Ich habe eine Frage zum Mietrecht. Mein Vermieter möchte eine weitreichende Modernisierung durchführen, um 11% der Gesamtkosten auf die Jahresmiete umzulegen. Der größte Punkt seiner Modernisierungsliste ist die Anlage eines Spielplatzes im Hinterhof. Diesen soll ich künftig mit 22€ monatlichem Mietzuschlag mitfinanzieren. Nun ist meine Wohnung eine 35qm-Wohnung im Hinterhaus - also Wohnraum, der garantiert nie an Familien mit Kindern vermietet werden kann. Inwiefern wird also in meinem Fall der "Wohnwert" verbessert, wenn man dem Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung die Möglichkeit bietet, Schaukel und Sandkasten zu benutzen?