Ein Mieter ist in eine alte Wohnung gezogen. Es gab kein Übergabeprotokoll doch hat der Mieter in Beisein einer verwandten Person den Vermieter auf die Mängel (Macken/Kratzer im Boden) aufmerksam gemacht. Dieser bestätigte daraufhin die Mängel und nahm sie zur Kenntnis, weigerte sich aber ein Übergabeprotokoll zu machen. Daher entschloss sich der Mieter selber Bilder von den Mängeln zu machen. Nach dem Auszug weigert sich der Vermieter die Kaution wegen dieser Mängel zurückzuzahlen. Mit Hinweis auf die Bilder meinte er diese wurden nachträglich gemacht und das Datum auf der Kamera geändert. Er hat ebenfalls Bilder der Mängel gemacht. Er widerruft sich auch auf sehr allgemeine alte Bilder der Wohnung bei denen aufgrund schlechter Auflösung und Weitwinkel keinerlei Mängel zu sehen sind. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Gehe ich richtig davon aus dass der Vermieter nicht beweisen kann, dass die Schäden vom Mieter oder dessen Hund sind, aufgrund des fehlenden Übergabeprotokolls und der entgegengesetzten Bildern?