Vermieter erpresst Mieter?

2004: Mutter, Vater, Kind 1, Kind 2 und Kind 3 ziehen in eine Dachgeschosswohnung.

2009: Mutter, Vater und Kind 3 ziehen aus der Dachgeschosswohnung eine Etage tiefer in eine 3 Zimmer Wohnung.

2009: Kind 1 und Kind 2 bleiben in der Dachgeschosswohnung wohnen.

31.Oktober 2015: Mutter und Vater ziehen in eine Wohnung der ersten Etage des selben Hauses. Kind 2 und Kind 3 ziehen eine Etage tiefer in die ehemalige Wohnung von Mutter und Vater. Kind 1 und die Lebensgefährtin bleiben, bzw. ziehen in die Dachgeschosswohnung. Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien für 1 Jahr auf Kündigung des Mietverhältnisses.

Sommer 2016: Kind 1 und Lebensgefährtin unterrichten Vermieter über Mängel in der Wohnung. Unter anderem:

  • 40 Grad im Sommer in der Wohnung bei richtigem Lüften
  • 10 Grad im Winter in der Wohnung
  • In der Wand eingebaute Dunstabzugshaube defekt
  • Riss in der Wand der Küche
  • Das Äußere einer Doppelsteckdose fehlt
  • Heinzung in Zimmer 2 Heizt erst ab Stufe 4
  • Schimmel an jedem Fenster

und weitere.

Vermieter kommt zum Gespräch. 2 Wochen später zu besuch bei Kind 1 und Lebensgefährtin.

Vermieter sagt es gibt Dinge die er machen muss und andere, die Mieter machen muss. Es wird sich darauf geeinigt, dass Vermieter jemanden kommen lässt der sich um die Heizung kümmert. (Im Sommer) Dafür soll Mieter in der Zeit die Fassade für die Steckdose besorgen und einbauen.

Vermieter kommt wieder vorbei. Erkundigt sich ob die Heizung gemacht wurde und ob die Steckdosen fertig sind.

Mieter hat eine kurzfristige Absage bekommen, sodass die Steckdosen noch nicht gemacht sind. Vermieter unterstellt Mieter daraufhin, dass Mieter sich nicht an Abmachungen hält und weigert sich die Fenster zu machen, bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen. Vermieter verlässt wütend die Wohnung.

Welche Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?

Wissenswertes:

Der Vermieter wollte ein Gespräch mit Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2, Kind 3 und Lebensgefährtin führen, da M, V, K2 & K3 voher in der Wohnung gewohnt haben.

  • Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
  • Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?

Antworten gern mit Paragraphen.

Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mangel
Muss ich dem Vermieter eine Gehaltsabrechnung vorlegen?

Hallo, ich hab schon etliche Seiten besucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, leider erfolglos.

Folgendes Problem:

Mein Freund und seine Eltern teilen sich Jahre lang eine Wohnung. Später sind die Eltern ausgezogen und mein Freund und sein Bruder haben die alte Wohnung übernommen. Diese haben auch Jahre in dieser gelebt.

Nun ist der Bruder von meinem Freund ausgezogen (Januar 2015) und ich bin NICHT Offiziell eingezogen. Der Vermieter wusste über alles bescheid und kam ab und zu vorbei und hat gefragt ob ich denn hier jetzt auch wohne. Er meinte es sei kein Problem, da es ihm nur um den Wasserverbrauch, Müll usw. geht.

Im Oktober 2015 haben wir uns dann zusammengesetzt und Mein Freund und ich sind jetzt Hauptmieter dieser Wohnung.

Der Vermieter will eine Gehaltsabrechnung von uns beiden haben. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt nur in einem Saisonbetrieb gearbeitet haben und grade angefangen hatten, konnten wir Ihm nur eine "halbe" Abrechnung vorlegen, sprich nur die hälfte von dem eigentlichen Lohn, den wir für einen vollen Monat bekommen würden.

Die Saisonarbeit war vorbei und ich fing einen festeinstellung bei Firma S.S. an. Nach 2 Wochen wurde ich allerdings schwer krank und wurde gekündigt. Ich hab ca. 100€ ausgezahlt bekommen, was grade einmal 1/10 von dem ist womit ich gerechnet habe.

Mein Freund hat leider bis heute keinen neuen Arbeitsplatz.

Da mein Freund früher allein und seitdem ich da bin, wir zusammen jeden Monat pünktlich die Miete zahlen frage ich mich was der Vermieter mit den Gehaltsabrchnungen will, bzw. ob ich ihm die geben muss?

Wenn man neu in eine Wohnung einzieht kann ich das ja verstehen, weil der Vermieter gucken möchte ob man sich die Wohnung überhaupt leisten kann.. Aber da wir jeden Monat die volle Miete zahlen weiß ich nicht was er damit will..

Klar könnte ich ihm sagen, dass wir arbeitssuchend sind, aber das würde ich ungern tun, weil ich finde, dass ihn das nichts angeht.

Sorry für den langen Text, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.. :)

Liebe Grüße

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gehaltsabrechnung
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