Uneingeschränktes Nutzungsrecht vs Recht auf Mitbenutzen - Eure Meinung?

Also, ich habe zwar schon einen Anwaltstermin, der ist jedoch erst in 2 Wochen und mir lässt es leider keine Ruh ....

Daher würde ich gern auf diesem Wege noch ein paar andere Meinungen lesen...

Vielen Dank ....

ich versuche es möglichst kurz zu machen:

Ich wohne als Mieter mietfrei in in einem Mehrfamilienhaus meiner Oma, und habe uneingeschränkte Nutzungsrechte für samtliche Garagen und andere Gebäude wie Gartenhaus, Grillhütte Party-Raum etc... zudem habe ich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am gesamten Garten sowie dem gesamten Hofbereich der zwischen Haus und Garten liegt. Ich habe zugestimmt, bei Bedarf anderen Mietern ein Stück Garten zu überlassen sowie anderen die Nutzung der Grillhütte zu ermöglichen. Steht alles so in meinem Mietvertrag, im Grunde habe ich eine Vollmacht für alles, weil meine Oma keine Lust mehr hat sich um sowas zu kümmern ....

Nun sind 2 der anderen Wohnungen neu vermietet, und den Mietern mit Kindern wurde lediglich die "Mitbenutzung" des Gartens und der Grillhütte zugesagt. zudem die Nutzung einer der Garagen, deren Zufahrt über den Hof führt.. Kein Wort von sonstiger Hofnutzung im Vertrag Die Mitbenutzung des Gartens wurde ihnen wegen der Kinder gewährt, die sollen ja schliesslich auch spielen können.

Kinderlose Mieter hätten keinerlei Nutzungsrechte für den Garten erhalten

Ach ja, den zugewiesenen Gartenteil (geschätzt ca 1/3 der Gartenfläche) dürfen sie mit mündlicher Zustimmung nach ihren Wünschen gestalten, also irgendwas zum Spielen für die Kinder hinstellen

Nun ist es leider so das die Neuen offensichtlich keine Grenzen kennen und sich dreist ausbreiten... Soviel zur Situation.

Meine Fragen:

  • Wer bestimmt ob im Innenhof gespielt werden darf ?

  • Wer bestimmt ob und vor allem wo ein Zaun gezogen werden darf ? die möchten zusätzlich zu ihrem Gartenteil, die Grillhütte mit einzäunen

  • Haben die neuen Mieter das Recht Motorräder, Fahrräder im Innenhof zu parken, oder besser gefragt: ob sie den Hof überhaupt zu irgendetwas anderem nutzen dürfen als darüber gehen/fahren, um zur Grage bzw ihrem Gartenstück zu gelangen?

  • Muss ich dulden das das Auto der neuen Mieter ständig vor statt in der Garage steht, da in der Garage kein Platz ist weil die da teilweise ihren Müll horten

  • Muss ich bei "Mitbenutzung" dulden das die neuen die grillhütte als ihre Outdoor-Küche ansehen und tagelang am Stück belagern?

  • Was kann ich gegen benutztes Geschirr machen, welches tagelang im Garten gelassen wird, wohnen eher ländlich, da ist es nur eine Frage der Zeit bis die erste Ratte mal vorbeischaut wenn Lebensmittel offen draussen liegen gelassen werden

Freue mich auf Antworten

Mietrecht, Nutzungsrecht
Mietvertrag unterschrieben und jetzt kann ich vielleicht nicht umziehen, was nun?

Mit droht gerade ein echtes kleines Drama. Ich habe den Job gewechselt für eine echte berufliche Chance, Neuaufbau eines neuen Angebots und damit für mich verbunden auch die Karriereleiter etwas hoch. Für den Job muss ich aus der Großstadt weg ziehen in einen ca 100km weit entfernten Ort. Ist ok für mich, ich hab mich drauf gefreut, auch schnell ne Wohnung gefunden und Mietvertrag unterschrieben. Bin gerade dabei den Umzug zu planen. Jetzt droht aber das das ganze Projekt nicht starten kann, weil uns die Stadt mit den Räumlichkeiten nen Strich durch die Rechnung macht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber für mich hängt echt viel dran. Wenn das Projekt nicht starten kann, dann verliere ich den Job (bin natürlich in der Probezeit und bin deshalb schnell gekündigt), dann habe ich ne Wohnung in ner Kleinstadt, die dann aber für die neue Jobsuche nen echt blöder Standort wäre. Alte Wohnung in Großstadt zu behalten wäre dagegen kein Thema, die gehört meinen Eltern und da kann ich auch einfach bleiben, aber muss eben Miete zahlen, Ohne Job und doppelte Miete für ne Wohnung in der Kleinstadt, die ich nicht beziehe, kann ich mir nicht leisten. Wie sieht so was denn rechtlich aus? Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles? Der Arbeitgeber wäre, wenn das Projekt nicht startet unter Umständen sogar von der Insolvenz bedroht, da ist also eher nichts zu holen. Die Wohnung ist ab 1.7. angemietet, doppelte Miete für Juli hatte ich eingeplant, aber natürlich mit dem Wissen um das Gehalt das ich im Juli erhalten hätte. Man man man, was für ein Mist!

Mieter, Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertrag
Wie laut darf ich als Mieter sein?

Ich wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Meine Wohnung ist im Dachgeschoss. Auf jeder Etage sind 2 Parteien (außer EG), die Wohnungen gehen vom EG bis zum 3 OG. Ich wohne hier seit über 2 Jahren, es gab NIE Probleme.

Ich habe vor 4-5 Wochen ein Gespräch mit meinem Vermieter gehabt. Meine direkte Nachbarin, welche vielleicht vor einem halben Jahr eingezogen ist, hat sich über mich "beschwert". Sie ist nicht direkt zu mir gekommen, sondern hat Ihren Vermieter angesprochen, welcher dann auf meinen zuging (Eigentümergemeinschaft).

Die Probleme: Ich putze den Flur nicht, meine Musik, und mein Sexleben...

Putzen: Das Themawar sofort erledigt. Hier gab es ein Missverständnis, da mir mein Vermieter den Putzplan für den Flur vor 2 Jahren beim Einzug ganz anders erklärt hatte als er gemeint ist. Hat er mir selbst auch so gesagt und seit dem putze ich, wie es sich gehört und abgemacht ist.

Zur Musik: Ich höre sehr sehr sehr selten Musik mit meiner Anlage oder sonst was. Da ich ohnehin unter der Woche erst Abends vielleicht ab 20 Uhr zu Hause bin und halt am Wochenende, brauche ich das nicht wirklich. Allerdings höre ich Musik über mein Handy, wenn ich mich z. B. im Bad oder der Küche aufhalte. Außerdem ist mein TV an eine Anlage angeschlossen. Aber die Nachbarn sprachen von Musik... Ich bitte euch, also wenn man meine Handymusik durch das Haus hört, sind die Wände dann aus Pappe oder was? Das kann die Nachbarin doch nicht ernst meinen... Ich höre seit ich eingezogen bin so Musik, früher auch über die Anlage noch lauter. Und ich habe früher gezockt, da war ich um einiges lauter. Nie gab es Probleme, nur jetzt macht sie Stress.

Sexleben: Ich habe Anfangs mit meiner damalige Freundin ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt - keine Beschwerden (na gut, worüber auch, Beziehung war ja am Ende....). Dann hatte ich ein Jahr lang eine Affäre welche regelmäßig bei mir war. Keiner hat sich beschwert. Jetzt habe ich seit kurzem eine neue Freundin. Gut, sie ist etwas laut. Dies habe ich auch im ersten Gespräch mit dem Vermieter eingesehen. Allerdings haben wir dies seit dem drastisch runtergefahren. Wir haben Sex mit Normallautstärke / Zimmerlautstärke. Wir hauen keine Möbel dabei um oder sonst was. In der Regel achten wir jetzt sogar darauf, das ganze möglichst vor 22 Uhr zu machen wenn wir bei mir sind.... Also wirklich Normal, ich erzähle keinen Mist um mich gut darstehen zu lassen.

Ich habe all dies dem Vermieter jetzt auch so mitgeteilt, weil meine Nachbarin sich erneut beschwert hat und er mir jetzt mitteilte er müsse andere Wege einleiten, was er schade findet. Habe ihn heute getroffen und wir haben vereinbart, dass ich persönlich mit der Nachbarin spreche.

Was darf ich denn? Ist das Schikane? Vielleicht regt sie sich auf, weil sie selbst (davon gehe ich fest aus), kein Sexleben hat... Ich will ihr natürlich entgegenkommen, aber auch nicht komplett einknicken. Ich verhalte mich schließlich normal...

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Nachbarn, Lautstärke
Bau - und Umgestaltungsarbeiten im Mietergarten, Mitteilungspflicht?

Hallo,

ich hab schon wieder Ärger mit ... ja, mit wem eigentlich genau? Ich kann nicht mal sagen, wer verantwortlich ist.

Für Februar wurden uns Bau - und Umbauarbeiten bzgl. Terrasse und Garten unserer Mietwohnung angekündigt. Hierzu mussten wir die Terrasse komplett leeren und auch Kübelpflanzen und unsere Kaninchen aus dem Garten entfernen.

Nach mehreren (unangekündigten) Verzögerungen bis letzte Woche (Baubeginn), haben wir die Terrasse mittlerweile 3 x leergeräumt. schließlioch wollten wir sie ja auch bei gutem Wetter nutzen (Mietgegenstand).

Gestern spätestens sollte die Terrasse fertig sein, endlich, denn Gartenmöbel lagern seit Wochen bereits im Wohnzimmer, da der Keller dafür einfach zu klein ist. Auch das Wohnzimmer ist also seitdem nur eingeschränkt zu nutzen....

Trotz anderslautender Verabredung wurde aber die Terrasse wieder nicht fertig, stattdessen fing man bereits mit Erdarbeiten im Garten an (furchtbare verwüastung!).

Meine Frage: Kann der Vermieter eigentlich verpflichtet werden, einen Ablaufplan der Arbeiten an die Mieter weiter zu geben?

Wir fühlen uns mittlerweile echt ziemlich eingeschränkt (Terrasse und Garten nicht benutzbar, Gehölze und Pflanzen entgegen der Verabredung stark beschädigt / zerstört, Beetumrandung aus Natursteinen kaputt, Wohnzimmer steht voller Gartenmöbel) und glauben, wenn man uns näher informiert hätte, hätten wir mehr "retten" können. So hatten wir aber keinerlei Gelegenheit.

Der Vermieter hat zwar die Bau- und Umgestaltungsabreiten mehr als rechtzeitig angekündigt, allerdings sich weder dran gehalte, noch weiter, inhaltliche angaben gemacht, trotzdem ist für uns irgendwie weder ein Ende absehbar, noch irgendetwas planbar, weil wir das Gefühl haben, stets ansprechbar blieben zu müssen.

Ich habe schon freundlich mit diversen mir genannten Ansprechpartnern (Baufirmen) bzgl. der Planung gesprochen, aber da mehrere Firmen (Baufirma, Gartenbau - und Landschaftsbaufirma) da dran hängen, kriege ich nie eine definitive Aussage.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Terrasse, Bauarbeiten, Umbauarbeiten
Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Stromverbrauch

Hallo, ich bin am 1. März 2015 in eine Souterrainwohnung (Keller) eingezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung war alles toll. Einige Tage später war ich bei der Vermieterin zuhause und habe den Mietvertrag unterschrieben. Dann kam es wie es kommen musste, ich wurde Krank und mir ging es grotten schlecht und lag nur im Bett. Am 27.02.2015 rief mich meine neue Vermieterin an und sagte wir müssten heute unbedingt die Wohnungsübergabe machen. Ich fuhr also zur Bank holte Geld und fuhr in meine neue Wohnung. Angekommen, schaute ich das alles ok war (war es) gab meiner neuen Vermieterin das Geld und habe das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Als wir dann die Wohnung verlassen haben und die Dame meinen Namen am Briefkasten angebracht hatte, kam es:

Die Dame meinte das der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Heizung etc.) über meinen Stromzähler laufen würde. Es ist ein Zwischenzähler eingebaut, allerdings müsse ich den Strom für die Allgemeinheit erstmal "vorlegen" und würde es am Ende vom Jahr wieder bekommen. Ich habe daraufhin regelmäßig die Zähler abgelesen und festgestellt, dass die "Allgemeinheit" in der Woche ca. 40 kWh verbraucht. Ich leige bei ca. 30-40 kWh. Als ich nun für 2 Wochen im Krankenhaus war und dann 4 Wochen in Reha, habe ich in meiner Wohnung alle Sicherungen ausgeschaltet außer einer Steckdose für meine Fritz!Box. Habe alle Stecker rausgezogen, Kühlschrank aus etc. Als ich nach 6 Wochen wieder kam und habe die Zähler abgelesen, stellte ich fest, dass auf "meinem" Zähler 35 kWh verbrauch waren und der "Allgemeinzähler" 55 kWh. Ich habe meine Vermieterin gebeten dies zu ändern und einen anderen Zähler einbauen zu lassen oder mir monatlich mit der Miete entgegenkommen soll. Beides hat sie in einem sehr frechen Ton abgelehnt.

Daher meine Frage: Kann ich das Mietverhältnis fristlos kündigen? Immerhin wurde mir das vorher nicht gesagt und im Mietvertrag steht auch nichts. Erst als ich die Wohnung übernommen hatte, habe ich davon erfahren. Umgerechnet nach Rücksprache mit meinem Stromanbieter muss ich nun für die Allgemeinheit im Jahr ca. 900 € vorlegen........

Kündigung, Mietrecht, Stromverbrauch, Mietvertrag, Kündigungsfrist
Reinigung von Gemeinschaftsfläche im Haus

Hallo, ich wohne in einem 3-Familienhaus. In der Hausordnung ist geregelt, dass jeder Mieter seinen Bereich im Treppenhaus putzen muss. Bedeutet: Die Mieter im ersten Stock müssen nur die Treppe vom 1. OG ins EG putzen. Die Mieter im Erdgeschoss müssen nur den Bereich von deren Wohnung zur Haustür putzen (ca. 3 qm).

Ich allerdings (wohne im Keller) muss von der Eingangstür die Treppe nach unten putzen ca. 15 Stufen und den gesamten Vorraum bis zu meiner Wohnungstür (ca 20 qm). Allerdings hat jeder Mieter einen eigenen Kellerraum. Somit ist der Vorraum regelmäßig versifft. Beispiel: Ich habe Samstags alles gereinigt, musste Sonntags ins Krankenhaus und Dienstags rief mich meine Vermieterin an und sagte ich soll sofort das Treppenhaus putzen es wäre total versifft. Jetzt am Samstag habe ich wieder geputzt. Am Montag war es wieder verdreckt.

Somit meine Frage: Das Treppenhaus (hauptsächlich mein Bereich wie oben beschrieben) wird von allen Mietern genutzt. Darunter auch riesen Schweine :-). Muss ich wirklich das gesamte Treppenhaus alleine putzen? Immerhin ist es Gemeinschaftsfläche. Ich benutze ja auch nicht die Treppen ins 1. OG oder im EG den Vorraum (bis auf vielleicht 50 cm um in den Keller zu laufen). Es ist nach zwei Tagen alles wieder dermaßen dreckig, dass ich eigentlich 3x die Woche putzen müsste. Gibt es irgendwo einen Paragraphen dafür? Ich finde nichts im Internet!

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

putzen, Mietrecht, Mietvertrag, Treppenhausreinigung
Beschwerde richtig schriftlich formulieren

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen. Wir haben hier im Haus (Miethaus mit 8 Wohnungen, plus 2 weitere Häuser die zum Wohnungsblock gehören) schon lange das Problem mit Wasserschäden. Ständig kommt bei einem von uns von irgendwo Wasser aus der Wand, wir haben enorme Schäden, es wird, wenn überhaupt, nur optisch behoben und dann tritt das Problem wieder an anderer Stelle auf. Die Verwaltung reagiert nicht, der Vermieter, Privatperson, hat seit den letzten fünf Jahren, in dem ihm das alles gehört, nichts aber auch gar nichts gemacht, und kümmert sich einfach um nichts.

Heute klingelte meine Tür und drei meiner Nachbarn standen vor mir. In der Wohnung über uns ist übler Schimmel in der Küche, obwohl sie grad erst neu eingezogen sind und alles frisch renoviert wurde. Ihre Küchenwand teile ich mir... in meinem Schlafzimmer. Wir haben schnell nachgeschaut und tatsächlich, genau an der Stelle, wo bei ihm Schimmel ist, wölbt sich bei mir bereits die Tapete und die Decke hat dunkle Flecken - Feuchtigkeit kommt durch. Es ist nur eine Frage der Zeit bis ich auch Schimmel habe - direkt über meinem Bett! -.- Und auch die Nachbarin, die wiederum unter mir wohnt, hat an der gleichen Stelle bereits Schimmel. Wir haben uns noch mit weiteren Mietern abgesprochen und haben die Schnauze gelinde gesagt voll.

Da weder die Verwaltung noch der Vermieter uns ernst nehmen (übrigens auch immer gefluteter Keller) möchten wir jetzt eine Unterschriftenaktion starten und diese Baumängel (es sind ganz offenbar welche) dem Bauamt melden als auch dem Gesundheitsamt. Wir hoffen so, den Vermieter endlich zum reagieren zu bewegen.

Aber wie genau formulieren jetzt am besten so eine offizelle Beschwerde an das Bau- und Gesundheitsamt? Hat jemand schon Erfahrungen damit? Irgendwelche Tipps?

Danke!

Schimmel, Mietwohnung, Mietrecht, Bauamt, Beschwerde, Wasserschaden, Gesundheitsamt
Wohnungstür im Notfall aufgebrochen VM verlangt neue viel teurere Tür.

Hi wie schon oben beschrieben hat die Polizei im Notfall unsere Wohnungseingangstür aufgebrochen. Dabei ist das Türblatt und die Zarge Kaputt gegangen. Das Haus gehört einer Genossenschaft ich wohne dort zur Miete. Habe den Schaden der Genossenschaft gemeldet und auch gesagt das ich für eine neue gleichwertige Tür sorge. Als antwort kam nur das Ich da garnix dran machen darf und die eine Firma unter Vertrag haben und nur die diese Tür austauschen dürfen. Habe im Mietvertrag nachgeschaut da steht sowas nicht drin. Um ehrlich zu sein ist da so ein Fall garnicht erst aufgelistet. Nunja habe mich dann letzendlich drauf eingelassen und mir eine Termin geben lassen. Die waren auch vor Ort haben sich das angeschaut und mir ein Kostenvoranschlag gemacht von 1049€ + mwst. Ich war Baff als ich das gesehen hab da die Tür die dort verbaut ist schon ca 20 Jahre alt war und überall zermackt und sowieso schon austauschdürftig war. Die Kosten bestehen aus 800€+mwst allein an Materialkosten. Bei der besagten Tür handelt es sich um eine Klimaschutztür Stufe... Mit Irgendwelchen Dichtungen und Alustangen drinnen. Der Vermieter würde die alten Türen nicht mehr verbauen lassen sondern nur noch die neuen Türen nehmen... Die tür die bei mir verbaut war ist ne ganz einfache eingangstür die es bei jedem baumarkt für 200€ gibt und dazu war sie auch noch ziemlich veraltet. Meine 2 Fragen. Muss ich die Tür von der Firma austauschen lassen? Ich hätte Freunde die mir die Tür kostenlos einbauen. Und wenn der VM darauf besteht die teuere Tür zu nehmen muss er mir dann nicht die Differenz zwischen dem Zeitwert oder Neuwert der alten Tür und der neuen zahlen? Ich danke im vorraus. LG

Tür, Mietrecht
Mietrecht: Rollokasten / Ameisen / Abfluss in Dusche

Hallo,

ich weiß, diese Fragen wurden zwar in ähnlicher Weise schon oft gestellt, aber ich bin mir denoch sehr unsicher. Ich wohne seit über einem halben Jahr in einer neuen Wohnung. Ich liebe sie, allerdings gibts es drei "Problemchen", bei denen ich gerne wissen würde, ob da die Vermietung zuständig ist:

  1. Zwei Seiten meines Zimmers haben drei Fenster. Auf der einen Seite ist ein leerer Rollokasten, genau da wo es zur Straße geht und wo mein Bett steht. Wegen der Privatsphäre am Abend und weil ja bald richtig hohe Temperaturen anstehen, möchte ich da nun gerne isolierende Rollos haben. Muss ich dafür die Kosten selber tragen oder kann da der Vermieter verantwortlich gemacht werden? Wie gesagt, ein Kasten ist vorhanden, aber keine Rollos.

  2. Seit meinem Einzug steht in meiner Abstellkammer ein Fenster, das eigentlich neu eingebaut werden sollte. Bis jetzt hat sich aber niemand gemeldet und sowohl das neue als auch das alte Fenster stören mich. Kann ich das auch selbst durch meinen Vater einbauen lassen oder wäre das rechtlich nicht in Ordnung?

  3. Seit gestern habe ich sehr viele Ameisen vor meiner Haustür und in meinem Teil des Treppenhauses. Ich habe die Vermietung schon kontaktiert, aber gemeldet hat sich noch keiner. Die Ameisen sind bei mir nicht in der Wohnung, aber kamen plötzlich aus sämtlichen Löchern in dem Bereich vor meiner Haustür. Ich habe zwar Essig oder Backpulver ausgelegt und die Löcher verstopft, aber sie ziehen sich trotzdem nicht zurück bzw. kommen dann von woanders her. Vor ein paar Wochen hatten schon die Mieter unter mir Ameisen in der Wohnung, aber da wurde dann wohl Gift ausgelegt. Meine Essensvorräte sind nicht zugänglich und fest verpackt. Kann ich nun weitere Maßnahmen wie Gifte (was ich eigentlich vermeiden wollte) der Vermietung in Rechnung stellen oder muss ich darauf warten bis sie selbst reagieren?

  4. Meine Dusche ist ziemlich bescheuert. Sie hat kaum einen Rand am Boden und der Abfluss besteht nur aus einem "Sieb" mit sehr breiten Schlitzen. Ähnlich Abflüssen die man in Keller oder öffentlichen Duschen einbaut. Ich habe sehr lange Haare und trotz vorherigem Ausbürsten landenviele davon beim Duschen in diesem Abfluss und da der viel zu breit ist, fällt alles sofort hindurch. Leider lässt sich das "Sieb" auch nicht abnehmen um sauber zu machen, da es fest im Boden verputzt ist oder so. Dementsprechend habe ich alle paar Tage eine Überschwemmung. Der Abfluss ist trotz Prömpel, Essig, etc. verstopft und das Wasser drückt sich nach oben und da die Dusche keinen vernünftigen Rand hat, schwappt alles sofort ins Bad und darüber hinaus in den Flur, da sich sogar alles unter die Holztüren drückt. Leider habe ich im Flur und im Rest der Wohnung nur Laminat, weswegen ich immer große Angst habe, dass irgendwann der Boden Wasserschaden nimmt und ich dafür verantwortlich gemacht habe...

Tut mir leid für den sehr langen Text aber vielleicht hat ja jemand mehr Ahnung oder Erfahrungen als ich.

Vielen Dank!

LG

Melina

Wohnung, Abfluss, Mietrecht, Vermieter, Ameisenplage, Rollo
Wohnung: Dusche jedes Mal mehrmals plötzlich heiß - Verbrennungsgefahr - Mieterrecht?

Guten Abend. Ich wohne seit ca. 4 Wochen in einer neuen Wohnung. Ich habe schon die ersten Wochen gemerkt, dass manchmal das Wasser beim Duschen plötzlich ganz heiß wurde (allgemein ist der Warm(Heiß)wasserdruck bei uns viel stärker als beim Kaltwasser. Nun ist es so, dass es in den letzten Wochen sogar noch schlimmer wurde (vielleicht liegt das auch daran, dass ich die ersten Wochen oftmals am Wochenende noch in meiner Heimat war und nun wo ich die ganze Zeit in der neuen Wohnung bin, ich das stärker bemerke... da am Wochenende mehr Leute aus dem Gebäude Wasser benutzen. Jedes Mal wenn ich dusche, wird das Wasser in den ca. 10 Minuten mindestens 2-3x plötzlich heiß und ich verbrenne mich fast jedes Mal. Manchmal wird es 5 Sekunden später wieder kälter... manchmal bleibt es aber auch eine ganze Minute dann ganz heiß. Wenn ich in diesen Momenten das Wasser kälter stelle, wird der ganze Wasserstrahl viel schwächer... bestimmt zu 70-80% schwächer. Man merkt allgemein, dass der Wasserdruck von heißem Wasser viel stärker ist. Das merkt man auch beim Waschbecken... da muss man das kalte Wasser viel länger drehen bis die gleiche Menge Wasser wie beim Heißwasser rauskommt.

Nun meine Frage:

Habe ich als Mieter in diesem Fall das Recht meinen Vermieter zu sagen, dass er dagegen etwas machen muss? Ich kenne mich mit dem Mietrecht leider nicht so gut aus.

Liebe Grüße

Dusche, Wohnung, Bad, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Überforderte, schreiende Mutter in der Nachbarswohnung - muss ich das während Ruhezeiten dulden?

Hallo liebe Community,

ich habe ja schon lange mit meinen Nachbarn aus der angrenzenden Wohnung Probleme und soweit ich weiß wurden diese jetzt auch Dank Lärmprotokoll und diverser Beschwerden abgemahnt.

Nun geht das Spielchen allerdings weiter. Die Nachbarn reden sich beim Vermieter raus und geben an, sie seien zu den Lärmzeiten arbeiten (beide arbeitslos gemeldet und nachweisbar zu Hause).

Und jetzt kommt folgendes noch dazu: Eine der beiden Damen, die hier für Unruhe sorgen, hat ein Kind. Das Kind lebt bei Verwandten, da die Mutter das Sorgerecht wohl entzogen bekommen hat. 2-3x die Woche ist das Kind allerdings bei seiner Mutter zu Besuch und spielt dementsprechend auch dort. Das Kind ist 4 und dass da nicht immer alles rundläuft, ist mir klar. Die Geräusche, die das Kind verursacht, sind in meiner Wohnung auch eigentlich kaum wahrnehmbar, es sei denn, es schlägt seine Zimmertüre zu.

Was ich allerdings als extrem störend empfinde, ist das Geschreie der Mutter, das man nicht nur in meiner Wohnung über 45 dB wahrnehmen kann (wurde schon gemessen), sondern auch im Flur - und das über den gesamten Tag verteilt auch zu den Ruhezeiten. Die Mutter kommt mit dem Kind wirklich absolut nicht klar und brüllt schon wegen den kleinsten Kleinigkeiten.

Da ich momentan öfter abends bis mitten in die Nacht Jobbe und dementsprechend tagsüber meine Ruhe haben möchte, stört mich das wirklich extrem und ich kann so auch keine Ruhe finden.

Jetzt ist meine Frage: Muss ich den Lärm, den die Mutter veranstaltet, hinnehmen oder kann ich auch dagegen vorgehen?

Wohnung, Mietrecht, Eltern, Lärm, Ruhestörung, Ruhezeiten

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