Hallo liebe Internetgemeinde,

wie ich durch meinen Bankberater herausgefunden habe, läuft noch ein Sparbuch auf meinen Namen, dessen Existens ich eigentlich vergessen hatte.

Dieses Sparbuch wurde 2009 meinen damaligen Vermieter als Kaution hinterlegt. Als ich früher ausgezogen bin - als vertraglich vereinbart (2012, statt 2013), wurde eine noch offene Miete+Sonstiges gegen gerechnet und auch schriftlich festgehalten:

"... der Vermieter verpflichtet sich, nach ordnungsgem. Übergabe des Mietobjekts die Kaution abzurechnen und dem Mieter zu übergeben, sofern keine Rückstände mehr bestehen".

Nun hat der damalige Vermieter aber bis jetzt (2015) keinen Cent vom Sparbuch entwendet. Ich möchte nun das Sparbuch schließen - wie sieht es aber rechtlich mit dem Guthaben aus?

Zu erwähnen ist aber noch, dass das Sparbuch eine Laufzeit bis Mai 2014 hatte. Hätte man vohrher Geld abgehoben, wäre ein Teil der Zinsen entfallen.

Vorab vielen Dank für eure Kommentare!