Lehrerin nimmt Kind Uhr ab und behält sie übers WE?

Hallo Zusammen, 

Ich habe meinem Sohn zu seinem Letzen Geburtstag eine Xplorer X5 gekauft, da wir in der Innenstadt 

Wohnen und wir für unseren Sohn eine Gewisse Sicherheit haben wollten.

Da mein Sohn auch mit Linienverkehr, also nicht mit einem Extra Schulbus zur Schule 

fährt, war dies für uns eine gute Lösung für etwas Sicherheit. 

Nun ist es so, dass seine Lehrerin ihm diese Uhr abgenommen hat. Er sagt unberechtigt ( Ob das so ist, weiß ich nicht)

Es ist nicht so, dass ich empört bin, dass sie ihm die Uhr abgenommen hat. Er soll sich auch auf den unterreicht konzentrieren und nicht mit der Uhr "rumspielen"

So weit so gut. Was ich aber absolut nicht gutheiße, dass sie ihm die Uhr nach Unterreichtsschluss nicht wiedergegeben hat.

Er ist also ohne Uhr am Freitag nach hause geganegen. Die Uhr ist übers Wochenende Leer und somit geht er auch ohne Uhr wieder zur Schule und kommt mit einer nicht funktionierenden Uhr wieder nach hause, da der Akku leer ist. 

Er ist 7 Jahre alt und wir können ihn nicht täglich begleiten auf seinem Schulweg. 

Ich möchte der Lehrerin gerne eine Bestimmte, aber freundliche E-Mail schreiben in der Ich ihr mitteile, dass ich es gut finde, wenn sie ihm die Uhr abnimmt sobald sie ihn im Unterricht ablenkt, sie ihm die Uhr aber bitte zum Schulschluss wieder aushändigen soll. 

Ich weiß nicht wie ich das am besten schreiben soll und wollte euch gern um Hilfe bei der Formulierung bitten.

Ich habe mir das ungefähr so gedacht: 

.............

Sehr geehrte Frau XY

Unser sohn hat uns mitgeteilt, dass ihm seine Uhr abgenommen wurde.

Ich befürworte dies auch, solange sie ihn oder seine Mitschüler ablenkt, denn er und seine Mitschüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren.

Jedoch möchte ich Sie bitten, ihm die Uhr nach Unterrichtsschluss wieder auszuhändigen, da diese den einzigen Kommunikationskanal zu ihm darstellt. 

.....

weiter komme ich nicht :-D 

Danke für eure Hilfe

Kinder, Schule, Smartwatch
Jobcenter verarscht mich doch?

Im Jahr 2015 bekam ich von der Argentur für Arbeit einen Brief, dass ich HARTZ IV in Höhe von knapp 270€ zurück zahlen sollte. Woraufhin ich mitteilte, dass ich nie Hartz IV empfangen hätte. 

Daraufhin bekam ich keine Antwort. Es vergingen Monate und die Selbe Forderung kam. Von mir dann das gleiche vorgehen wie beim mal zuvor. 

Daraufhin kam das Inkasso-Büro auf mich zu. Am telefon konnte mir keine Auskunft geben. So schrieb ich an die "Klärungs - Email-Adresse" Auch von hier bekam ich keine Antwort.

Irgendwann kam dann auch der Vollstreckungsbescheid, der sich dann nach meiner Email jedoch "erledigt zu sein" schien,,

Zitat aus dem Schreiben:

„Sehr geehrter Herr xxxxx,

zu oben angeführter Angelegenheit bestätige ich Ihnen, dass das Vollstreckungsverfahren hier erledigt wurde.

Zahlen Sie zukünftig bitte direkt an das/die Bundesagentur für Arbeit“

Nach einigen Wochen kam jedoch erneut der Vollstreckungsbescheid.

Daraufhin habe ich dann an alle drei Behörden geschrieben und einen Widerspruch eingelegt.

Mir wurde dann in einem schreiben versichert, dass man dies an entsprechende Stelle weitergeleitet hat und diese sich mit mir in Verbindung setzen werden, was allerdings nicht passiert ist.

Und dann habe ich von meiner Bank erfahren, das eine Kontopfändung vorliegt. Ich konnte weder Geld Überweisen, noch abheben etc.

Ich kann mich weder an das Inkasso unternehmen der Agentur für Arbeit wenden, noch an die Agentur für Arbeit selbst. Niemand Gibt mir eine Antwort. Egal ob auf Brief, E-Mail, oder Telefon.

Am Telefon, sagte man mir, es liegen keine Informationen vor. (Wie auch?!) Weiterleitung an entsprechende Stelle versicherte man mir am Telefon.

Dass ich nicht lache.

Seit 2015 geht der Mist und niemand kann mir helfen. Bzw. werde ich von allen Ignoriert.

Ich weiß echt nicht was ich noch machen soll… Die Forderung musste ich leider über meine Bank freigeben, damit ich wieder an mein Konto komme. Die 270€ Tun mir auch nicht wirklich weh, aber ich finde es geht hier einfach ums Prinzip.

Habt ihr vielleicht Tips die mir helfen könnten?

Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es bei "NICHT" Eintragung ins Grundbuch?

Hallo zusammen.

Meine Verlobte und ich wollen ein Haus Kaufen ( Haus gehört noch dem Bruder und ist Erbe der Familie).

Abkaufen sollen wir für 120.000€ und es müssen noch ca. 100.000€ Investiert werden.

Sie bekommt von Ihrem Vater 80.000€ Dazu. Heißt zusammen müssen wir dann noch 140.000€ Aufnehmen. Soweit kein Problem.  

Jetzt kommt aber das blöde bei der ganzen Sache.

Da Es ihr Erbe ist, und Sie Ein Großteil von dem Vater an Geld bekommt, ist das mit dem Grundbucheintrag keine Frage.

Sie Arbeitet Halbtags und hat ein Kind. Könnte bei Trennung das Haus nicht halten weil sie mich nicht auszahlen könnte. Ich Sie allerdings schon, sodass Sie ( im schlimmsten Fall) IHR Haus verlieren würde und ich günstig an ein Haus  käme… Das will natürlich keiner. Ich für meinen Teil möchte aber abgesichert sein, wenn ich 70.000€ in ein Haus stecke, welches mir nicht mal zu Anteilen gehört.

Jetzt Kam die Idee auf mit Einer Erhöhten Grundschuld zu meinen Gunsten. Das Findet ihr Papa aber auch nicht gut, da die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Ich weiß nicht genau wie das Funktioniert. Anscheinendwill man Partout nicht, dass mein Name irgendwo Steht was in Verbindung mit dem Haus ist um sich abzusichern.

Ich möchte aber auch nicht bei einer Trennung mein ganzes Geld für, im Enddefekt „nichts“ investiert haben.

Was für Möglichkeiten gibt es noch?  Wäre über Antworten sehr Dankbar. Vielleicht auch mit Links zum Nachlesen.

Recht, Immobilien, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld., Grundstück
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