Abmahnung wegen eines komplett übertriebenen Lärmprotokolls?

Wir wohnen seit drei Monaten in unserer Wohnung... unter uns wohnt ein Ehepaar, das von Anfang an nicht damit einverstanden war, dass über ihnen eine sechsköpfige Familie wohnt. Nachdem sie mehrfach bei uns geklingelt und uns übel beschimpft haben, fingen sie schließlich an, uns wegen jeder Kleinigkeit beim Vermieter anzuschwärzen... der hat ihnen nun empfohlen, ein Lärmprotokoll anzulegen. Heute hatte mein Mann einen Termin beim Vermieter, der ihm dabei das vorläufige Lärmprotokoll präsentierte- und das ist der reine Unsinn. Unsere Nachbarn schreiben von "dröhnender Musik nach 22 Uhr", dabei hört bei uns niemand Musik und schon gar nicht dröhnend... unsere Kinder schlafen um diese Zeit, also schauen mein Mann und ich höchstens fern in Zimmerlautstärke. Die Nachbarn schreiben, mein Mann würde überlaut trampeln, dabei war er oft zu den angegebenen Zeiten gar nicht daheim. Aber unsere Nachbarn schreiben den gehörten Lärm einfach irgendwelchen Quellen zu, auch wenn sie gar nicht beurteilen können, wer da Lärm macht (oft ist mein "trampelnder Mann" nämlich vermutlich eher mein "hüpfender Fünfjähriger"). Noch hat der Vermieter uns nicht abgemahnt, sondern nur darauf hingewiesen, ruhiger zu sein. Aber ich kann nicht durch die Wohnung schweben, und das meiste, was uns das Lärmprotokoll vorwirft, haben wir nicht getan. Falls es nun zur Abmahnung bzw. gar Kündigung käme... müssen die Nachbarn nicht irgendwie nachweisen, dass das, was sie da aufgeschrieben haben, auch den Tatsachen entspricht, oder können sie in das Lärmprotokoll schreiben, was sie wollen- und der Vermieter hat deswegen das Recht, uns zu kündigen?

Wohnung, Mietrecht, Nachbarschaftsstreit
Der Vermieter und die Nachbar wollen uns loswerden, wie können wir dagegen vorgehen?

Hallo Liebe gemeinde,

wir haben ein Problem mit unserem neuen Vermieter/Hausverwaltung und einem unserer Nachbarn.

Das Problem: Der Nachbar stichelt die anderen Nachbarn gegen uns auf mit Unwahren behauptungen. Erzählt dem Vermieter man wäre Handgreiflich geworden und schwärzt uns an wenn das Kinderfahrrad mal 30 Minuten im Flur gestanden hat. Die Nachbarn helfen Ihm nach seinen Erzählungen über uns dann dabei uns weiter zu Schikanieren.

Die Hausverwaltung tut dagegen garnix und Irgnoriert alle unsere Schriftlich beschwerden oder Anfragen. Sollte sich aber ein Nachbar beschweren bekommen wir sofort eine Abmahnung die meist nicht gültig ist da Sie nicht Unterschrieben wird und per Email als Word Dokument geschickt wird.

Der Eigentliche Vermieter hält sich im Hintergrund und redet mit uns nicht. Bis vor kurzem wussten wir nicht einmal wer es ist, bis eine Klage kam wo es um 803 Euro geht obwohl wir keine Mietrückstände haben.

Die Hausverwaltung versucht jetzt mit allen Mitteln die Kosten in die höhe zu treiben. Nebenkostenabrechnung soll angeblich Kaltwasser 1000 Euro mehr verbraucht worden sein. Auch besagter Nachbar wird mit seiner Schwarzarbeit aufgeührt und als wäre das nicht genug wollen Sie 20 % mehr Miete und übersteigen dabei den Ortsüblichen gemittelten Satz.

Erst heute hat sich der Vermieter mit dem Nachbarn getroffen um sich einen Brief von uns abzuholen worin wir die Nachbarn doch bitten damit aufzuhören und beigefügt haben was wir alles tun damit die Nachbarn von uns nix hören oder sehen.

Was will die Hausverwaltung nun mit dem Brief und was können wir Unternehmen dagegen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Probleme mit den Nachbarn - was sagt die Hausnummer über die Nutzungsrechte aus?

Hatten am Wochenende eine lustige Grillrunde und dabei hat mir ein Kumpel eine Geschichte erzählt, die ich eigentlich kaum glauben wollte, bis ich es selbst schwarz auf weiß gelesen hatte ... Ich finde diese Geschichte dermaßen merkwürdig, das ich gern mal andere Meinungen dazu lesen würde .... Vielen Dank schon mal im Voraus .....

Folgende Situation:

Kumpel ist Eigentümer eines typischen 4-Familien Zechenhaus mit je einer Einfahrt rechts und links des Hauses. Hinter dem Haus liegt ein sehr großer Garten.

Eine Hälfte bewohnen er selbst und seine erwachsene Tochter, die andere Hälfte ist seit Oktober 2014 neu vermietet, an ein Päärchen von denen jeder eine der Wohnungen gemietet hat.

Den Garten hat mein Kumpel sehr arbeits- und kostenintensiv nach seinen Wünschen hergerichtet, wirklich ein toller Garten (schade das man hier keine Fotos hinzufügen kann....)

Dem Päärchen wurde im Mietvertrag lediglich die Mitbenutzung des Gartens zugesichert

Am Haus ist eine einfache Hausnummer angebracht, es wurde seitens meines Kumpels nie ein "a" oder "b" für die einzelnen Einfahrten angebracht.

Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....

Bisher hat mein Kumpel über ihre Forderungen nur gelächelt und auf den Mietvertrag verwiesen. Nun ist ihm letzte Woche ein Brief vom Mieterschutzbund ins Haus geflattert, mit der bekannten Forderung nach alleinigem Nutzungsrecht und der oben genannten Begründung ...

Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?

Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarn, Nutzungsrecht
Darf der Vermieter offene Posten mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Holla Community,

am Samstag (gestern) hat mir der Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2014 übergeben. Was mich verwunderte, dass obwohl ich eigentlich eine Gutschrift rausbekommen sollte, diese einfach so mit der, anfang des Jahres von mir durchgeführten MIetminderung, verrechnet wurde - ergo ich bekomme nichts raus.

Die Mietminderung habe ich durchgeführt, da die Wohnung bauliche Mängel hat (es regnet in der Küchre rein, wenns draußen regnet, extreme Zugluft an Fenstern, Gestank aus Nachbarwohnung zieht in meine) und mein Nachbar unter mir permanent den Hausfrieden gestört hat (und nachwievor noch stört). Ja, ich habe es etliche Male versucht persönlich mit dem Nachbarn zu klären, aber ohne Erfolg. Ich habe im Mietshaus (6 Parteien) als einziger die Miete gemindert, da die anderen Angst vorm Vermieter haben. Hat nix gebracht, Vermieter hat mal Null unternommen und mein Nachbar lärmt nachwievor. Habe nach drei Monaten Mietminderung wieder die volle Miete gezahlt, so dass ich nicht mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand komme und evtl. gekündigt werde.

Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dass er nach einem Urteil vom Amtsgericht Bremen (Urteil vom 9. März 2011 (Az. 17 C 105/10)) die Minderung beim störenden Nachbarn einholen darf. Jedoch bekam ich in den letzten Monaten immer wieder nur ein Schreiben, dass ich bitte endlich zahlen möchte.

Was mich nun stutzig macht, darf der Vermieter einfach so offene Posten aus der Mietminderung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen? Ist dies rechtens?

Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht und den Rechtsweg einzuschlagen ist langwierig.

Kann mir jemand zufällig einen Rat geben, ob dies erlaubt ist?

Danke!

Mietrecht, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung
Kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, weil eine Familie unerwartet Nachwuchs bekommt?

Hallo Community, meine heutige Frage bezieht sich auf den Bereich Mietrecht.

Ich selber habe Fachkenntnisse aus dem Bereich. Meine Prüfung liegt schon etwas zurück und das Mietrecht ändert sich ja (fast) regelmäßig, bzw. gibt es Neuerungen. Ich habe meine Antwort zu der Frage schon. Ich möchte allerdings sicher gehen und daher ein paar andere Meinungen zum Thema bekommen. Idealerweise von Fachleuten, die wich selbst, berufsbedingt Sachkenntnis über das Thema besitzen.

Folgende Situation: Eine Familie mit drei Kindern bezieht ein Haus zur Miete. Miete wird regelmäßig und pünktlich bezahlt. Nun ist die Frau unerwartet und ungeplant Schwanger geworden. Die Vermieterin wurde der guten Ordnung halber über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Die Mieter waren etwas beunruhigt darüber, wie die Vermieterin reagieren würde. Zuerst sagte sie V. (V. = die Vermieterin), dass sie zwar nicht gerade glücklich darüber sei, aber auch kein Unmensch und die M. (M. = Mieter) keinen Grund zur Sorge hätten. Nach ein paar Tagen Bedenkzeit, hat die V. ihre Meinung jedoch revidiert und den M. geraten, dass sie ausziehen sollen. Sie bezieht sich auf eine angebliche Aussage der M., dass die Familienplanung abgeschlossen ist und kein weiteres Kind zu erwarten sei (hier ist jedoch schon fragwürdig, ob und wie diese Aussage seitens der M. überhaupt getätigt wurde!). Fakt ist, dass die Schwangerschaft ein "Unfall" war. Zu einer Abtreibung kann die V. die M. ja nun nicht zwingen. Dies ist auch mit den Moralvorstellungen der M. nicht vereinbar.

Da in dem Haushalt nun drei Kinder leben (6, 5 und fast 2 Jahre) denke ich, dass die M. schon mal prinzipiell keine juristisch korrekte Handhabe hat. Darüber hinaus würde aufgrund des Vorhandenseins von Kindern und einer Schwangeren ein Härtefall entstehen, der eine Kündigung mittels richterlicher Verfügung außer Kraft setzen lassen kann. Ich gehe davon aus, dass die V. keinerlei Handhabe hat eine Kündigung durchzubekommen.

Wie ist Eure Meinung dazu? (Bitte keine Copy & paste-Texte als Antworten!)

Mietrecht, Mietvertrag, BGB
Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe, Vollmacht
Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

Hallo!

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis interessiert sich gerade für eine eigene Wohnung. Er ist schon seit einiger Zeit arbeitslos, sie beginnt zum 1. September eine Ausbildung. Mit seinem Arbeitslosengeld & ihrer Ausbildungsvergütung könnten sie die Miete für eine Wohnung stemmen, die sie sich angesehen haben.. ein komfortables Leben können sie sich ansonsten zwar nicht von dem Geld einrichten, aber sie wollen unbedingt eine eigene Wohnung.

Ein Vermieter hat ihnen zu verstehen gegeben, dass sie die fragliche Wohnung zwar seinetwegen schon mieten könnten, er aber zur finanziellen Sicherheit aufgrund der unsicheren Geldverhältnisse des Paares eine Bürgschaft haben möchte ------------> jemand muss praktisch bürgen dafür, dass er die Miete und etwaige Schulden bezahlen würde, wenn die beiden es selbst nicht mehr schaffen sollten.

Da liegt das Problem --------> ein Elternpaar kann nicht bürgen, weil man selber auch erhebliche finanzielle Probleme hat. Das andere Elternpaar wäre grundsätzlich bereit diese Bürgschaft zu übernehmen, allerdings kommt hier rechtlicher Fragenkomplex auf!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Wäre klasse, wenn ihr vllt. hier etwas beisteuern könntet :)

Herzlichen Dank & noch 'nen schönen SOnntag!!

Wohnrecht, Miete, Mieter, Beziehung, Mietrecht, Immobilien
Vermieter verlangt 3 Monate Rückwirkend Mieterhöhung - wer kann mir helfen?

Ich bin als Rentner hier vor 3 Jahren eingezogen. Der Vermieter verlangte im April des Jahres eine rückwirkende Mieterhöhung ab dem 1. Januar des Jahres. Also 3 Monate rückwirkend. Aufgrund meines Wissens (scheinbar falsch) widersprach ich dieser rückwirkenden Zahlung mit dem Hinweis auf das BGB. Ich erhielt die Mitteilung, dass das BGB ist auf diesen Mietvertrag nicht anzuwenden ist. Also habe ich keine Rechte mehr und muss auch damit rechnen, dass monatelange, rückwirkende Miete, verlangt werden kann? Es handelt sich um eine grosse Wohnungsbaugesellschaft und ich kann mir einen Irrtum einfach nicht vorstellen: ...............................TEXT DES VERMIETERS: bei Ihrer Wohnung handelt es sich um öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau sind die Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes (W0FG) in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), der Neubaumietenverordnung (NMV) und der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) zu beachten. Die vorgenommene Mietänderung wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berechnet und erläutert. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Wohnung die mietpreisrechtlichen Regelungen gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht anzuwenden sind. Eine Zustimmung Ihrerseits zu unserer Mietänderung ist nicht erforderlich. Ebenfalls sind von uns keine Wartefristen und Kappungsgrenzen zu berücksichtigen. Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen können wir hier auch rückwirkende Mietänderungen fordern, wenn wir diese nicht zu vertreten haben. In Ihrem Mietvertrag wurde dazu unter dem § 2.2 Miete u.a. vereinbart, dass wir uns rückwirkende Mietänderungen vorbehalten.....ENDE..................................................

Das Gefühl der Rechtlosigkeit ist nicht sehr angenehm, deswegen möchte ich mich, mit Ratschlägen und Tipps durch das Forum, dagegen wehren. Danke und Grüsse

Mietrecht
Kann man gegen mangelnden Trittschalldämmung unter PVC vorgehen?

Ich wohne seit einem Jahr in einem Haus, Altbau, leider nicht kernsaniert. Nachdem die Mieterin über mir vor 3 Monaten ausgezogen ist und ihren Laminat- und Teppichboden mitgenommen hat, wurde der kahle Betonboden in der Wohnung vom Bauverein mit gelbem PVC Typ Krankenhausboden belegt, wie er ursprünglich auch in meiner Wohnung lag. Der eigentliche Sinn davon ist, laut Bauverein, dass es dem Mieter so erleichtert wird eigenen Boden zu verlegen - weswegen der PVC auch mit keinerlei Trittschalldämmung ausgestattet ist. Seit einem Monat wohnen nun neue Leute in der Wohnung, diese haben aber eben genau dies nicht beachtet und keinerlei eigenen Boden in der Wohnung verlegt. Dazu kommt, dass sie zu der lauten und natürlich auch nachtaktiven Sorte Mensch gehören und auch noch drei Katzen besitzen. Nachdem ich meine alte Mieterin nie gehört habe, bin ich seit einem Monat ständigem Getrampel, ungefiltert durch den Boden dringenden Gesprächen und Katzengetobe ausgesetzt (Zeitweise waren es sogar 5 Katzen, zwei sind aber wieder weg). Ich höre sogar das Handy der Mieter klingeln, so wenig ist es nun gedämmt. Durch den Mieterwechsel bin ich hier von absoluter Ruhe in totale Lärmbelästigung gerutscht. Mit einer der Mieterinnen habe ich bereits geredet und ihr den Sachverhalt erklärt, ihre Tochter stampft und trötet allerdings weiter wie eine ganze Elefantenherde. Da es sich hier ja offensichtlich um eine durch den Bauverein verursachte Verschlechterung der Lebensbedingugen handelt - welche bei anderem Bodenbelag nicht besteht - was kann man da machen?

Mietrecht, Lärm, Renovierung, Altbau, Nachbarschaft, Umbau

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