hallo zusammen ich habe eine Frage zur Mieterhöhung nach § 558 BGB. Ich soll in einer Wohnung im 2 Familienhaus die seit 2006 bewohnt ist und die Miete seit dem unverändert geblieben ist eine Mieterhöhung im Namen der Eigentümer aussprechen. In dieser Gemeinde gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel und ich bekomme auch keine Vergleichswohnungen zusammen, wegen des Datenschutzes. Also bleibt mir der Mietspiegel der 'Gemeinde aus den Vermietungsportalen ( immonet Immoscout ), die Angebot und Nachfrage ermitteln. Nach diesem liegt die ortsübliche Miete weit über der die derzeit gezahlt wird. Ich frage nun, hat jemand von euch in so einem Fall schon mal erfolgreich geklagt ? Dann wäre ich dankbar zu erfahren, mit welchen Argumenten.

Danke im Voraus