Hallo zusammen,

ich war auf Grund eines Riegelbruchs in unserem Altbaubad eine Stunde auf 8 qm eingesperrt. Als endlich eine Mitbewohnerin kam, rief sie den Schlüsseldienst, da wir mit aller Kraft und mit verschiedenen Mitteln die Tür nicht aufbekamen.

Jetzt haben wir dem Schlüsseldienst bereits die Rechnung über 390 Euro ZAHLEN MÜSSEN und unser Vermieter meint wir hätten zuerst ihn anrufen sollen. Er möchte nicht zahlen. Was jetzt?

Bin ich rechtlich dazu verpflichtet für die Kosten (Anfahrt, Türaufbruch und neues Schloss eingebaut) aufzukommen, oder fällt das auf den Vermieter?

kann soetwas ggf. die Haftpflicht übernehmen?

Zugegeben war es vllt nicht sonderlich schlau die Rechnung gleich zu zahlen, aber auf Rechnung ging nicht..was hätte ich denn machen sollen?!

Um vorwegzunehmen: - nein ich bin nicht Schuld am Versagen der Tür, habe sie lediglich geschlossen! - als erstes den Vermieter anrufen zu müssen, wenn man eingeschlossen ist, ist meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar! (Wenn's brennt frag ich auch nicht erst welche Feuerwache ich rufen soll!)

Ich bin euch sehr sehr dankbar um jeden rechtlichen Hinweis :)