Liebe Foristen,

in meiner Wohnung bzw. allen Wohnungen im Haus (Erstbezug am 01.01.2015) wurde der Wärmemengenzähler falsch eingebaut, so dass der Verbrauch der Fussbodenheizung nicht erfasst wurde. Gestern kam ein Schreiben der Hausverwaltung, dass die Heizkosten umgelegt werden über den Wohnflächenanteil zu 100%. Diese hat ergeben, das ich eine Nachzahlung in Höhe eines Betrages X binnen 30 Tagen leisten soll.Damit bin ich nicht einverstanden, da ich sehr selten in der Wohnung bin und die Fussbodenheizung im Jahr 2015 bei mir so gut wie nie in Betrieb war, ich mag es nämlich nciht, wenn es so warm ist.Laut Heizkostenverordnung muss der Vermieter mir meinen tatsächlichen Verbrauch nachweisen. Dies ist nun aber nicht möglich und die Hausverwaltung dass das gewählte Verfahren der Kostenverteilung in diesem ´Fall die einzige zulässige Kostenverteilungsmethode´ ist. Muss ich die Abrechnung akzeptieren? Bis wann und in welcher Form muss ich Widerspruch einlegen? Wie muss der Widerspruch begründet werden?

MfG

TS