einer Partei im Gebäude meiner Mutter. Leider haben wir uns in den letzten Jahren verstritten, was ich hier nicht näher diskutieren möchte. Damit die Räumlichkeiten weiterhin nutzbar bleiben, hatte ich die Heizungen auf Frostschutz laufen lassen. Nur kamen, dadurch, dass es Nachtspeicheröfen sind, knapp 1000 Euro per Anno zu Stande, was mir einfach zu viel ist. Also hatte ich dem Stromanbieter gekündigt. Ich muss hier einen Einschub machen: Die Zähler stehen im Gebäudeteil meiner Mutter und sie verweigert sowohl mir, als offenbar auch einem Techniker der EOn den Zutritt. Da ich rund 600 Km weit weg wohne, kann ich auch nicht mal eben ablesen fahren (mit Polizei käme ich noch an die Zähler). Aus diesem Grund hatte der Stromanbieter den letzten Verbrauch geschätzt- Als dann doch mal abgelesen wurde., kam heraus, dass es viel zu viel war und, dass zudem die Zähler falsch notiert wurden. Das gab viel Ärger und ein bisschen Geld zurück. Dann gab es noch weiter Diskussionen, dass ich nach der Kündigung die Zähler ausbauen lassen müsse, was ich aber aus o.G. Grund nicht kann. Mir teilte eine Mitarbeiterin des Stromanbieters aber schon mehrfach mit, dass sie auch mit Polizeigewalt in das Gebäude gelangen würden. So, das war die Vorgeschichte. Nun zur Frage:

Der Vertrag lief am 31.12. aus. Ich sollte den Strom ablesen und schrieb zum 10/15x, dass ich das nicht kann. Ich bat also, die Zähler abzulesen und bei der Gelegenheit abzubauen. Nun kam die Endabrechnung und der Betrag wurde wieder geschätzt, auf knapp 500 Euro vom Mai bis Dezember. Aufgrund der milden Witterung ist das völlig unmöglich - ich weiß ja jetzt, welchen Verbrauch meine Heizkörper generieren. Der ist zwar hoch aber längst nicht sooo hoch. Habe ich als Stromkunde denn kein Recht auf eine Ablesung? Ich weigere mich erblich gesagt gerade, diese Unsumme für einen Schätzwert zu begleichen. Den Restbetrag erhalte ich doch niemals zurück. Wie ist denn hier die Lage? Ich hatte auf früheren Unstimmigkeiten auch schon die Verbraucherschutzzentrale um Hilfe gebeten - hier riet man mir, zuerst zu zahlen und dann auf dem zivilen Weg zu Klagen, was ich aber für quatsch halte. Was sagt ihr? Im Mai würde der Strom so oder so wieder offiziell abgelesen. Kann ich mich nicht darauf berufen und sagen: Ich zahle erst dann, wenn der Wert feststeht? Es geht hier nicht um Zahlungswilligkeit sondern darum, dass ich mich seit über einem Jahr vom Stromanbieter verarscht fühle. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nämlich nichtmal davon ausgehen, dass die Leitungen in dem alten Gebäude sauber getrennt sind und ich nicht brav den Strom für meine Erzeugerin bezahle. Als das abgeklärt werden sollte, wurde dem Elektriker (siehe oben) der Zugang verweigert. Ist der Strom denn jetzt abgeklemmt oder generiert sie evt so weitere Kosten?

A never ending Drama ...

Danke Euch!

Strom, Recht, Heizkosten, Mietrecht, Abrechnung

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