Guten Tag,

Wir haben seit einiger Zeit das Problem, dass die Häuser auf der anderen Straßenseite zu Füchtlingsunterkunften umfunktioniert wurden. Die üblichen Probleme wie Müll/Lärm können meinem Vermieter ja erstmal egal sein, aber leider spielen seitdem auch die Kinder den ganzen Tag mitten auf der Straße mit Fahrrädern/Rollern/Fußball etc. Da sie dabei keine Rücksicht auf Eigentum dritter nehmen und auch immer wieder mit dem Fahrrad oder dem Ball auf dem Hof unseres Hauses landen haben wir seitdem das Problem, dass wir jeden Monat einen recht hohen Schaden an dem früher auf der Straße, heute deshalb schon extra auf dem Hof parkendem PKW haben. Da einmal die Woche Anzeige gegen unbekannt (und vermutlich Kind [und entsprechend auch Eltern] komplett ohne finanzielle Mittel) nichts bringt und auch nicht zielführend ist, wäre halt die Frage, ob eine dafür evtl eine Mietminderung möglich wäre.

Da aber selbst eine 50% oder gar 100% Minderung den Schaden nicht ausgleichen könnte, wäre das auch keine Lösung. ABER Zu dem Mietshaus gehören mehrere Garagen. Diese jedoch sind nicht an die Mieter das Hauses vermietet sondern an Ortsfremde/Nicht-Anwohnende Dritte. Entsprechend stellt sich nun die Frage: Haben wir als Mieter des Hauses zu dem die Garagen gehören eine Art Vorrecht auf die Garagen gegenübern Dritten die nicht im Haus wohnen? Und wenn ja unter welchen Bedingungen? Wir haben nämlich bereits vor knapp einem halben Jahr mal gefragt und wurden nur auf eine Warteliste gesetzt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, LG Katschka