Nach Angaben des Mieters stimmt der Wasserdruck in der Badewanne/Dusche nicht mehr und gibt an, daß ein Duschen, aufgrund eines Druckabfalls in der Heizungsanlage oder Verstopfung der Rohren nicht mehr möglich ist und nimmt eine Mietminderung von 30 % vor.
Die Warmwasserversorgung funktioniert, und zwar auch rund um die Uhr. Baden war in dieser Zeit, als die Mietminderung vorgenommen wurde, noch möglich, doch der Mieter duscht lieber. Allerdings zahlt der Mieter eine Warmmiete, also gehen ein evtl. höherer Wasserverbrauch durch regelmäßiges Baden zu Lasten des Vermieters.
Der Vermieter schaut sich die Sache und stellt keinen Druckabfall fest, sondern daß der Duschkopf und auch die Badewannenarmatur ebenfalls verkalkt war. Der Duschkopf wurde bereits ausgetauscht, und zwar so, daß ein Duschen wieder möglich ist. Desgleichen wird die Badewannenarmatur noch im Laufe dieser Woche ausgetauscht.
Wie hoch darf hier die Mietminderung sein, wenn der Mieter lieber duscht als badet oder muß der Mieter diesen Mangel in "Kauf" nehmen.
Hätte der Mieter was gegen die Verkalkung des Duschkopfes unternehmen müssen? z.B. regelmäßige Reinigung mit Essig?
Das Prozedere einer Mietminderung ist der Fragestellerin bekannt. Es geht hier nur um eine Einschätzung der Höhe etc.