Wir haben als Zugang zum Haus nur eine Feuerwehrzufahrt ( ca 50 Meter lang). Ca 20 Meter vor der haustür ist ein Tor welches bisher immer offen war so dass man mit dem auto zum be- und entladen bis an die Haustür fahren konnte. Jetzt will der Vermieter das Tor immer abschließen so dass man mit dem auto nicht mehr direkt ranfahren kann. Dies würde für uns aber einen Nachteil bedeuten weil wir einmal pro Woche großeinkauf machen und wir dann das ganze zeug 20 Meter weit schleppen müssten. Außerdem ist beim Tor auf der einen Seite Zaun und auf der anderen Seite Wiese so dass man dort beschissen ein und aufladen kann.
Ich dachte bisher immer dass der Vermieter verpflichtet ist den Zugang für Mieter zum Haus frei zu halten, also bis direkt zum Eingang und nicht 20 Meter weit weg. Ich finde aber kein Gesetz was dies besagt. Wie ist die Rechtslage?