Wird ein von Eltern bei Lebzeiten gezahltes Geld an Kinder beim Erben mit eingerechnet?
3 Brüder: Der 1. (ich) bekam bei Hauskauf v. den Eltern 10000,-DM, jetzt 5000,-€ (aus einem Bausparvertrag). Der 2. bekam v. den Eltern über Jahre eine monatlich gezahlte Rate v. insgesamt ca. 35000,-€, der 3. Sohn hat sein 1. Haus (nach Auszug ins neue) an die Eltern völlig überteuert (Doppelte der ortsüblichen Mietpreise) vermietet und somit bisher ca. 110000,-€ erhalten. Letzterer wohnt in der Nähe und sieht ab und zu nach den Eltern, jetzt nur noch die Mutter. Inwieweit können solche Schenkungen beim Erbfall mit eingerechnet werden oder überhaupt eingefordert werden, damit jeder gleich viel erhält?
Erbrecht,
Schenkung