Nutzungsentschädigung bei nur teilweise bewohnbarer Wohnung?

Hallo, wir sind in eine Mietwohnung eingezogen und hatten vor Umzug schon alle Regale im Keller eingebaut und auch eingeräumt. (8 Regale). Der Keller ist von der Wohnung aus erreichbar und somit in die Wohnung integriert, Waschmaschine, Trockner usw. hatten wir auch schon aufgestellt.In der Wohnung unter uns gab es einen enormen Wasserschaden, so dass diese saniert werden muss. Einen Tag vor Umzug kam der Gutachter und schaute auch unseren Keller an und stellte fest, dass auch hier Trockner aufgestellt werden müssen, Fliesen abgeschlagen werden müssen und wir noch am gleichen Tag die Regale wieder ausräumen und abbauen sollten. Das haben wir gemacht, daueret einige Stunden.Nun konnten wir aber die Umzugskisten welche im Keller ausgepackt werden sollten nirgends unterbrigen und auch sämtliche Geräte nicht nutzen. Ihr könnet Euch vorstellen wie das ist, wenn man nichts mehr findet, keine Wäsche waschen kann usw., Es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt , welche nun wieder beseitigt sind und auch alle andere Arbeiten (mit vielen Stolpersteinen) erledigt. Da wir die Wohnung durch diese Sache nicht voll nutzen konnten und der Wasserschaden in der unteren Wohnung ein Versicherungsschaden ist, sprach der Vermieter von einer Nutzungsentschädigung. Wie wird so eine Entschädigung berechnet, wer macht das oder an wen muss ich mich wenden. Es kommen ja noch Dinge dazu wie : Um den Zugang der Bauarbeiter zu gewährleisten musste Urlaub genommen werden, es musste alles nach Abschluss gereingt werden ( extrem Staub durch Abschlagen der Fliesen u.v.m, auch mussten täglich die Trocknungsgeräte entleert werde, was ja auch zum Versicherungsfall gehört ). Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall und wie sollkten wir uns jetzt verhalten ? Einen Anbwalt möchten wir nicht unbedingt einschalten. Vielen Dank schon mal für die Antworten. MfG

Haus, wohnen, Mietrecht, Minderung
Citroen C3 zu hoch für Duplex Garage - was tun?

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag wird auch der Stellplatz in einer Duplexgarage aufgeführt, der für monatlich 70 Euro dazu gemietet wird. Die Maße des Parkplatzes sind nicht angegeben. Der Parkplatz wurde uns zwar gezeigt, allerdings konnten wir natürlich nur die untere Ebene ansehen. Über die Maße oder eventuelle Höhenbegrenzung wurde kein Wort verloren. Da ich auch meiner Meinung nach kein überdurchschnittlich großes Auto fahre, habe ich nicht daran gedacht, dass es da Probleme geben könnte. Jetzt haben wir durch Zufall beim ersten Benutzen der Garage mit einer Mitmieterin gesprochen und festgestellt, dass die oberen Decks nur 1,50m hoch sind. Mein Citroen ist aber 1,53m hoch. Was kann man da tuen? Ich möchte ungern 70 Euro jeden Monat zahlen für etwas das ich nicht nutzen kann. Die Wohnung möchte ich aber natürlich behalten (abgesehen davon hat diese einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren).

Ich weiß dass man die Garage nicht separat kündigen kann, wenn sie im Mietvertrag der Wohnung mit drin ist.

Auch weiß ich, dass man sich da als Fahrer "überdurchschnittlich großer Autos" vorher informieren soll siehe verschiedene Gerichtsurteile von SUV oder Porsche Cayenne -Fahrern. Aber ich fahre einen Kleinwagen... ?!?!?! Das kann doch nicht sein oder?

Hat vielleicht jemand genauere Infos zur Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.

Mietrecht, Rechte, Garage, Mietvertrag, juristisch, parken
Mietrecht in sachen Sichtschutz?

Hallo, zur Erklärung.

Wir wohnen bei einer Bau Gesellschaft zur Miete in einem Einfamilienhaus mit kleinem Garten. Dieser grenzt an einen Spielplatz mit einem Mehrfamilienhaus (selbe Bau Gesellschaft). Wir haben einen kleinen Zaun der etwa 1m hoch ist. So nun kommt das eigentliche Problem. Bei schönem Wetter sitzen die Leute von dem Mehrfamilienhaus mit Bänken und Tischen auf dem Spielplatz und grillen feiern etc pp. Wir können nicht bei uns draußen sitzen ohne das von denen ein blöder Spruch oder sonst etwas kommt. Deshalb sind wir hin und haben uns im Baumarkt solche Strohmatten gekauft ca. 2m hoch und haben die mittels Draht an dem kleinen Zaun befestigt. Nun sagt der Vermieter das sei nicht rechtens und widerspreche dem Mietvertrag, ich Zitiere:

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstückes und der Wohnung bedarf der Mieter vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers, wenn er, Um-, An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert; dies gilt auch, soweit die Maßnahmen für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder dem Zugang zu ihr erforderlich sind;...

Es ist aber so das dieser Sichtschutz unsere Lebensqualität enorm verbessert hat, da dieses Blicke und blöden Sprüche sei dem nicht mehr kamen. Ist dieser Zaun, wenn man ihn so nennen kann, wirklich genehmigungspflichtig?

Mietrecht, Sichtschutz
Fristlose Kündigung der Wohnung wegen hund?

Schönen guten Abend, Wir bräuchten dringend Rat und zwar haben wir aus dem Urlaub einen Hund mit her gebracht, als wir zum vermieter sind um zu berichten bat er uns das tier wieder weg zu schaffen, wir hätten beim Mietvertrag ein extra schreiben unterschrieben das keine Hunde erlaubt sind. Das war vor 10 Jahren und wir haben wirklich nicht daran gedacht so etwas unterschrieben zu haben, darauf hin haben wir ihm gesagt das wir uns um eine Wohnung umschauen werden. 3 tage später war ein schreiben in der Post wir sollen innerhalb 4 wochen den Hund weg schaffen ansonsten kommen weitere Schritte. Das war vor 4 wochen. Leider ist es nicht einfach eine Wohnung zu finden. Jetzt habe ich heute ein schreiben gehabt das der Hund raus soll sonst erhalten wir eine fristlose Kündigung. Außer sein Sohn unter uns hat niemand etwas dagegen das wir einen Hund haben bis Auszug. Das tier ist auch absolut ruhig einige im Wohnhaus wussten noch nicht einmal das wir seit September einen Hund haben. Er hat im neuen schreiben rein geschrieben es hätte sich jemand wegen dem Hund beschwert, außer sein Sohn kann es niemand gewesen sein und inwiefern er gestört wurde steht auch nicht drin. Er bellt ja noch nicht einmal und ist nie alleine. Sollen wir besser die Wohnung kündigen damit wir zumindest 3 Monate Zeit haben um weiter zu suchen? Fristlose Kündigung das bedeutet ich wäre von heute auf morgen mit dem Kindern auf der Straße. Bitte um Rat.

Ich habe neulich eine ähnliche frage gestellt nun kam aber der 2. Brief. Anfrage beim mieterbund läuft schon nur kennt sich eventuell jemand mit dem Thema aus und könnte mir sagen ob es wirklich sein kann das wir wegen nichts von heute auf morgen auf der Straße landen könnten? Mich überrascht es überhaupt das er nach 10 Jahren so kalte Maßnahmen ziehen möchte. Das alles wegen vor langer Vergangenheit Probleme mit einem anderen Mieter mit hund. Unseren hund kann man wortwörtlich nur einem leisen Kätzchen vergleichen. Die Katze über uns ist da lauter.... nicht email wenn er eine Katze sieht bellt er. So ein friedliches Wesen... Wir sind Ratlos..... Schönen abend

Hund, Mieter, Mietrecht
Wasserschaden Ausgleichszahlung und Trocknungsprotokoll einfordern?

Hallo,

nach einem Wasserschaden habe ich immer noch kein Geld von der Baufirma bekommen für den verbrauchten Strom verursacht durch die Raumtrockner. Jetzt hatte ich mit meinem Stromanbieter telefoniert der fordert ein Trocknungsprotokoll um mir die erhöhten Kosten wiederzuerstatten. Daraufhin habe ich mit der Dame von der Baufirma telefoniert, sie meinte sie habe keine Zeit wegen der neuen Baustelle. Das deckt sich mit der Aussage ihres Mitarbeiters der meinte das Büroarbeit nicht ihre stärke sei. Jetzt sind die Trockner schon seit 2 Monaten aus der Wohnung und es ist nicht absehbar wann die Dame mir das Protokoll und die Ausgleichszahlung leisten wird. Das habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt diese fordert von mir nun die verbrauchten KW sowie die Kostenerhöhung und hat mir untersagt mit der Baufirma Kontakt aufzunehmen, dabei hatte die Dame damals gesagt das sie mir das Protokoll zuschickt. Da beißt sich die Katze in der Schwanz. Die Dame hat damals mit dem Smartphone zu Beginn und zum Ende der Trocknung ein Foto vom Stromzähler gemacht. Wie kann ich diese Dame der Baufirma jetzt unter Druck setzten endlich die Ausgleichszahlung zu leisten und mir das benötigte Protokoll zusendet, den ich möchte nicht noch Monate darauf warten. Ist es rechtlich möglich ihr per Einschreiben ein Frist zusetzen oder muss ich in den sauren Apfel beißen und mir eine Anwalt nehmen und was könnten dann für Kosten auf mich zukommen?

Danke schon mal vorab.

Mietrecht, Baufirma, Wasserschaden, Ausgleichszahlung
Vermieter verlangt plötzlich eine Putz-Pauschale, weil niemand putzt, wir würden aber putzen...Siehe Detail?

Hallo,GuteAntworter

Wir leben seit einen Jahr in einen 4-Parteien-Haus anliegend an drei Objekten,ählicher Grösse.Es gibt auch einen Innenhof in dem auch geparkt werden kann. Alles ist in privatem Besitz (Also kein Unternehmen/Verwaltung).Bisher war die Grossmutter des jetztigen Vermieters die Besitzerin aber nun gehört ihm alles. Er selbst lebt auch an dem Ort im Haus gegenüber. Wir selbst sind die neuesten Mieter, alle anderen leben seit Jahren dort,seit wir da einzogen. Alle leben eher zurückgezogen und gehen auch fast alle im Alltag lange arbeiten man sieht sich kaum.

Es existiert ein Putzplan, bei dem jede Mietpartei im wöchentlichen Wechsel das den Hauseingang wie den Kellerbereich reinigen soll, wie jede Woche der Treppenabschnitt vor der eigenen Stockwerk-Wohnung zu putzen ist.

Grundsätzlich eine vernünftige wie faire Zuteilung, was auch im Mietvertrag so festgehalten ist. Über die Zeit haben wir aber festgestellt, das kaum bis nie eine andere Mietpartei ihren Putz-Pflichten nachkam, wir infolgedessen auch den Plan nicht ernstnahmen. Wir haben dann meistens nur Verunreinigungen beseitigt, die durch uns entstanden.

Es gibt zwar einen Aushang, der auf Konsequenzen bei Nichteinhalt hinweist wie auch in jüngster Zeit entsprechende Ansprachen vom Vermieter gab. Er kündigt an, das er (Als Umlage) von jedem Mieter eine monatlche Pauschale von 60 Eur verlangen wird, weil er eine Reiningunsfirma beauftragen will,die den Hof wie das Treppenhaus wöchentlich betreuen soll und das er eben die Kosten umlegen muss, da sich bisher nichts ändert.

Wir haben ihm mitgeteilt,das wir uns unter diesen Umständen wieder an den Putzplan halten. Wir aber bei jeden Vorgang eine kurze SMS schicken wollen,damit die Möglichkeit (ob genutzt oder nicht) besteht, unsere Reinigungsarbeit kontrollieren zu können. Wir aber nicht einsehen, für die Nachlässigkeit der anderen Mieter haften sollen. Meine Frau aber gegen Vergütung sich regelmässig kümmer kann.

Er lehnte dies ab und besteht weiter darauf, das ALLE bezahlen. Sonst würde ja der ,,Nächste" kommen,etc. und er sich auch NICHT mit weiteren Komplikationen befassen will. Abschliessend berufte er sich noch auf das Umlagerecht.

Der Vermieter geht einen Hauptberuf nach und kommt überwiegend bedingt nur seiner Rolle als Verwalter nach. Es gibt sonst keine gravierende Streitigkeiten was uns als Mieter betrifft. Das Verhältnis zur restlichen Gemeinschaft kennen wir nicht.

Fragen >>> - Kann der Vermieter dies in der Form umgehend so umsetzen? - Sind die Kosten von 60EUR im Monat gerechtfertigt? - Wäre eine Mieterversammlung mit dem Mieter ansprechbar?

Abschliessend erwähne ich noch, das er herbei seine Erlaubnis zurück nimmt, das wir unseren Kinderwagen im Flur abstellen. Es hat sich auch niemand bisher beschwert und er hierbei auf die Einhaltung von Fluchtwegen berief, da der Kinderwagen das Kellertreppenhaus etwas versperrt. Vielleicht zieht auch Rainer Calmund bei uns ein.

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Reinigung, Wohnrecht, Familie, Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, mieten
Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Muss ich den Dauergast in der WG dulden?

Hallo ihr Lieben,

ja ich weiß diese Frage wurde bereits des Öfteren gestellt, jedoch habe ich bis jetzt kein aufschlussreiches Endergebnis eines Betroffenen lesen können.

Seit nun Anfang Juli "wohnt" die Freundin meines Mitbewohners in unserer WG. Das bedeutet sie ist meistens (ich komme auf die Häufigkeit noch zu sprechen) von abends bis morgens da, geht aber von mittags bis nachmittags wohl arbeiten oder zur Uni. Mein Tagesablauf ist so ähnlich aber das spielt ja keine Rolle, da ich mich so lange und so oft in der WG aufhalten darf wie ich will. Das gleiche gilt im Umkehrschluss auch für meinen Mitbewohner.

Das "meistens" bedeutet, dass sie mindestens 6 Tage/Woche hier ist und auch übernachtet. Jetzt waren die auch mal ne Woche im Urlaub (Naja, tut nahezu jeder einmal im Jahr). Da durch die Anwesenheit der Freundin die Nebenkosten voraussichtlich ansteigen werden, habe ich mit beiden geredet um eine Einigung bezüglich der Kosten zu treffen. Ich stieß allerdings vor einer Wand und seitdem reden wir auch nicht mehr so oft miteinander. Es ist sogar "so schlimm", dass die Sachen (Schminke, Schuhe usw.) von ihr soviel Platz einnehmen, dass die Küche nun eine kleine Aufbewahrungskammer zu sein scheint (Mitbewohner hat ein relativ kleines Zimmer). Ich will mich demnächst zum Vermieter wenden und ihm das alles schildern, weil er auch nicht so erfreut sein wird eine dritte Person kostenfrei zu beherbergen. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass Aussage gegen Aussage stehen und im Endeffekt eh nix passieren wird. Was könnte ich machen um meine Aussagen mit Beweisen zu untermauern? Ich habe bereits ein "Tagebuch" angefangen mit der Dokumentation des Aufenthalts der Freundin. Aber reicht das allein? Hat jemand bereits bei so einer Situation Erfolg gehabt?

Ich habe keine Lust ungerechterweise draufzuzahlen :(

Mfg

P.S. Ausziehen ist eine schlechte Option, da die Miete recht erschwinglich und der Ort super ist.

Wohnrecht, Mietrecht, Rechte, Kosten, WG
Mieterwechsel bei Wohngemeinschaften?

Hallo,

4 Personen wohnen in einer Wohngemeinschaft. Alle Personen sind Hauptmieter. Die Wohnung ist im Mietvertrag, welcher seit über 8 Jahren besteht, nicht ausdrücklich als WG angegeben, allerdings existieren schon 10 Nachträge zum eigentlichen Mietvertrag. Diese Nachträge beinhalten die diversen Mieterwechsel. Über die Jahre sind insgesamt 10 Mieter in den Vertrag eingetreten und ausgetreten. Das "nomale" kommen und gehen in einer Studentenstadt halt.

Im letzten Nachtrag, welcher die Aufnahme des neusten Bewohners in den Mietvertrag regelt, ist folgender Paragraph zu finden:

"Mit Abschluss dieses Nachtrages Nr X wird einvernehmlich vereinbart, dass für die gesamte Mietdauer keine weiteren Nachträge hinsichtliche eines Mieterwechsels erfolgen werden. Sollte eine der Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen werden, ist das gesamte Mietverhältnis von allen Mietern zu kündigen."

Diesen Paragraphen hat nicht nur diese WG sondern alle WGs, welche von der Hausverwaltung verwaltet werden in ihren neuen Verträgen stehen. Hintergrund ist, das die WGs auf Grund ihres langen bestehens für die Region relativ niedrige Mieten zahlen, was die Hausverwaltung durch neue Verträge gern ändern würde.

Die WG hat erfahren das es ein Urteil gibt (Landgericht Berlin (Az.: 65 S 377/12 ) und ein Urteil aus Frankfurt), wonach Vermieter den Mieterwechsel in Wohngemeinschaften akzeptieren müssen. Daher stellt sich für die Wohngemeinschaft nun die Frage ob die Klausel in ihrem Vertrag ungültig ist und sie einen Mieterwechsel gegenüber den Vermieter durchsetzen kann, da bald einer der Bewohner ausziehen möchte.

Mietrecht, WG, Hauptmieter
Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?

Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.

Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.

Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!

Schadensersatz, Wohnung, Miete, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Jobcenter, Rohrbruch, Wasserschaden
Ölofen ausgelaufen. Wer muss kosten tragen - Mietrecht?

Hallo! Seit Januar ist unser Ölofen defekt. Nach ca 10 Terminen wovon der Heizungsbauer 6x erschienen ist wurden Regler und Haupthahn des Ölofens getauscht. Dennoch ist der Ofen immer wieder voll Öl gelaufen. Letzendlich kam der Handwerker zu dem Entschluss das ein neuer Ofen her muss. Beim letzen Besuch des Handwerkers meinte er wir sollen nichts mehr anfassen und das haben wir auch nicht gemacht. Bis der Ofen eingetroffen ist sind ca 5 Monate vergangen und nun ist er endlich eingebaut.

2 Wochen bevor der neue Ofen eingetroffen ist und der Handwerker sich nicht mehr gemeldet hatte ist der alte Ölofen ausgelaufen und hat das Kinderzimmer beschädigt.

Der Vermieter schiebt es auf den Haupthahn den keiner von uns angefasst hat, da der Ofen defekt war und im Sommer kein Ofen benutzt wird. Ob nun der Heizungsbauer den Haupthahn offen gelassen hat, steht wohl Aussage gegen Aussage. Aber kann es sein das der Ofen Auslaufen darf selbst wenn der Haupthahn offen ist. Der Ofen in einem Kinderzimmer steht, der Handwerker + Vermieter wussten das der Ofen immer wieder Vollläuft., und 5 Monate verstrichen sind in denen der Handwerker +Vermieter sich nicht mehr darum gekümmert haben. Sollte der Handwerker vor allem in diesem Fall da es sich um ein Kinderzimmer mit 6J. Kind nicht irgendwelche Vorkehrungen treffen das sowas nicht passieren kann?

Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Rechtsschutz
Hauptmieter will Kaution nicht bezahlen und hat sich meinen Abstand eingesackt, wie kann ich vorgehen?

Guten Morgen, ich bin vor 6 Wochen aus meiner alten WG ausgezogen, in welcher ich Untermieter von einem der beiden Hauptmieter war. Die Kaution wurde also direkt an den Hauptmieter überwiesen und nicht an die Hausverwaltung. Wir gingen nicht im Guten auseinander, deshalb reagiert der ehemalige Hauptmieter nicht auf meine Whatsappnachrichten, SMS oder Anrufe. Jedoch möchte ich mein Geld haben, da neben der Kaution auch noch eine Abstandsszahlung von 175€ vereinbart wurde, welche Sie sich sehr wahrscheinlich von dem Nachmieter bereits einkassiert hat. Wie soll ich nun weiter vorgehen, da ich ihr das Geld auf keinen Fall überlassen will, was ja nur logisch ist, ich aber nicht vor Gericht ziehen will, da das ganze dann vermutlich deutlich teurer wird.. Meine Anwältin lässt mir heute ein Schreiben zukommen, auf dem der Sachverhalt genau beschrieben ist und dass ich ihr eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gebe, um das Geld vollständig zu überweisen, in der Hoffnung Sie möchte dann zahlen. Ich werde den Brief im Beisein eines Zeugen einwerfen und ihn unterschreiben lassen, dass er dabei war und ich den Brief in seinem Beisein eingeworfen habe. Falls dies nicht klappt, wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe auch noch die Chatverläufe, in denen Sie mir vor 6 Wochen zugesichert hat, mir die Kaution in den nächsten Tagen zu überweisen und andere Nachrichten, in welchen der Abstand vereinbart wurde

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe,

beste Grüße,

David

Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Erbe, Auszug, Hausverkauf, Nachlass
Vom Arbeitgeber gestellte Wohnung über Dritten (kein Arbeitsvertrag, kein Mietvertrag). Wie sind die gesetzlichen Regelungen?

Hallo, folgende Situation hab ich! Ich habe seit dem 29.07.2016 eine Arbeitsstelle in einem Hotel angenommen. Mir wurde vom Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch eine Wohnung zugesichert (für eine weitaus kleinere Miete). Mit der Vermieterin habe ich am selbigen Tag eine Wohnungsübergabe gemacht, jedoch haben wir noch keinen gemeinsamen Vertrag abgeschlossen es wurde lediglich festgehalten, dass die Miete mir direkt vom Lohn abgezogen werden sollte und der Arbeitgeber diese dann überweise. Den Vertrag wollte die Vermieterin mir nachreichen. Einen Monat später, haben wir immer noch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ich merkte schon, dass die neue Arbeitsstelle mir nicht gefällt und irgendwas hier nicht stimmt. Die Vermieterin wollte mit mir den Vertrag abschließen und berichtete mir, das (auch bis zum heutigen Datum) noch keine Miete vom Arbeitgeber überwiesen wurde (dieser befand sich im Urlaub), jedoch wurde mir schon die Miete vom Gehalt abgezogen. Ich sagte ihr, dass ich dort nicht länger arbeiten werde und schon auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle bin. Leider kam es auf der Arbeitsstelle zu heftigen Komplikationen, was mich dazu erforderte dort fristlos zu kündigen. Umgehend berichtete ich der Vermieterin davon, und auch dass ich in den nächsten Tagen ausziehen werden. Nun verlangt allerdings die Vermieterin nicht nur für den gesamten Aufenthalt (29.07. - 05.10.), sondern auch für den kompletten Oktober die gesamte Miete von mir, vor dem 05.10. Aus Kulanz erlässt sie mir die restlichen 8 Wochen. Ist das richtig, trotz nichts vertraglich Festgehaltenem?

Mietrecht, Arbeitnehmer, Kündigungsfrist, kein Vertrag
Hund kaufen - Brauche zustimmung der Nachbarn?

Hey,

hab immer schon einen Hund gehabt, jetzt allerdings ist "mein" (gehörte dem Mitbewohner aber ich behandelte ihn wie meinen eigenen) Hund ausgezogen und ich lebe jetzt mit noch einem anderen Mitbewohner in einer Eigentumswohnung. Der besagte Hund hatte immer gebellt wenn es geklingelt hat.

2 der Nachbarn hatten sich dann aufgeregt und 1 davon hat sogar eine Unterschriftensammlung gestartet in der es darum ging uns den Hund zu nehmen. War nur ein sehr kleiner der niemandem was tut, nur das bellen störte sie.

Nun aber da kein Hund mehr bei mir ist sehne ich mich nach einem. In der Hausordnung allerdings steht dass ich dafür das Einverständnis der Nachbarn brauche. Brauche ich die Zuwilligung aller Nachbarn, oder muss nur die Mehrheit dafür sein? Manchmal findet so eine Nachbarsitzung in unserem Block statt in der ich die Möglichkeit hätte das mal zur Sprache zu bringen. Falls allerdings jeder einzelne zustimmen muss, sehe ich die Chancen sehr gering da eben diese 2 grimmigen alten Parteien wahrscheinlich was dagegen hätten. Gäbe es dann noch die Möglichkeit einen Vertrag zu machen in dem festgehalten wird, dass der Hund weg muss sofern es Probleme gibt? Denke das würde die Chancen sehr erhöhen. Würde mir einen Labrador-Retriever holen und mit ihm die Hundeschule besuchen. Hab schon mal einen Hund erzogen, Jack Russel Terrier der mir aufs Wort gehorcht hat. Der letzte Hund, der jetzt ausgezogen ist unterlag leider nicht meiner Obhut, somit hatte ich nicht sonderlich viel Einfluss in die Erziehung und folgedessen bellte er, weil bei dem Besitzer die Erfahrung fehlte und er sich nicht reinreden lassen wollte. Hoffe ihr habt meine Fragen aus diesem Absatz herauslesen können. Falls nicht, hier nochmal herausgeschrieben:

Müssen ALLE Nachbarn einwillig oder nur die Mehrheit? Macht es Sinn einen solchen Vertrag abzuschließen und ist dies überhaupt möglich?

FALLS, der Vertrag machbar ist und die 1% wahrscheinlichkeit Auftritt dass mein Hund die Nachbarn stört, wovon ich keinesfalls ausgehe, könnte ich mit ihm zu meiner Mutter in eine Riesenvilla mit Garten ziehen die mir eh schon lange angeboten hat bei ihr in den ausgebauten Dachboden zu ziehen. Das würde ich in Kauf nehmen, denn Hunde gaben mir immer sehr viel und ich liebe diese Tiere. Kann mir leider ein Leben ohne nicht vorstellen, deshalb der Aufwand.

Liebe Grüße

Hund, wohnen, Recht, Mietrecht, Nachbarn
Muss ich doppelt Miete zahlen weil ich Nachmieter mit Fakten vergrault hätte?

Ich wollte die Wohnung wechseln weil der Vermieter mich angerufen hat das für meine Wohnung ein Nachmieter da wäre. Eine Frau mit 3 Kindern, ich habe eine 4 Zimmer wohnung und wohne mittlerweile alleine, da hat mir mein Vermieter angeboten in die gerade frei werdende kleine Wohnung zu ziehen, habe mir diese angesehen und das Protokoll und Schlüssel Übergabe war gestern. Der Mietvertrag wird erst in 5 Tagen unterschrieben. Nun war aber vor 2 Woche die Nachmieterin da um sich so über das Umfeld und Zustand zu erkundigen ihr habe ich dann ehrlich geschildert das die Mieter im dritten Stock ständig laut Musik hören, wirklich Ständig und das bei starkem Regen im Keller das Wasser aus der Wand rein kommt. So und heute ruft mich die Vermieterin an und sagt zu mir ich hätte die Wohnung schlecht gemacht und die Nachmieterin vergrault. Ich soll jetzt doppelt Miete zahlen da für meine jetzige Wohnung kein Nachmieter mehr da wäre. Darauf habe ich die Nachmieterin angerufen sie hat mir Ihre nummer Sa gelassen, sie hat es so geschildert das sie dem Vermieter mitteilte das sie aufgrund des Wassers im Keller die Wohnung nicht nehmen wird, da sie Schimmel befürchtet und das es wegen einem Kind von ihr nicht tragbar sei. Sie hat ebenfalls noch kein Vertrag unterschrieben. Meine Frage ich habe die Schlüssel zwar übernommen und das Übergabe Protokoll mit dem Hausmeister gemacht, will aber keine doppelte Miete zahlen, kann ich die Schlüssel wieder zurück geben und in meiner jetzigen Wohnung bleiben? Ich habe die jetzige Wohnung nicht gekündigt oder sonstige Formulare unterschrieben weder habe ich noch ausdrücklich Interesse an der Wohnung gezeigt. Ebenso habe ich bei der Übergabe gezögert zu unterschrieben bei der Übergabe weil mir die etwas mulmig war.

Vielen Dank schonmal für eure antworten und entschuldigt die große Umschreibung meines Problems

Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Nachmieter zahlt keinen Mietausgleich?

Hallo zusammen,

Wir haben mit Ablauf zum 30.09. unsere Wohnung gekündigt. Unser Vermieter hat einen Nachmieter gestellt. Dieser wollte auch so schnell wie möglich in die Wohnung, so das wir uns auf eine vorzeitige Übergabe geeinigt haben. Am 06.09. sind wir alle zur Übergabe erschienen. Also Vermieter, wir und die Nachmieter. Wir haben uns vom Vermieter ein Dokument unterschreiben lassen, dass wegen vorzeitigem Enden des Mietverhältnisses jetzt alle Haftungen für Schäden etc. auf den Nachmieter X übergehen. Zwecks Miete für diesen Monat, solle der Nachmieter uns anteilig die Miete zahlen. Da der Nachmieter darum bat erst ab dem 20. des Monats zahlen zu können, da er da erst Gehalt bekommt, ließen wir uns von ihm einen Überweisungsträger ausfüllen und unterschreiben, datiert auf den 21.09.

Wir haben den Überweisungsträger dann auch am 21.09. bei der Bank eingeschmissen. Geld kam nicht. Wir riefen bei dem jungen Mann an und fragten ihn. Daraufhin meinte er: er habe das Konto gesperrt, denn er habe nur 2 Tage in der Wohnng gewohnt und müsste deshalb nicht zahlen. Wir sollten uns an seine Freundin wenden.

Natürlich will nun keiner zahlen.

Wir haben den jungen Mann nochmals darauf hingewiesen, dass er für September uns das mündlich und irgendwie auch schriftlich zugesagt hat. Wie er das intern mit seiner Lebenspartnerin regelt und wer da am Ende was bezahlt, geht uns nichts an.

Was haben wir jetzt hier für Möglichkeiten? Lohnt ein Anwalt? Es geht um 440€..

Liebe Grüße

Mietrecht, Vertragsrecht
Mietrecht ex rausschmeißen geht das?

Hallo , Wohne seit Ca 1 Jahr mit meinem Freund zusammen . Bzw jetzt expartner, da er mich betrogen hat. Jetzt möchte ich ihn so schnell wie möglich rausschmeißen. Jetzt erzählt er mir immer er hat sowas wie Gewohnheitsrecht ich muss ihm 3 Monate Zeit geben um eine neue Wohnung zu suchen. Ist das wirklich so ? Ich kann das keine 2 Wochen mehr mit dem aushalten er muss SoFort weg ! Was kann ich tun . In whatapp hat er mir geschrieben in 2 Wochen zieht er aus dann sagt er wieder in 4 Wochen dann wieder Mitte November und udn .. Das geht nun schon was länger so das er schon vor mind 2 Monaten ausziehen will .. Was kann ich machen soll ich ein Kündigung Mietverhältnis machen oder was ? dabei steht er in keinem Vertrag drinne . Habe den Mietvertrag alleine unterschrieben . Miete zahlen wir immer halb halb er hat mit Letztes Jahr immer Geld überwiesen in immer unterschiedlichen Höhen der Rest war immer bar . Jetzt haben wir seit 3 Monaten es so , das ich ihm Geld geben und er überweiset die Miete . Er steht an der Türklingel drauf . Hab heute meine Vermieter (der darüber weiß das 2 Personen hier wohnen ) informiert das er die nächsten Tag auszieht und das er Türklingel ändern soll . Ist ein 20 Parteien Haus und er ist nur behördlich gemeldet hier. Kann ich ihn nicht einfach auf die Straße setzen für das was er mir angetan hat ? Ist ja immerhin nur meine Wohnung . Oder eine fristlose / außerordentliche Kündigung schreiben aus Vertrauensmissbrauch oder welchen Grund kann ich angeben ? Die meisten sagen kannst ihn einfach vor die Tür setzen soll er zu seinen Eltern 1 km weiter ziehen . Aber mein ex mein ich kann ihn nicht einfach auf die Straße setzen

Liebe, Miete, wohnen, Umzug, Beziehung, Recht, Mietrecht, Auszug, obdachlos
Balkon, Wasserschaden in der Unteren Wohnung?

Schönen guten Tag zusammen,

Wir haben folgendes Problem, und würden uns sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte, da wir wirklich verzweifelt sind.

Folgende Situation: Wir wohnen in einem älteren Reihenhaus, im 1 OG, über und unter uns wohnt jeweils noch eine Mietpartei. Unser Balkon ist gefliest, als Ablauf dienen 3 Viereckig hohle Metallstangen, die am Boden in die Mauer des Balkones eingemauert sind. Diese enden ca 20 cm auf der äußeren Balkon Seite direkt auf die untere Terrasse. Nun haben wir im Sommer ein kleines Planschbecken aufgestellt für unseren 17 Monate alten Sohn. Hier muss man ganz klar sagen das schon das ein oder andere mal durch das spielen unseres kleinen Wasser ausgetreten ist. Das Befüllen und entleeren fand immer mit eimern in der Dusche statt.

Nachdem wir nun zum Ende des Sommers das Planschbecken abgebaut haben klingelte es auf einem Samstag abend gegen 21.00 Uhr sturm bei uns, mein freund ging dann an die Tür und es war die Nachbarin von unten, die ihn gebeten hatte mit runter zu kommen da Sie ein Problem hätten, sie zeigte darauf hin dann meinen Freund, die feuchte Außenwand direkt an der stelle wo unser Balkon angrenzt. Der Vermieter kam dann auch den Sonntag gleich um den Schaden aufzunehmen. Dieser äußerte sich wie folgt : Es kann nur von unserem Planschbecken kommen,da die Vormieterin sich ja auch jeden Tag beschwert hätte das wir unser Planschbecken regelmäßig auf dem Balkon entleeren würden. Was aber nicht stimmt, wir hatten sogar mit der Vormieterin unterhalten, und uns entschuldigt das es zwischendurch runter tropft da der kleine am spielen ist, sie meinte zu uns das es kein Problem wäre. Und nun hätte sich der balkon mit Wasser volgesogen und es wäre ins Mauerwerk gewandert, und hat sich so seinen Weg gesucht. Er hat uns 2 Möglichkeiten gegeben : Entweder ca 200 Euro bezahlen, für einen Bautrockner und einen Maler, oder eine Firma die nachschaut wo das Wasser herkommt usw für ca 2000 Euro. Er wollte uns einen 2 Zeiler zuschicken den wir dann unterschrieben zurück schicken sollten.

In der nächsten Woche kam er dann Samstags und klingelte, er meinte warum wir uns nicht melden würden, er hätte uns angeblich eine e-mail, whats app nachricht, versucht anzurufen und sms geschickt. Wir haben ihn dann gezeigt das wir nix erhalten haben, auch keinen Anruf, das war ihm völlig egal, er meinte darauf hin das es dann noch böse und hässlich werden wird.

Und nun stehen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen.

Über jeden Rat, und Tipp sind wir mehr als dankbar !!

Sorry für den langen Text, und euch allen einen wunderschönen Tag

Viele Grüße

Mietrecht, Balkon, Wasserschaden
Muss der Vermieter mir bei Schimmel den Umzug zahlen?

Gute Morgen :) Wir haben seit einiger Zeit in unserer Wohnung Schwarzschimmel und aus diesem Grund muss der Vormieter wohl auch ausgezogen sein. Den Schimmel hatte uns der Vermieter allerdings bei unserem Einzug vor zwei Jahren verschwiegen und wohl einfach mit Farbe darüber gestrichen. Als wir ihn nach langem Versuch endlich erreicht hatten, erzählte er was von Schimmel-Ex aus der Drogerie. Dies holten wir dann und der Schimmel ging dann auch tatsächlich weg - kam aber nach ca. einem Monat wieder. Abgesehen davon ist dieser dadurch ja auch nur oberflächlich weggegangen. Dann fing es an auf unsere Gesundheit zu gehen; Ständige Erkältung, Neurodermitis-artige Ausschläge, Atemprobleme, etc. Wir haben auch schon Arteste vom Arzt, die beweisen, dass es daran liegt. Der Vermieter hat sich perdu nicht gemeldet. Irgendwann haben wir den Mieterschutzbund mit einbezogen. Dieser hatte dem Vermieter geschrieben, woraufhin er sich tatsächlich meldete und einen Termin zur Besichtigung bezüglich des Schimmels machte. Dort meinte er das wäre nichts, wegen dem bisschen würde er nichts machen und wenn es uns nicht passt, sollten wir ausziehen! Dies haben wir nun auch vor, nun zu meiner Frage: Muss er uns zu dem Umzug etwas beisteuern? Denn wir haben im Moment nicht gerade das Geld für einen Umzug und möchten dort keine Minute länger als nötig wohnen. Selbst wenn er jetzt z.B vom Mieterschutzbund "gezwungen" wird, den Schimmel zu beseitigen, würden wir trotzallem gerne ausziehen.

Vielen Dank im voraus! :)

Wohnung, Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mieterschutzbund
Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden?

Hallo,

Bei und in der Wohnung gab es letzte Woche von Donnerstag auf Freitag einen Wasserschaden (Rohrbruch). Es stand etwa 3-4cm Wasser in der Küche + Flur sowie Wasser in Gästezimmer/Büro, Wohnzimmer, Bad, Toilette, Schlafzimmer. In der Nacht haben wir dann gleich, als die Feuerwehr weg war, mit Handtüchern noch das Restliche Wasser aufgewischt und die Möbel in die noch Trockenen Ecken der Zimmer gestellt.

Am nächsten Tag kam gleich eine Firma und hat 2 Trocknungsgeräte aufgestellt, die seit dem rund um die Uhr laufen (eines in der Küche, eines im Wohnzimmer). Jetzt würde Ich gerne eine Mietminderung erzielen. Wie viel % ist da angebracht?

Im Detail:

Wohnzimmer (24,88qm nur zur Hälfte nutzbar), Gästezimmer (10,94qm) gar nicht nutzbar. In beiden Räumen stehen Möbel, weil es da einigermaßen trocken ist. Unsere Wohnung hat gesamt 3 Zimmer und 69,22qm + einen Balkon mit 4,32qm.

Ich habe ausgerechnet (anhand der nicht nutzbaren Wohnfläche, hierbei den Balkon zur Wohnfläche dazugezählt): 23,63%. Hinzu würde noch die Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte kommen - wie viel kann man da verlangen?

Am Montag kommt jetzt eine Firma und reist in allen Räumen außer Wohnzimmer die Böden raus wegen der Trocknung. Dazu muss das Bett und die Küche abgebaut werden. Sehe ich das richtig dass ab dann eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt ist, weil es keine Schlaf und keine Kochmöglichkeit gibt?

Des weiteren möchte Ich gerne unsere Arbeit in der Nacht, welche zur Schadensbegrenzung diente ebenfalls gezahlt haben. Wie viel kann hier pro Stunde verlangt werden? Kann es überhaupt berechnet werden?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

ehmja

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rohrbruch, Wasserschaden

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