Miete mindern wegen "Schönheitsfehler"? Was sonst tun?

Guten Abend, ich lebe als Student in einer WG, die einzelnen Zimmer werden direkt vom Besitzer der Wohnung gemietet. Vor etwa 5 Wochen wurden in meinem Zimmer die Fenster ausgetauscht. Die neuen Rollladenkästen sind aber kleiner als die alten, dadurch entsteht am Übergang Wand/Decke - Rolladenkasten eine hässliche Lücke, durch die die Isolierung der Decke zu sehen ist und Staub ins Zimmer gelangt. Dies ist dem Vermieter seit dem Einbau der Fenster bekannt und die Lücken sollten (auch laut Aussage des Vermieters) zeitnah geschlossen werden.

Nach etwa zwei Wochen war immernoch nichts passiert und ich habe beim Vermieter angerufen. Dieser hat mir noch einmal versprochen, dass die ausstehenden Arbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden.

Passiert ist jedoch nichts. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Mangel anzeigen, Frist setzen, Miete mindern? Ist ein solcher "Schönheitsfehler" überhaupt ein Mangel? Wenn ja, um wieviel % kann die Miete gemindert werden? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten habe ich? In Mietminderungstabellen habe ich zu meinem Fall nichts gefunden...

Ein Foto gibt es auch.

Eine Mietminderung ist übrigens im Vertrag ausgeschlossen, aber das ist soweit ich das über Google rausfinden konnte eh unzulässig. Das müsste ich dann ja ignorieren können und auf § 536 BGB hinweisen?

Ab welchem Zeitpunkt wäre eine Mietminderung möglich? Einbau der Fenster, Brief mit Fristsetzung, Ablauf der Frist?

Viele Grüße und Danke schonmal!

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Miete, Mietrecht, Mietminderung
Vormieter haben Termin zur Wohnungsübergabe platzen lassen?

Hallo,

Wir sollten am 16.07 als Nachmieter eine Wohnung übernehmen, mit der Voraussetzung das die Vormieter diese somit nicht bei Auszug Grundrenovieren müssen und wir dafür eher die Schlüssel für die Wohnung bekommen. Mietbeginn ist der 01.08.2016.

 Die Vormieter, haben uns mehrmals den Termin mündlich als auch über WHATSAPP ZUGESAGT und bestätigt. 

Auch der Vermieter wurde informiert und war damit einverstanden.

Der Vermieter hatte am Tag an dem die Wohnungsübergabe eigentlich stattfinden sollte, keine Zeit und auf Absprache mit ihm, hätten wir die Wohnung zusammen mit den Vormietern mit einen Übergabeprotokoll auch ohne An und übergeben lassen können.

 Dies wollten die Vormieter  jedoch nicht und meldeten sich erst gar nicht mehr bei uns und den Vermieter!

Am 20.07 erhielt ich dann eine Nachricht von den Vormietern das die Übergabe nächste Woche Mittwoch stattfinden sollte und wir doch den Vermieter darüber informieren sollten.

Wir haben uns, da dies seit 2 Monaten abgemacht war, extra Urlaub genommen und einen LKW sowie Leute bestellt. Nun ist der eigentliche Termin geplatzt und wir bekommen wenn wir Glück haben Ende der nächsten Woche den Schlüssel!

Ich bin stinksauer! Wir haben nicht nur ein Haufen Geld sondern auch Zeit in den Sand gesetzt!

Haben wir irgendwelche Rechtsanspüche gegenüber des Vormieters!?!?

Mietrecht, Nachmieter, Rechtsanspruch, Vormieter
rechtskräftiger Vergleich vor dem Amtsgericht, Klägerin hält sich nicht dran...was tun?

wir (die Klägerin und ich) haben einen rechtskräftigen Vergleich vom Amtsgericht von einer Richterin entschieden vorliegen. Nun hält sich die Klägerin nicht an die im Vergleich bestimmten Zahlungen ... desweiteren war dieser Vergleich aussergerichtlich, es fand keine Verhandlung statt. Meine Anwältin hat trotzdem eine Verfahrensgebühr erhoben und eine "Vergleichswgebühr"; nach meiner Meinung hat gar kein Verfahren stattgefunden. Was ist zu tun? Muss ich nun meinen part trotzdem erfüllen obwohl die Gegenseite ihren part nicht erfüllt hat und was kann ich tun? Kann die Anwältin in der gleichen Sache nachhacken? Ich habe im Prinzip auch keine Lust die Anwaltsgebühren zu begleichen (derzeit, da die angelegenheit unzufriedenstellend verlaufen ist). Die Klägerin ist meine Mieterin, die die Miete kürzte um 30% Fenster moniert hat, ich ihr nun 2 Fenster und ein Bad angeboten habe, sie mir jedoch schriftlich mitteilte, dass sie nur von 8-9 und Samstag und Sonntag Zeit hat. Für mich ist und war das arglistige Täuschung und Vorsat z nur um weniger Miete zahlen zu müssen. 10% Abzug sind nun lt. Vergleich p.M. bewilligt und sie musss mir den Rest zurückzahlen. Ausserdem habe ich vor ein paar Tagen gesehen dass die ganze Wand in der Toilette durchnässt ist, dies hat sie mir nicht gemeldet, hier möchte ich Schadenersatz einfordern.

Rechtsanwalt, Vergleich, Mietrecht, arglistige-taeuschung, Jura, Vermietrecht
Bekomme ich etwas von dem Guthaben bei den Stadtwerken Zurück?

Moin, folgendes Problem. Ich habe mich vor über 4 Monaten von meiner Ex getrennt und bin auch gleich ausgezogen. Wir haben die Miete und Nebenkosten der Wohnung immer zusammen Bezahlt und ich war so Freundlich die 3 Monate seitdem ich ausgezogen bin die Neben und Betriebskosten weiter mit zu bezahlen. Wir haben einen kleine Übereinkunft aufgesetzt wer was bekommen soll vom Inventar bis hin zu den Restlichen aufgesparten Guthaben von den Stadtwerken. Dieser Vertrag hatte ein Ablaufdatum welches endet wenn die Wohnung abgegeben ist. 1-3 Wochen Später haben wir mündlich nochmal drüber gesprochen das es sich Wahrscheinlich um ca. 300-500 Euro bei den Stadtwerken handle. Jetzt (nachdem die Wohnung an den Vermieter übergeben wurde) kam die Abrechnung von den Stadtwerken von über 1000 Euro Welches Sie auf ihr Konto ausgezahlt bekommen hat. Da der oben genannte Vertrag ja schon abgelaufen ist könnte ich so gesehen die hälfte davon bekommen. Was ich aber nicht will ich möchte nur diese 3 Monate an Nebenkosten (Heizung und Strom) und Betriebskosten (Müll, Wasser, Abwasser etc.) zurück haben. Nun habe ich meiner ex einen Brief mit der Aufstellung zukommen lassen und das mir ca. 400€ zustehen. Im Besagten Brief ist auch eine Frist gesetzt worden bis wann sie mir das Geld überweisen soll. Sie will aber nicht innerhalb der gesetzten Frist Zahlen, sondern erst mein Schreiben Prüfen lassen. habe Ihr den Brief am 12.07 Zukommen lassen am 14.07 sollte die Zahlung von den Stadtwerken kommen und die Frist habe ich ihr bis zum 20.07 gesetzt. Nun meine eigentliche Frage, wie weit bin ich auf der rechtlich sicheren seite?

Wohnung, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.

Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.

Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat. 

Kann ich dies für mich nutzen?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.

Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.

Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag. 

Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt. 

Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin. 

Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3  des alten wertes. 

Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen. 

Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr. 

Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer ,  30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung. 

Vielen lieben Dank :)

Waschmaschine, Stress, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Auszug, Elektrogeräte, WG, Wohngemeinschaft, Zuzahlung, teilen
Brauche Hilfe für einen Beschwerdebrief?

Hallo, ich brauche Hilfe für einen Brief den ich schreiben muss. Es geht darum das ich nicht weiß wie man mehrere Beschwerden in einem Brief verständlich für den Vermieter zusammenfast. Es geht um folgende Belästigungen: Geschreie sowohl von Erwachsenen als auch von Kinder (auch in den Abend und nachstunden), Mobiliar wird ständig verrückt / umgeworfen( späteste war 00:30h) Gerenne mit Absatzschuhe, Essensreste, Joghurt,Haare werden auf unser Balkon geschmissen, (landete auch auf meinem Mann, Verpackungen/zigaretten werden einfach vor die Eingangstür/ Vorgarten geworfen, Brennende Zigaretten auf unser Balkon geworfen, was ist wenn das nächste mal meine Tochter da steht ? Türen werden zu geknallt ständig. Wie kriege ich das nun in einem Schreiben rein? Das komplexe an den Nachbarn ist, das die die nun in der Wohnung leben, nicht Mieter sind sondern einfach zugezogen sind , ( Vermieter weiß Bescheid) und die Person die uns die essensreste und stummeln schmeißt paar Häuser weiter wohnt ( Ihr Feund hat die Wohnung oben angemietet) Wir sind schon oft hoch, und haben höflich darum gebeten,es wurde danach noch 1 draufgelegt, Hausmeister war auch schon persönlich da,es wird abgestritten. Hoffe ich habe alles verständlich geschrieben. Sehr kompliziert, aber man muss doch irgendwas dagegen unternehmen können ?! Entschuldigt das es so lange geworden ist Falls noch Fragen sind, beantworte ich sie gerne.

Mietrecht, Lärmbelästigung, Nachbarn, hausfrieden
Untermieter verweigert Zugang zum Zimmer zwecks Neuvermietung und behauptet, er hätte Schreiben des Untervermieters nicht bekommen. Was tun?

Hallo liebe Leute,

Folgende Situation: Ich bin Hauptmieter in meiner Wohnung und habe das zweite Zimmer untervermietet. Ich habe Anfang des Monats schriftlich die fristgerechte ordentliche Kündigung zum 31.07. in Anwesenheit eines Zeugen ausgesprochen. Ich berufe mich dabei auf § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 573c Nr. 3 BGB. Da ich selbst in dieser Wohnung wohne und die komplette Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen ("Funktionsräumen") stelle, die er auch mitbenutzt, wie es auch im Untermietvertrag steht, sollte die Kündigung zum Monatsende zulässig sein.

Als "Vermieter" habe ich ihm nun Begehungen des Zimmers angekündigt, um es Interessierten zu zeigen. Laut Untermietvertrag muss dies mindestens zwei Werktage vorher geschehen. Kein Problem. Er hat jedoch an der hölzernen Zimmertür mit Schrauben einen Riegel angebracht, der in eine von ihm geschlagene Kerbe im Türrahmen einrasten soll und dann mit inem Vorhängeschloss abgeschlossen wird. Dadurch ist ein nur schwer zu behebender Schaden entstanden und dies war nicht das einzige Unding, das er sich seit seinem Einzug im März erlaubt hat.

Er wird wahrscheinlich leugnen, das Schreiben über die Ankündigung der Begehung bekommen zu haben. Ich habe zwar Kopien davon, aber in diesem Fall keinen Zeugen. Stattdessen ein Foto von dem Schreiben, das ich an seiner Zimmertür mittels Klebestreifen angebracht habe. Ich möchte auch nicht mehr mit ihm reden, weil er wie ein bockiger Teenager reagiert, er Märchen (um nicht zu sagen Lügengeschichten) erzählt und es deshalb eh keinen Sinn macht.

Was mache ich, wenn er mir und den Interessierten den Zugang verwehrt? Kann ich, wenn er nicht da sein sollte, das Schloss entfernen, ohne dass er mich wegen Hausfriedensbruch, wie er es schon angekündigt hatte, anzeigt?

Danke im Voraus für Eure Antworten. MfG, Marc

Mietrecht
Untermietvertrag nicht gestattet, ich darf mir aber einen Mitbewohner suchen, wo steckt der Sinn?

Hallo!

Es geht mal wieder um Mietrecht. Folgendes:

Ich wohne in einer 2,5 Zimmer Wohnung und habe vor 2 Wochen meinem Vermieter einen Brief geschickt, indem ich darum bitte, eines meiner Zimmer untervermieten zu dürfen.

Im Internet habe ich mich schon kundgetan und erfahren, dass Vermieter in den wenigsten Fällen dagegen stimmen können, sofern man ein berechtigtes Interesse angibt (welches ich habe)

Die Antwort kam gestern:

Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf. Die Miete muss weiterhin von mir gezahlt werden, ich bekomme die Miete dann von dem Mitbewohner. Wie wir uns diese aufteilen ist für den Vermieter nicht "relevant". Weitere Vorgabe ist, dass der Mitbewohner sich "polizeilich anmelden" muss, sprich sich bei der Stadt als Anwohner anmelden. Ok soweit...

Mein Problem ist, dass ich jetzt theoretisch keinen "Vertrag" (Untervermieten darf ich es ja offiziell nicht) mit dem Mitbewohner machen darf. Ich bestehe aber auf etwas Schriftliches, schriftliche Vereinbarungen über die Dauer des "Untermietverhältnisses", die Höhe der Kosten, Sonstiges.

Kann ich nun also einfach einen "Vertrag" schreiben, quasi einen Untermietvertrag, ihn aber einfach nur anders betiteln? Ist dies zulässig? Kann mir jemand vielleicht auch sagen, was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?

Wenn ich garkeinen Vertrag machen darf: wie kann ich mich da dann absichern? Garnicht?

Ganz herzlichen Dank schonmal für die Hilfe

Miete, wohnen, Mietrecht, Vertrag, Wohngemeinschaft, untervermieten
Verschmutzung durch Hundereinigung vor der Wohnungstür?

Guten Tag,, ich wohne mit nur einem Mieter auf der 4. Etage, die nur durch Schlüsselbenutzung im Fahrstuhl erreicht werdenn kann. Es gibt allerdings eine Treppe mit dazugehöriger Flurtür, die aber ständig geschlossen ist. Der Nachbar hat einen größeren langhaarigen Hund der nur in unserem Flur gereinigt wird (abgerubbelt nach jedem Spaziergang - mittlerweile weil Hundedame alt 7 - 10 x/Tag.) Ich hatte den Nachbarn gebeten, den Hund vor der Haustür abzurubbeln da der Dreck mittlerweile viel mehr geworden ist. Diese ist der Nachbar nicht bereit zu tun. Zu Beginn meines Einzugs vor 3 Jahren hatte ich mich bereit erklärt, die Treppe alleine zu putzen, da die Nachbarn schon älter sind (10 Jahre älter als ich). Nachdem ich mittlerweile wöchentlich alleine die Treppe putzen muss habe ich sie gebeten das wir uns diese Aufgabe jetzt teilen da ich aus gesundheitlichen Gründen dieses nicht mehr wöchentlich alleine machen kann. Das wurde rigoros abgelehnt. Habe die Genossenschaft angeschrieben und gebeten, einen Putzplan zu erstellen. Diese teilte mir mit, dass meine Nachbarn den "hochfrequentierten" Bereich sauberhalten würden und die Regelung so beibehalten bleiben soll. Der Nachbar hatte bei der Genossenschaft erklärt, dass er den Aufzug (der allerdings wöchentlich von einer bezahlten Putzfrau gereinigt wird) putzen würde und seinen Teil des Flures. Der Flur ist ca. 12 m lang, wobei er den Anteil von 4 m putzt und ich den Rest. Nun wurde ich von meiner Nachbarin nicht nur verbal sondern auch tätlich angegriffen weil ich mir "gewagt" habe die Genossenschaft einzuschalten. Ihr Sohn arbeitet dort und sie meinte, ich hätte sowieso keine Chance und sie würde nie die Treppe putzen, ich solle mir dann eine Putzfrau nehmen wenn ich das nicht mehr kann. Auch den tätlichen Angriff habe ich der Genossenschaft mitgeteilt. Nun soll ein Gespräch mit den Nachbarn dort stattfinden. Wie soll ich mich verhalten? Ich mag Hunde!!!! Das nur zur Info.

putzen, Mietrecht
Habe Silberfische in meiner Wohnung, Chemiekeule ausgepackt, alles silikoniert was sinnig schien, hilft nichts, kann ich Vermieter Zahlen lassen?

Jetzt noch einmal detailreicher :) Ich bin im April in eine 1 Zimmer Wohnung mit nur einem Fenster gezogen. Im Flur steht eine Küchenzeile die festverankert ist, daneben ist das Badezimmer, beide Zimmer sind mit Abzügen ausgestattet, die sehr veraltet sind. dazu ist der Abzug im Bad mit Paketband festgeklebt worden. Allerdings hatte ich dann plötzlich täglich 10-15 Spinnen verteilt in der Wohnung die ich dann immer wieder umlegen musste. Ich hasse alles was krabbelt. Dann habe ich die Abzüge zugeklebt, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit daraus krabbelten. Kurz davor meine erste Begegnung mit den Silberfischen. erstmal vereinzelt, wusste erstmal nicht was das für Viecher sind. Nach einem Besuch beim Baumarkt und in der Drogerie, gab ich dann fast 30€ für Gift und Fallen aus, anschließend holte ich mir eine Silikonpistole, und einige Kartuschen, da die Wohnung wie bereits erwähnt eine Altbauwohnung ist, gab und gibt es immernoch viele undichte stellen. Meine Hausverwaltung habe ich am ersten Tag des stärkeren Befalls direkt angerufen. Der liebe Hausmeister wäre jedoch ein viel Beschäftigter Mann. und ich hätte es mir selbst zuzuschreiben, weil ich die Abzüge zugeklebt hätte. Dennoch wurde mir gesagt, dass sie den Hausmeister benachrichtigt hätten. Jetzt ist es aber so, dass ich 6 Fallen auf 25 qm aufgestellt habe und bis jetzt nur 1 Silberfischchen in die Falle getappt ist, alle anderen knapp 20 die ich nach meiner Vergiftung gefunden habe, waren am rumkriechen. Die Hausverwaltung habe ich am 1.7.2016 benachrichtigt, jedoch kam bis jetzt immernoch kein Anruf. Hinzu kommt, dass ich vor über einem Monat bescheid gesagt habe, dass die Tür in der Wohnung am Boden schleift, mir wurde gesagt dass sie neue Türen bestellen würden. Ist aber immernoch nichts passiert. Außerdem habe ich Schwierigkeiten das Fenster richtig zu schließen, und habe Angst dass es dazu kommt, dass ich das komplett auflassen muss. Ich wohne im Erdgeschoss, und pendle als Studentin oft hin und her... Außerdem habe ich meinen Nachbar gefragt, ob er auch schon einen Befall hatte, und er sagte mir dass ihm Fallen geholfen haben. und das erst vor kurzem war.. Außerdem denkt er dass die Viecher vom Flur in den Raum krabbeln würden...

Jetzt warte ich seit 1 1/2 Wochen, dass der Hausmeister sich meldet, und einen Termin mit mir ausmacht, um sich das "mal anzusehen"..

Kann ich da rechtlich gesehen irgendwas machen?

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schädlinge, Silberfische
Wachtelhaltung auf dem Land - Was gegen Vermieterin machen?

Hallo zusammen,

Meine Oma wohnt seit etwa einem halben Jahr in einem kleinen "ein-Person-Haus" mit Gemeinschaftsgarten auf dem Land. Sie hat einen kleinen "Erdgeschossbalkon", über den man mit 3 Treppenstufen in den Garten kommt. Nebenan wohnt ihre Vermieterin. Nur meine Oma und die Vermieterin nutzen den Garten, wobei die Vermieterin zu dem Gartenstück meiner Oma sehr selten kommt, da der Garten seeeeehr groß ist.

Das Problem ist jetzt: meine Schwester und ich haben ihr einen Hasenstall besorgt mit 6 kleinen Wachteln drin. Der Stall steht auf dem Balkon, ein kleines Freilaufgehege für Kaninchen im Garten (kann man ja jederzeit verrücken und ist insgesamt vielleicht 1 qm groß).

Leider haben wir nicht daran gedacht, dass eine alte, alleinstehende Vermieterin einer 79-jährigen Frau nichts gönnen möchte und so kam die Vermieterin gestern rüber und hat uns alle angemacht, dass sie jetzt den Rasen nicht mehr mähen kann und sie gefragt werden möchte, ob meine Oma Tiere haben darf.

Was können wir denn jetzt machen, wenn sie meiner Oma die Tiere verbieten möchte? Immerhin steht der Hasenstall (den man auch jederzeit verschieben oder in den Garten stellen kann, falls die Hausmauer gestrichen werden sollte) auf dem Balkon und das Gehege kann man mit 2 Handgriffen auch mit hoch stellen, falls der Rasen gemäht werden muss.

Ich meine, es sind zu jedem Haus mindestens 10 - 20 m Abstand von dem wachtelstall und zwischen den Grundstücken sogar noch Hecken und Zaun. Meine Oma würde 1x täglich die Exkremente der Tiere entsorgen können und geräuschlich sind Wachteln ja auch nicht gerade laut.

Mich ärgert es, dass die Vermieterin ihre Abneigung gegen Tiere automatisch auf meine Oma überträgt und erwartet, dass absolut gar keine Tiere einer alten einsamen Frau gegönnt sind.

Im Mietvertrag steht nichts Direktes über Tierhaltung.

Über Hilfe oder Tips wäre ich sehr dankbar!

VG FallenGirl

Tiere, Wohnung, Garten, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Tierhaltung, Wachteln, wachtel
Darf mein Vermieter mich beim Strom anmelden obwohl Mietvertrag Miete inkl. aller Nebenkosten und somit auch inkl. Stromkosten?

Mein Lebensgefährte und ich sind am 11. April 2016 in eine neue Wohnung gezogen.

Jetzt bekommen wir plötzlich eine Schlussrechnung über 700 Euro vom regionalen Stromanbieter bzgl. der alten Wohnung.

Wie verhalten wir uns hier richtig?

Folgende Hintergrund-Infos sind wichtig:

Der alte Mietvertrag wurde nur zwischen meinem Lebensgefährten und dem alten Vermieter abgeschlossen.

Ich selbst zog im November 2015 ein und mit ihm am 11. April 2016 aus. Hierüber läuft auch genau der Stromverbrauch.

Der Mietvertrag, den mein Lebensgefährte hatte, beinhaltete alle Nebenkosten und somit auch die Stromkosten.

Das Mietverhältnis bestand über 10 Jahre und in der ganzen Zeit hat er nie Strom bezahlt. Weder an den Vermieter noch an den regionalen Stromanbieter.

Nachdem ich im November 2015 eingezogen bin, wurden die Nebenkosten auch NICHT erhöht und es wurde NICHT auf irgendwelche Stromkosten hingewiesen. Es blieb beim alten Betrag inkl. aller Nebenkosten.


Zum Stromanbieter selbst bin ich auch etwas irritiert.

Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass der alte Vermieter meinen Partner nur an- und abgemeldet hätte, aber quasi kein Vertrag bestünde.

Können die überhaupt dann einen Betrag einfordern, wenn kein Vertrag besteht?

Das Begrüßungsschreiben haben wir nie erhalten. Ich habe auch am Telefon dankend abgelehnt, da wir hier einen anderen Stromanbieter haben.

Die Sachbearbeiterin meinte, wir müssen zahlen und den Betrag dann beim Vermieter einklagen. Stimmt das? Gibt es hier die Möglichkeit von einem Beratungsschein und ggf. Prozesskostenhilfe?

Anmerkung: Es gibt KEINE Möglichkeit mit dem alten Vermieter zu reden. Wir trennten uns in einem Streit und hatten sogar die Räumungsklage im Hintergrund. Sollen wir trotzdem einfach mal eine Kopie an den ALTEN Vermieter schicken mit der Bitte um Begleichung der Rechnung?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Mietrecht, Stromanbieter, Mietvertrag
Hausverkauf/Makler/Besichtigung?

Hallo!

Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Haus zur Miete.Das Haus soll nun verkauft werden.

Nachdem wir ein Vorkaufsrecht bekommen haben, haben wir das Angebot, nachdem wir einen Gutachter haben kommen lassen, abgelehnt. Wir sind uns mit der Vermieterin nicht über den Preis einig geworden.

Nun ist seit ca. 6 Monaten ein Makler dabei das Haus zu verkaufen. 

Wie viele Termine muss ich dem Makler im Monat zur Verfügung stellen? Es waren bis jetzt immer so 2-3 Termine im Monat, die teilweise nicht zustande gekommen sind, weil kein Interessent da war. 

Nun haben wir einen bösen Brief von der Vermieterin erhalten, dass wir versuchen würden, den Verkauf zu blockieren bzw. sabotieren, weil wir so wenig Termine zu Verfügung stellen. Außerdem hat sie uns dazu aufgefordert zukünftig mit potentiellen Interessenten nicht mehr zu sprechen und keinerlei Fragen zu beantworten. 

Wenn wir gefragt wurden,warum wir das Haus nicht gekauft haben, haben wir lediglich gesagt, dass wir uns über den Preis nicht einig geworden sind. Wir haben nie etwas Negatives über das Haus erzählt. Lediglich habe ich das eine oder andere Mal erzählt, dass wir eigentlich nicht vorhätten auszuziehen (soweit ich informiert bin, darf ich das sagen).

Darf mir die Vermieterin einen Maulkorb verpassen? Wie viele Termine muss ich im Monat zur Verfügung stellen? 

Sie droht uns mit der Kündigung. Außerdem sagt sie, sie hätte das Recht auch ohne unser Beisein das Haus jederzeit mit potentiellen Käufern zu betreten. 

Ich danke für jeden Rat im Voraus

Mietrecht, Makler, Termin
Vermieter bestellt Handwerker aber, es kommt keiner und sagt uns nie Bescheid! Was tun?

Ich hätte nie gedacht das ich mich mal in so einem Forum anmelde aber,ich bin wirklich sehr verzweifelt :-( ! In unserer Wohnung sind wirklich über die Monate sehr viele Mängel aufgetreten und wir haben auch rechtzeitig bescheid gesagt (3-6 Mon) vorher aber, es passiert nichts !

Sie bestellt einen Handwerker nach dem anderen und schickt sie immer wieder weg weil,es ihr zu teuer ist. Manchmal muss mein Mann sich extra frei nehmen und wir warten und warten aber,es kommt niemand !!!! Dann gehen wir abends zu ihr runter und fragen ob der heute noch kommt , dann sagt sie nein ich dachte sie wüssten das !!!!???

Jetzt ist unsere Dusche undicht seit ca. 3 Monaten und es sollte Montag oder Dienstag jemand kommen also gingen wir Sonntag zu ihr und fragten um wie viel Uhr der Handwerker kommt da schrie Sie uns an und drohte uns den Handwerker ab zu bestellen und schlug uns die Tür vor der Nase zu. Jetzt war gestern einer da wegen Heizung aber den Termin für uns sagte sie wieder ab da riefen wir selber in der Firma an und er sagt das er nicht kommen brauche .....es ist sehr kompliziert komme mir sehr verarscht vor ....ausziehen kommt nicht in Frage haben fast alles neu gemacht selbst die Wände verputzt auf eigene Kosten weil, die nicht tapezierfähig waren. 3000 euro haben wir rein gesteckt und ein Zimmer war ohne Boden da wurde auch super Laminat von uns verlegt auch auf eigene Kosten alles.

Die Mängel :

-Nikotinbombe im kleinen Badezimmer und Fenster schliesst nicht -Dusche undicht ,Wasser läuft raus und Schimmel am Schrankboden durch das Wasser -3 Fensterrolläden sind gebrochen von innen , Fenster schliessen schlecht windzug -Wohnungstür nicht zulässig (normale Zimmertür mit glas -Schloss mussten wir auswechseln da sie noch einen wohnungsschlüssel hatte -Fussleisten lösen sich -Oft Stromausfall -feuchte Räume besonders Esszimmer zur Terasse ich bezahle seit einem Jahr volle Miete pünktlich!!!

trotz den ganzen Mängeln haben wir  vieles neu gemacht aber,neue Fenster einbauen da hört es auf -Badezimmer wo Dusche ist schimmelt der alte Lenolium darunter ist Holzboden , normalerweise müssen Fliesen rein wegen dem Holz.

PS. Was ist mit meinem Badezimmerschrank? Muss Sie den mir ersetzen?

Hat 50 euro gekostet.

was soll ich tun ? Kennt sich einer damit aus ?

Wohnung, Mieter, Mietrecht

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