Hallo,

Freunde von mir haben in ihrem Haus ein Badezimmer komplett saniert und sämtliche Fenster ausgetauscht. Selbstverständlich haben sie dem Mieter vorübergehend ein kostenloses ein Ausweichquartier gestellt. Nun verlangt der Mieter die vollständige Reinigung seiner Wohnung, inklusive Staubwischen und das Waschen seiner Wäsche, da der Baustaub angeblich bis in seine Schränke vorgedrungen ist. Noch ist der Mieter nicht wieder in seine Wohnung zurückgekehrt. Es ist allerdings mehr als fraglich, wie sauber der das Ausweichquartier hinterlassen wird.

Die Wohnung wird selbstverständlich sauber übergeben, aber nicht staubgewischt, geschweige denn alles gewaschen.

Leider kann ich nirgends etwas konkretes über die Rechtslage finden, wer für die Reinigung zuständig ist.

Kann jemand weiterhelfen?

Im Voraus 1000 Dank