Nur ein Schlüssel vom Vermieter erhalten, jetzt Schlüsselnotdienst weil Schlüssel in Wohnung verges

Guten Tag zusammen, Mein Neuer Nachbar hat sich vorhin ausgesperrt, er hatte vom Vermieter nur einen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommbekommen, Somit konnte er keinen ersatzschlussel beim Hausmeister hinterlegen, wir hatten den Vermieter angerufen und gefragt ob er die Kosten für den Notdienst übernimmt, das verneinte er erst, als wir Ihn darauf ansprechten das er keinen Ersatz Schlüssel ausgehändigt hat sagte er, dass wir den günstigsten Schlüsdienst nehmen sollen und uns nochmal melden sollen. Da uns der notdienst am Telefon kein genauen Preis nennen konnte, karm er vorbei und hatte nach begutachten der Sachlage uns einen Preis genannt, aus Kulanz hat er auch auf den Notdienst Zuschlag verzichtet, die kosten beliefen sich mit MwSt, Feiertagszuschlag, und Dienstleistung auf 260 Euro und ein paar gequetschte. Wir riefen den Vermieter mehrfach an bevor wir das ok zur Öffnung gegeben habe, dieser ging allerdings nicht mehr dran und hat auch nicht mehr zurück gerufen. Da es schon öfters Probleme mit dem Vermieter gab, und Ich meinem Nachbarn jetzt 100 Euro geliehen habe für die Rechnung, wollte Ich fragen ob er für die kosten grundsätzlich aufkommen muss, da er keinen ersatzschlüssel ausgehändigt hatte. Ich persönlich Regel alles nur noch über meinen Anwalt was mein Vermieter betrifft.

Über eure Hilfreiche Antworten freuen wir uns und besten dank schonmal

Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter
Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Pauschalwarmmiete ja oder nein?

Hallo ihr lieben!

Wir (2 Erwachsene) wohnen in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus. Da die Vermieterin und ihr Mann keine Renovierungsarbeiten mehr an dem schlecht isolierten Haus durchführen wollten, und da keine Ablesegeräte für eine genaue Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser vorhanden waren und auch nicht installiert werden sollten, wurde zumindest mündlich abgemacht, dass Warmwasser und Heizung pauschal gezahlt werden sollen.

In unserem Mietvertrag wurde folgendes für die Nebenkosten monatlich vereinbart:

  1. „Wasser, Kanal 40 €“
  2. „Heizung 100 €“
  3. „Grundgebühr Müll 10 €“

Im vorgedruckten Mietvertrag wurde weder Betriebskosten"vorschuss" noch Betriebskosten"pauschale" angekreuzt (allerdings beginnt der Punkt 1. nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“, nur das Kreuz fehlt) aber es wurde mündlich vereinbart, dass 1 + 2 pauschal gezahlt werden und wir keine Abrechnung erhalten (weil mangels Zähler auch gar nicht möglich), der Abfall hingegen je nach Anzahl der Leerungen der eigenen Tonne am Jahresende abgerechnet wird. Genauso ist bei den Vormietern vor uns auch gewesen und für uns für die letzten 2 Jahre. Plötzlich will der Vermieter Kalorimeter einbauen und verbrauchsabhängig abrechnen, aber nur in Bezug auf Heizung, da Warmwasser nicht getrennt berechnet werden könne.

Lässt sich mangels entsprechendem Kreuz im Mietvertrag aus den Tatsachen

1) fehlende Ablesegeräte

2) bisher fehlende Nebenkostenabrechnungen in den Vorjahren

3) Punkt 1. beginnt nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“

notfalls beweisen, dass eine Pauschale vereinbart wurde, falls der Vermieter abstreitet?

Danke im Voraus

Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Kann 1 Kubikmeter Warmwasser 40€ kosten?

Hallo liebe Community,

ich habe heute meine erste Abrechnung der letzten 5 Monate nach meinem Einzug in meine erste eigene Wohnung erhalten. Ich liebe in Niedersachsen, Hildesheim.

Mein Vermieter kontaktierte mich bereits im Voraus telefonisch um mir mitzuteilen, dass auf mich eine Nachzahlung von 760 € zukommen wird, da mein Verbrauch angeblich extrem hoch wäre. Ich war natürlich völlig schockiert und habe mir den Kopf darüber zerbrochen, wie so ein Verbrauch zustande kommen soll.

Ich lebe alleine in einer 55,4 Quadratmeter Wohnung und gehe 5 mal die Woche täglich 8 Stunden arbeiten. Ich gehe täglich abends 1x Duschen (und das auch nie länger als maximal 15 Minuten). Ich kann mir also nicht vorstellen, dass mein Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch sein kann. Es ergibt einfach keinen Sinn.

Nun wie bereits erwähnt, ist dies meine erste eigene Wohnung (was daher nicht bedeutet, dass ich völlig naiv alle Wasserhähne spaßeshalber aufdrehe und anschließend die Wohnung verlasse). Jedoch habe ich vor meinen Auszug nicht die Zählerstände meiner Vormieterin notiert (dies weiß ich für meine nächste Wohnung auf jeden Fall besser). Meine Vormieterin ist leider verstorben, daher kann ich diese auch nicht mehr kontaktieren.

Im Anhang habe ich einen Auszug meiner Abrechnung beigefügt, vielleicht kann eine erfahrene Person beurteilen, ob mein Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch ist.

Meine Heizkosten waren ebenfalls erhöht. Allerdings darf man hier nicht aus der Acht lassen, dass ich unmittelbar vor Beginn der kälteren Wintermonate eingezogen bin. Diese müssen also mitberücksichtigt werden. Zumal ich auch im Erdgeschoss wohne.

Ich zahle bereits an Nebenkosten 180 €, wovon ca. 125 € für Wasser und Heizkosten berechnet sind.

Nun zum eigentlichen Knackpunkt. Mein Wissensstand ist normal der, dass 1 Kubikmeter Warmwasser um die 7 - 15 € kosten kann.

Auf meiner Abrechnung ist allerdings 1 Kubikmeter Warmwasser mit 40 € berechnet. Welches auch die Hohe Summe für 5 Monate Warmwasser erklärt.

Kann dies denn so korrekt sein?

Ich habe zwar bereits mit einem bekannten geredet, der bei der EVI arbeitet (die Abrechnung stellte die Firma Techem aus), dieser sagte mir auch, dass eine Summe von 40 € ziemlich utopisch und in seinen Worten "völlig gaga" seien.

Da mir das alles wie ein schwerer Stein im Magen liegt und ich vor morgen leider keine Firma telefonisch erreichen kann, wollte ich mir hier ein paar erfahrene Meinungen zu meinem Fall einholen.

Falls der Betrag tatsächlich korrekt sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann und demnach auch nicht hoffe, würde mir bei ca. 125 für Wasser- und Heiznebenkosten doch gar kein Wasser zur täglichen! Reinigung zur "Verfügung" stehen. Oder sehe ich das falsch. Dann darf ich also nur noch 10 Mal im Monat duschen?

Über sachliche Antworten würde ich mich daher sehr freuen! Danke dafür schonmal!

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Mietrecht, Abrechnung, Hildesheim, Nebenkostenabrechnung, Warmwasser
defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?

Hi, hier mal eine kurze Schilderung dessen was mir gestern Nacht ergangen ist.. Ich bin kurz nach 24 uhr bereits im Schlafanzug und natürlich ohne Handy^^ nochmal kurz mit meinen Hunden vor die Tür ...als ich dann wieder rein und endlich ins Bett wollte hat sich der Schlüssel im Schloss der Wohnungstür kein mm mehr bewegen lassen. Auch der Ersatzschlüssel aus meinem Auto hat sich ebenso wenig bewegen lassen. Ich bin daraufhin dann zu einem Bekannten den ich aus dem Bett klingeln musste um sein Telefon eben fürs bestellen eines Schlüsselnotdienst zu gebrauchen. Der Notdienst hat dann fast eine Stunde an meinem Schloss rum gedoktort bis ich gegen halb 3 uhr morgens endlich wieder rein konnte. Er meinte dann dass mein Schloss eindeutig hinüber wäre und hat mir ein neues eingebaut. Der ganze Spaß hat mich dann "nur" 185 Euro gekostet ...einerseits eine ordentliche Stange Geld aber andererseits habe ich da auch schon von ganz anderen Summen gehört.

Naja, heute habe ich dann gleich meine Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert und um Kostenübernahme gebeten. (Ich wohne erst seit Februar dort und habe auch das alte Schloss noch hier an dem sich der defekt schnell und deutlich erkennen lässt) Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.

Ich finde den Einwand dass ich mich direkt an die Hausverwaltung hätte wenden müssen jedoch etwas fragwürdig da ich nicht bei Vertragsabschluss oder der Wohnungsübergabe auf diese Bedingung hingewiesen wurde. Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung. Außerdem war es mitten in der Nacht und ich habe es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen. Sie meinte zwar dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten, aber auch darauf habe ich vorab nie einen Hinweis erhalten - Im Gegenteil, in unserem Hausflur hängt zwar eine Tafel mit diversen Nummern der Verwaltung und der Hausmeister, jedoch sind zu allen dort aufgeführten Telefonnummern jeweils Sprechzeiten angeben die bis maximal 18uhr reichen.

Meiner Einschätzung nach ist es ein Fehler der Hausverwaltung auf ihre Bedingungen nicht aufmerksam gemacht zu machen.

...was meint ihr? :-/

Mietrecht, schluesseldienst, Hausverwaltung
Vermieter nötigt zum früheren Auszug & behält Kaution ein, Nachmieter gibt Möbel nicht heraus

Hallo,

wir sind eine Familie und haben Fragen bzgl Wohnrecht. Wir haben ein Haus zur Miete bewohnt (Kaution vor Mietbeginn beim VM hinterlegt, immer zuverlässig und pünktlich bezahlt). Der Mietvertrag ist zum 31. März ausgelaufen. Der Nachmieter hatte uns gebeten ob er zwischendurch (3 Wochen zuvor) rein darf um schon Lampen aufzuhängen etc - was wir erlaubt haben. Ebenso haben wir dem VM erlaubt schon die Malerarbeiten vornehmen zu lassen.

Der Kontakt war soweit in Ordnung bis kurz vor Mietende. Da fing der Nachmieter an dass er wegen Konflikten mit seinem VM schon eher raus müsse etc etc. Wir haben dann vor Mietende eine Email unseres VM erhalten dass der Nachmieter schon eher einziehen wolle und wir das Haus eher räumen müssen. Auf diese Email haben wir geantwortet dass dies nicht möglich ist (meine Frau musste den Umzug wegen meiner Arbeit fast allein stemmen trotz Risiko Schwangerschaft und so entstand nochmal mehr Zeitdruck).

Die Email wurde vom Vermieter ignoriert und am nächsten Tag standen dann der Vermieter vor der Türe und auch der Nachmieter und munter ging das einräumen der Möbel und Kisten vom Nachmieter los. (28. Mai um 11 Uhr) Uns wurde vom Nachmieter (in Anwesenheit des VM) eingeräumt die Sachen vom Gartenhaus noch später holen zu können. "Man benötige lediglich schnell das Haus selbst und die Garage in leerem Zustand"

Der Vermieter hat bisher die Kaution nicht zurückgezahlt, auch keinen Anteil - was können wir hier tun? Auf Emails/Briefe/Anrufe wird nicht reagiert. Der Nachmieter reagiert ebenso nicht auf Nachrichten bzw schreibt jetzt patzig zurück dass wir nur bis Ende der Mietsache die Frist hatten die Sachen abzuholen und dass er sie kostenpflichtig entsorgen lassen hätte. Aus sicherer Quelle wissen wir aber dass er noch immer im Besitz ist und unsere Sachen nun selbst nutzt. Zudem wollte er aus dem Garten diverse Sachen ablösen, nutzt diese nun auch aber bezahlt sie einfach nicht.

Nun die große Fragen - was können wir tun? 1.) Wie bekommen wir unsere Sachen wieder? Darf der Nachmieter sie einfach als nun sein Eigentum nutzen und behalten? Darf er die gekauften Dinge unbezahlt einbehalten?

2.) Wann muss der Vermieter die Kaution ausbezahlen? (er nannte letztens am Telefon dass viele viele Mängel im Haus wären - Fotos bekommen wir nicht und es ist ein Neubauhaus! Einziger bekannter Mangel bei Übergabe wurde festgehalten und von uns bereits (kulanterweise) bei der Versicherung eingereicht, da es sich um einen teils-Mietmangel handelte).

3.) ist der VM für die Einbehaltung unseres Eigentums schadensersatz-pflichtig? Immerhin hat er uns vor Mietende aus dem Haus genötigt (es waren zur Übergabe über 7 Personen anwesend die durchs Haus schwirrten)

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, wir sind um jede Hilfe dankbar!

Mietrecht, Kaution, Diebstahl, Eigentum, Nötigung
Vermieter schreibt Termine vor

Guten Abend,

mein Vermieter hat eine Firma damit beauftragt die Rauchwarnmelder bei allen Mietern auszutauschen. Dazu wurde erst einmal ein Termin für alle Mieter einer Etage (ist ein riesen Wohngebäude) festgelegt, was ja auch Sinn macht. Da die Mieter aber recht kurzfristig darüber bescheid bekommen haben (2-3 Wochen vorher) war natürlich nicht jeder Mieter anwesend. Nun haben manche, darunter auch ich, eine Nachricht bekommen wo ein weiterer Termin vorgegeben ist. Sollte man diesen Termin nicht einhalten, würde eine, das in Rechnung gestellt. Sachlage: Ich wohne alleine und habe auch keine Vertrauensperson im Umkreis von 100 KM der ich den Schlüssel anvertrauen würde, dazu bin ich beruflich sehr gebunden (habe schon Wochen im Vorraus mehrere festgelegte Kundentermine am Tag, die ich nicht für einen Rauchmelderaustausch absagen kann. Ich habe dem Vermieter mehrmals mitgeteilt, dass der Termin doch bitte mit mir abgesprochen werden soll, damit ich mir rechtzeitig Zeit einräumen kann. Doch darauf will man sich anscheinend nicht einlassen und verharrt darauf das der Termin am 11 Mai in der Mittagazeit stattfindet, wofür man sich 3 Stunden Zeit nehmen soll. Das bedeutet für mich mein ganzer Arbeitstag würde ausfallen und ich könnte ggf. viel Geld verlieren. Mehrmals schon habe ich angeboten den Termin aufgrund meiner beruflichen Bindungen mit mir abzusprechen und mich nicht ohne Alternative auf einen Zeitpunkt festzunageln. Wer ist im Recht?

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Unklarheiten im Mietvertrag! Wer kann helfen?

Hallo, als ich eben meinen Mietvertrag für meine Wohnung durchgegangen bin, bin ich auf einige Unklarheiten gestoßen. Sorry das der Text so lang wird.

Ich zitiere:

*Miete und Nebenkosten

Die Mieter beträgt monatlch 330 € kalt. Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorrauszahlungen für:

Grundsteuern und laufende öffentliche Lasten Wasser und Abwasser Heizung Allgemeinstrom (Bitte für später merken) Müllabfuhr Straßenreinigung Ungezieferbekämpfung Versicherungsbeträge ( Sach- und Haftpflicht) Antenne (Kabel TV) (Bitte für später merken) Winterdienst Niederschlagswasser Hausmeister + Hausreinigung Aussenanlage sonstiges monatliche vorrauszahlungen insgesamt: 125€

Monatliche Gesamtmiete somit: 455 €

Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Anzahl der Mieter. Basis dieser Berechnung sind zwei Person. Bei einer Änderung der Anzahl der Mieter, wird auch die Höhe der Nebenkosten angepasst. Der Mieter rechnet die Kosten für Strom und Telefon direkt mit dem Versorgungsunternehmen ab. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt durch Fachbetriebe*

In den aufgelisteten Nebenkosten steht ALLGEMEINSTROM mit drinnen, hier unten steht nun geschrieben das die STROM und Telefongebühren direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet wird. Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten?

Deweiteren steht auf der nächsten Seite geschrieben:

*Rundfunk und Fersehantenne:

Der MIeter ist zum Anschluss an die vorhandene Empfangseinrichtung für Ton - und FErnsehrundfunk verpflichtet. #Dies gilt auch für einen vorhandenen Kabelanschluss. Die Kosten der Empfangseinrichtung trägt der Mieter. *

Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten Antenne (Kabel TV) ?

Wenn ich mein Antennenkabel in die dafür vorgesehene Dose stecke, bekomme ich kein Signal. (Egal da Sat-Anlage) aber es geht mir ums Prinzip.

Und was soll bei den Nebenkosten "sonstiges" bedeuten?

Für Antworten wäre ich euch dankbar.

LG

Dreistein92

Haus, Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Zivilrecht
Wir Eltern fühlen uns hintergangen

Unsere Tochter / fast 25 Jahre alt ) wurde von uns immer unterstützt, in jeglicher Hinsicht.Auch noch als sie vor eineinhalb Jahren einen Mann kennen lernte und nach einem halbem Jahr heiratete den wir absulut auf Grund seiner kriminellen Kariere und Respektlosigkeit nicht akzeptieren konnten habe ich als Mutter ihr Lebensmittel und andere Dinge gegeben. Die Hochzeit fand ohne uns und Verwandschaft statt, nur von seiner Seite. Nach Zwei Monaten zog ihr sogenannter Ehemann ( auf Drängen seiner Mutter ) aus der gemeinsamen Wohnung aus. Wir waren froh und glücklich da es mit dem nur bergab ging, sie nicht mehr arbeitete und alles schleifen ließ. Wir besorgten und finanzierten ihr ein WG Zimmer . Dort brachte sie weil sie nicht alleine sein kann immer wieder Typen mit und es kam zu Beschwerden und sie unterschrieb dem Vermieter ( Privathaus ) das sie zum 30.04.2015 auszieht. Nun haben wir von dem Vermieter erfahren das sie seit ca. 5 Wochen ihren Ehemann in ihrem Zimmer beherbergt. Hatten ihr zugesagt das wir die Bürgschaft für eine Eineinhalb Zimmerwohnung ( bei einer größeren Wohnbaugesellschaft ) plus erster Miete und Kaution übernehmen aber nur unter der Voraussetzung das sie dort alleine einzieht. Mein Ehegatte kocht vor Wut und ich als Mutter bin unendlich traurig und enttauscht darüber das sie das verschwiegen hat und weiterhin gemacht hätte und ihn in der neuen Wohnung wohnen lassen. Hatten ihr vor zwei Wochen einen neuen Gebrauchtwagen gekauft, damit sie motiviert ist und weiterhin zur Arbeit geht. da sie so froh das das Verhältnis ist hatten wir ihr zugesagt das wir sie weiterhin etwas finanziell unterstützen aber eben nur sie. Wir sind nicht bereit ihren mann nochmals durchzufüttern. war so glücklich das das Verhältnis zur Tochter wieder besser war und nun zerbricht es wieder. Bin hin und her gerissen , bin physisch am Limit.!!! Meine Frage auch an Experten für Mietrecht: Sie würde die Wohnung nur mit Bürgen bekommen ( wegen Schulden negative Schufa) und mein Gatte müsste als Zweiter Mieter in den Vertrag. Könnte er dann auch bestimmen wer sich dort dauerhaft aufhalten darf. Sorry für den so langen Text und vielen herzlichen Dank für jede hilfreiche Antwort.!!!

Familie, traurig, Recht, Mietrecht, Unterhalt, Mietvertrag, Enttäuschung, Kummer
Mietbeginn ab heute, jedoch hat Vormieter noch die Schlüssel... was kann ich tun?

Hallo, gestern sollte eigentlich die Schlüsselübergabe von statten gehen, jedoch ist diese Abgebrochen worden, da der Vormieter keinerlei Aufgaben verrichtet hat, welche das Wohnungsunternehmen wollte. (tapeten abreißen, heizung Streichen, Fensterrahmen von innen streichen, Wänge zurückbauen etc.) Der Herr vom Wohnungsunternehmen fragte immer, ob wir es so übernehmen wollen, worauf wir mit Nein Antworteten. Denn so würd man ja sagen, dass wir alles so übernommen hätten und wir selber für die Arbeiten und Kosten aufkommen müssten. Jedoch hat der Vormieter einen Vertrag der vor 30 Jahren abgeschlossen wurde, darin sind dann natürlich noch die alten klauseln usw. drin, die das BGH heutzutage nichttich gemacht hat. Somit hat der Vormieter ja eigentlich recht und er braucht die Wohnung nur Besenrein verlassen. Schönheitsreparaturen fallen ja dann eigentlich dem Wohnungsunternehmen an oder? Das Wohnungsunternehmen will selbst die Wohnung so nicht übernehmen, wenn dann müssten wir sagen, dass wir die Wohnung so vom Vormieter übernehmen. Also hat der Vormieter jetzt die Schlüssel behalten, damit keiner eine Firma zur Schadensbeseitigung in die Wohnung lässt. Heute ist der 01. und unsere Mietzeit beginnt. Jetzt wollten wir uns nochmal mit dem Vormieter zusammen setzen und ein schriftstück aufsetzen, dass wir nun die Tapten mit abmachen um renovieren zu können und dafür auch einen Schlüssel erhalten und alle anderen Schönheitsreparaturen, wie Heizung, Fenster oder Rückbau der Wand nebenbei vom Vormieter mit der Wohnungsgesellschaft geklärt werden. Würde dass denn nun Ärger oder Probleme geben? Denn nun ist ja langes Wochenende und kein Wohnungsunternehmen zu erreichen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Rohrverstopfung durch feuchtes Toilettenpapier, wer haftet dafür?

Hallo liebe Community,

ich hatte gestern eine Rohrverstopfung im Bereich der Badewanne sowie im WC. Pümpel, Druckluft, chemische Mittel haben nicht mehr geholfen, sodass ich den Vermieter verständigt habe. Dieser wandte sich an einen befreundeten Handwerker, der aber mit einer Spirale auch nichts bewirken konnte. Zu dieser Zeit befand ich mich in der Arbeit. Als ich anrief und nachfragte, wie es nun aussieht meinte der Vermieter er habe jetzt eine Firma diesbezüglich konsultieren müssen. Nun wird mir unterstellt, dass ich der Verursacher der Verstopfung sei und die Kosten der Reinigung zu tragen habe. Angeblich ist die Verstopfung durch die Verwendung von "feuchtem Toilettenpapier" zurück zu führen. Auf der Verpackung steht aber ausdrücklich, dass man diese über die Toilette entsorgen kann, wenn man nicht mehr als max. 3 Tücher pro Spülgang verwendet. Ich nehme i.d.R. nur 1 Tuch. Nun ist es so, dass mein Bruder eine Sanitär-Firma hat und die Reinigung kostenfrei durchführen hätte können. Meine Pflicht als Mieter ist es aber, den Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen. Kann nun der Vermieter mir die Kosten in Rechnung stellen, ohne dass er mich vorher gefragt hat eine externe Firma zu beauftragen? Das Haus ist mind. 30 Jahre alt, demensprechend sind die Rohre ohnehin schon sehr alt und vorbelastet. Der Vermieter ist ein alter verbitterter Mann, der jeden Cent umdreht und spart wo es geht. Ich wohne dort seit 2,5 Jahren und habe noch nicht einmal einen Telefonanschluss, u.a. Schimmel im Fensterbereich da die Fenster nicht dicht sind und nun will er mir auch noch die Reinigung seiner alten Rohre in Rechnung stehen. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Greift hierbei nicht evtl. eine Versicherung? Hausrat oder Gebäudeversicherung des Vermieters? Ich danke euch im Voraus!

Mietrecht, Rohrverstopfung
Langfristiger Mietvertrag mit Airbnb?

Kann mir jemand Erfahrungen mitteilen zu langfristigen Mietverträgen mit Airbnb? Ich bekomme eine Wohnung angeboten (langfristig zu mieten) für einen sehr günstigen Preis, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich sowas machen soll. Ein deutscher "anständiger" Mietvertrag scheint mir sicherer zu sein. Außerdem wird nur eine Monatsmiete Kaution verlangt und ich kann mir das Einzugsdatum sogar aussuchen. Der Besitzer lebt in England, die Wohnung ist in Deutschland. Irgendwie erscheint mir das ein bisschen dubios. Können versteckte Kosten für Airbnb entstehen? Der Vertrag und die Bezahlung würden ebenfalls über Airbnb.com laufen. Fühle mich nicht ganz wohl dabei... Außerdem würde man mir den Schlüssel und den Mietvertrag zu schicken, ich kann die Wohnung anschauen und wenn sie mir gefällt, einfach den Vertrag zurück schicken. Wenn nicht, natürlich auch die Schlüssel. Könnte ich da evtl. auch auf dem Einwohnermeldeamt Probleme kriegen? Außerdem: der Vermieter hat anscheinend keine Ahnung vom deutschen Mietspiegel. Evtl. könnte doch dann eine enorme Mieterhöhung entstehen, sobald er das mit bekommt? Vielen Dank im voraus für Eure Infos/Meinungen/Antworten!

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Lauter Nachbar, laute Wohnung - was tun?

Hallo, ich bin total verzweifelt und weiss langsam nicht mehr was ich machen soll. Vor ca. einem halben Jahr ist ein neuer Mieter in die Wohnung über mir eingezogen. Zuvor wurde die Wohnung jedoch 3 Monate lang kernsaniert, somit auch der damals schallschützende Teppich entfernt und stattdessen Laminat verlegt. Ich vermute jedoch ohne Dämmmaterial, weil ich wirklich ALLES höre! Ich höre es, wenn er üben den Boden wischt, ich höre jeden Schritt und ich höre sogar das "pullern" wenn er auf der Toilette sitzt, was wirklich alles andere als schön ist - für ihn sowie für mich. Noch dazu hört er oft Musik und singt auch gern mal dazu. Nun weiss ich nicht ob er all dies noch in Zimmerlautstärke macht oder ob die Musik und das Singen nicht grundsätzlich zu laut sind - denn er ist generell ein zwielichtiger Typ. Letztens saß ich einmal auf meinem Balkon, da hat er einfach mal Schwung genommen und noch unten in den Hof gespukt. Desweiteren macht er ab und zu seltsame Geräusche, so wie die eines Kindes, nach und räuspert sich so ekelhaft und vor allem LAUT im 2 Minutentakt, dass ich nachts sogar schon desöfteren davon aufgewacht bin oder gar wach liege. Das kann doch nicht sein! Was würdet ihr mir raten? Kann die Vermieterin daran überhaupt etwas ändern? Ansonsten werde ich natürlich versuchen mit ihm zu sprechen, obwohl ich mich als 20-jähriges Mädchen bislang davor gedrückt habe, da er hervorgehend aus den beschriebenen Tatsachen einfach nur seltsam zu sein scheint.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Lärm, Nachbarn
Tel. & Internetanschluss im Büro fehlt bzw. ist für die Büro(gewerbe) fläche nicht nutzbar

Hallo ihr lieben, folgende Frage ergibt sich durch die "festgefahrene" Situation mit meinem Vermieter meiner Gewerbefläche (zusammngefasst ist dies die Grundsatzfrage auf der alles andere Aufbaut, daher lasse ich den Prolog und den Epilog weg).

zur Frage

Kann man davon ausgehen, dass wenn man eine Gewerbefläche, welche klar und deutlich zum Büro deklariert wird anmietet, einen Telefon- und Internetanschluss hat der voll funktionstüchtig ist?

Im Mietvertrag wird soetwas ja leider nicht mit verankert. Ebenso wird ja auch nicht hineingeschrieben, dass die Mietfläche einen Eingang und/oder Fenster hat.

Vergleichbar wäre es, einen Raum ohne Ein- oder Ausgang sowie ohne Fenster als Gewerberaum anzupreisen... (auch wenn die Vorstellung sehr Absurd ist).

weiterführende Frage

Was kann man tun, wenn der Vermieter sich "Quer" stellt und man dadurch Geschäftsunfähig ist (und das seit dem 09.09.14)?

Zudem kommen noch weitere Probleme mit dem Vermieter, welche ich Stichpunktartig mal aufliste:

  • Schimmel (weißer Schimmel, siehe Fotos) an den Wänden der Lagerfläche, welche nicht mit dem Büro zusammenhängt
  • Heizung für Büro + Lager über die Winterzeit inaktiv - dadurch sind auch Schäden an der Eingelagerten Ware entstanden (und daraus resultierende folgeschäden bei meinen Kunden)
  • Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Stunden (nur ich selbst, keinem Mitarbeiter oder Kunden hätte ich das zugemutet) im Lager oder Büro bin ich 2 mal Krank geworden (starker Husten etc.)
  • Im Büro habe ich nur eine Phase (Stromanschluss) verteilt auf 3 Dosen zur Verfügung. Vermutlich noch nichtmal voll belastbar da ich manchel ein Brummen höre obwohl ich keine Zusätzlichen Geräte anschließe oder etwas veränder
  • Es gibt nicht ein einziges Schild in diesem Gewerbeobjekt, welches den Weg zu meinem Büro oder Lager weist. Provisorische selbst erstellte Schilder (einlaminierte A4 Seite, bedruckt) dürfen nicht aufgehangen werden weil es das "Gesamtbild verhunze" oder so ähnlich
  • Ich hatte bereits 1 Jahr im selben Gebäude (ein Eingang weiter) ein Büro gahabt wo alles ok war. Als ich zum Umzug "gezwungen" wurde sagte ich, das sie bitte vorab dafür Sorge trage, dass das Tel. & I.Net für den Wechsel - also den Termin mit dem Telecom-Techniker zum Anschalten der neuen Leitung bereit stehen solle. Sodass der Wechsel reibungslos vonstatten geht. Diese Aussage traf ich darauf noch 2 mal um die wichtigkeit des Anschlusses für mein Geschäftsgebiet zu unterstreichen.
  • Dies hat zu folge, dass ich seitdem auf der Firmentelefonnr. nicht erreichbar bin und ich auch seitdem jeden Monat die Kosten dafür trage (ings. ca. 250,- €).
  • Der Zustand der Mietfläche ist Mangelhaft

Ich weiß nicht wie ich gegen diese Dinge vorgehen soll, ohne gekündigt zu werden. Meine Idee war jetzt eine Rechnung an den Vermieter mit allen entstandenen Kosten zu schicken, ihm eine Frist zu setzen, ggf. das Gesundheitsamt o.ä. einzuschalten... Über Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar!

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Schimmel, Mietrecht
Ameisen in 2. OG. Kammerjäger, Mietminderung?

Hallo Leute! Wir haben (mal wieder) Ameisen in unserem Badezimmer... Wir wohnen in einem ziemlich heruntergekommenen (und ich bin schon unempfindlich) Altbau im 2. OG.

Sowie das letzte Mal sind wir nach Hause gekommen und siehe da: lauter Ameisen im Badezimmer. An Wanne, Waschbecken, Wänden, Decken- einfach überall. Wir haben versucht alle zu erwischen, waren so an die 40 Stück. Es kommen halt ständig welche nach.. Sobald man wieder das Licht an macht sind wieder 5-10 unterwegs. Das ist wirklich ziemlich störend, auch wenn ich mich nicht direkt vor Ameisen ekel haben sie in meinem Bad (im 2 OG!!!) nichts zu suchen...

Das letzte mal (letzen Herbst) kamen sie aus der Wand an den Amatur-Anschlüssen. Die waren überhaupt nicht abgedichtet sondern kamen einfach aus der Wand heraus. Auch beispielsweise aus den Ausflüssen oben an der Badewanne. Wir haben die Anschlüsse mit Silikon abgedichtet und damals Ameisengift und Fallen einzesetzt. Nach ein paar Wochen war dann Ruhe.

Jetzt sind aber wieder welche da, mittlerweile haben wir aber ziemlich empfindliche Katzen, so dass das Gift jetzt wegfällt. Zudem war der Kram schweineteuer.

Jetzt haben wir langsam die Faxen satt, es gibt immer Stress mit dem Vermieter, ein alter Herr über 70 (man muss jeden Satz 2-3x wiederholen weil ers nicht versteht...). Mittlerweile sind es zig Stellen an denen was getan werden muss... Es regnet in 2 von 3 Zimmern rein, wir haben Stockflecken an den Außenmauern, Schimmel in jedem Zimmer. Das alles weiß der Vermieter aber bisher ist auch bei mehrmaligen Ansprechen und Nachfragen nichts geschehen.

Das lässt uns vermuten, dass auch die Ameisensache erst behoben ist, wenn wir sie nicht selbst in die Hand nehmen. Für knapp 10€/m2 finde ich das allerdings ziemlich unverschämt...

Ist denn der Vermieter verpflichtet uns zb einen Kammerjäger zu bestellen? Ich würde gerne direkt mit Fakten kommen können, wenn er das wieder schleifen lässt oder im Gegenzug eine Mietminderung verlangen. Sind wir dazu in der Lage? Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Ameisen, Schädlinge

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