Frage zu einer kostenfrei überlassenen EBK in einer gemieteten Wohnung - sehr guter Zustand

Gestern konnte ich aus den Antworten auf die Frage eines Users entnehmen, dass der Vermieter für Verschleiß an einer vermieteten EBK (z.B. defekte E-Geräte oder ähnliches) regulierend eintreten muss. In diesem Zusammenhang bitte ich die Experten dieser Community um eine ergänzende Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Unser Sohn hat in seinem Mietvertrag für seine Wohnung (ebenfalls mit EBK) die Klausel folgende Klausel des Vermieters unterschrieben: ****Für Beschädigungen und Defekte an der von dem Vermieter KOSTENFREI (mietfrei) überlassenen Einbauküche (u.a. Herd mit Kochfeld, Kühl-/Gefrierkombination, Dunstabzugshaube, Edelstahlspülbecken, Untertischgerät für Warmwasseraufbereitung) haftet der Mieter****. Hierauf haben sich Mieter und Vermieter ****EINVERNEHMLICH**** verständigt. Die EBK ist sehr gepflegt und in einem Top-Zustand aber schon ca. 10 Jahre alt und auch bei der Wohnungsübergabe wurde unser Sohn auf diesen Umstand nochmals hingewiesen und dies auch nochmals so im Übergabeprotokoll einvernehmlich fixiert. Frage: 1. Ist dieser Vertrag mit diesem Inhalt rechtens ?? - Unser Sohn war froh eine solch gepflegte EBK MIETFREI übernehmen zu können. 2. Wenn "Nein" - welche Konsequenzen hätte dies für den Gesamtvertrag ? 3. Was tun wenn ein E-Gerät defekt geht und der Vermieter seine Ankündigung aufrechterhält, gemäß vertraglicher Abmachung keine Reparatur oder ein neues Gerät (z.B. Kühlschrank, Untertischgerät, usw.) einbauen zu lassen. Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar !!

Mietrecht, Vertragsrecht
Kann man einen Mietvertrag rechtlich nach 24 Stunden wieder Kündigen?

Meine Schwester (63 Jahre) hat gestern einen Mietvertrag mit gegenseitigen Ausschluss einer Kündigung für vier Jahre abgeschlossen. Sie hat sich die Wohnung innerhalb von 3 Tagen zweimal angesehen und nach stundenlangen Gesprächen mit demvermieter diesen dann gebeten, Ihr die Wohnung zu geben. Somit bestand keinerlei Druck hinsichtlich des Vertragsabschlusses seitens des Vermieters. Im Gegenteil: Dieser hat meine Schwester gewarnt und aufmerksam gemacht, dass die Miete im Verhältnis zum Einkommen eigentlich zu hoch für sie sei (eine 4 ZKDB-Wohnung von 117 qm) - dennoch hat meine Schwester sämtliche Bedenken des Vermieters mit dem Hinweis zerstreut, dass sie ein Haus verkauft habe und soviel Geld angelegt habe, dass die von ihr neben der Rente benötigten monatlichen Zuzahlungen locker über 30 Jahre vom angelegten Kapital und den monatlichen Zinsen tätigen könne. Mit diesen Aussagen hat sie den Vermieter überzeugt ihr die Wohnung zu geben. Nunmehr (über Nacht) hat sie Bedenken, dass auch aufgrund der Syrienkrise und den Aktienverlusten der letzten Tage ihr Kapital schneller aufgebraucht sein könnte als angenommen und möchte den vor 24 Stunden geschlossenen Mietvertrag wieder kündigen. Hierüber hat sich der Vermieter in einem ersten Telefonat wenig erfreut gezeigt. FRAGE: Gibt es rechtliche Möglichkeiten einen Mietvertrag wieder innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen - wenn "nur" oben angeführte Bedenken der Auslöser sind ?? Der Vermieter würde vielleicht gegen einen "Abstand" für entstandene Kosten und späterer Vermietungschancen (Monatsende) für 3 Monatsmieten zu einer Vertragsauflösung bereit sein. Soll meine Schwester hierauf eingehen ?? Für kompetente und zeitnahe Ratschläge (bitte keine Häme oder wenig hilfreiche Tipps) bin ich sehr dankbar.

Recht, Mietrecht, Vertrag
Umstellung von einer Öl- auf eine Fernwärmeheizung - welche Kosten umlegbar? Wer kennt aus?

In 6 Monaten soll die Energieversorgung eines Mehrfamilienhauses von einer im Keller befindlichen 15 Jahre alten Ölheizung auf Fernwärme (erzeugt von einem Blockheizkraftwerk) umgerüstet werden. Eine Berechnung weist aus, dass hierdurch ca. 37 % Energiekosten für die Mieter eingespart werden können und das der Anschluss an das Fernwärmenetz weiterhin ca. 5 % günstiger sei als der Einbau einer modernen Gasbrenntwerttechnikanlage. daher möchte der Vermieter auf Fernwärme umstellen. Die Kosten hierfür schlüsseln sich in 3 Bereiche auf: 1.) leistungsbezogener Baukostenzuschuss an den Fernwärmelieferant in Höhe von 5 700 €. Diese Position beinhaltet die Kosten des Hausanschlusses (Leitungstrasse vom Verteilerbereich bis zur Hausanlage und bis zur Übergabestation sowie die Fernwärmeübergabestation) 2.) Installationskosten in Höhe von 5200 € (Rohrleitungen im Hause, Mischergruppe, Pumpen, usw.) und 3. die Demontagekosten für den Rückbau der alten Heizung nebst großem Öltank in Höhe von 4200 €. Die Gesamtkosten der Umstellung betragen somit ca. 15 100 € (die Gasbrennwerttechnik würde ca. 11 500 € Kosten verursachen). Welche dieser Kostenpositionen sind als Modernisierungsumlage ( 11% der Jahreskosten) auf die Bewohner (Mieter) in jedem Falle umlegbar und welche keinesfalls ?? Welche Schwierigkeiten könnten bei der Umstellung bzw. Umlegung auftreten ? Wer kann hierzu (insbesondere zu den umlegbaren Positionen) QUALIFIZIERTE und KONKRETE Angaben bzw. Hinweise geben ?? Allen Hinweisgebern vorab schon einen herzlichen DA N K !

Recht, Mietrecht, Immobilien
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.