Hallo zusammen, kurze Vorgeschichte: Meine Freundin und ich sind vor knapp 6 Monaten in eine 2 Parteienhaus zur Miete gezogen. Wir bewohnen das 1OG. inklusive einer 42qm Terrasse. Die Privatvermieterin wohnt gegenüber – Das Haus ist neu gebaut worden und modernVorab sei angemerkt, dass der direkt Nachbar (freistehendes Haus mit direkt angrenzenden Grundstück an die Terrasse (Terrasse geht über eine Garage)) keinerlei Probleme mit Sichtschutzhöhen oder Sonnensegel oder anderen Vorhaben hat! Von dieser Seite gibt es daher keine Probleme/Einwände!Nun sind wir bis dato davon ausgegangen, dass das Mieter/Vermieterverhältnis sehr positiv ist, so haben wir vorab alle Vorhaben angesprochen, weniger im Sinne um sich eine Genehmigung einzuholen.Vorhaben: Sichtschutz mit Weidenmatten 1,50m+ Sonnensegel 5x5x7m auf 3 Pfosten mit 2,40m;2,10m;2,10m,3 Dinge sind mir hier, so hoffe ich, bewusst. 1)Bei der Sichtschutzhöhe (da dies eine dauerhafte Anbringung ist) muss beachtet werden, dass angrenzende Grundstücke, bzw. deren Eigentümer mit der Höhe über der Norm einverstanden sein müssen. Das ist hier der Fall.2)Sonnensegel: sofern die Anbringung eines Sonnensegels eine bauliche Maßnahme mit sich bringen würde, bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Ich werde das Stangensystem jedoch am Geländer befestigen, so dass weder eine Verankerung in die Garagendecke, noch in der Hauswand erforderlich sein wird! (Die Befestigung ist sicher! Auch wenn das wohlmöglich schwierig erscheinen mag, lassen wir das aber mal außer Acht)3)Der Vermieter kann eine Veränderung am Hause untersagen, wenn die Änderung das Gesamtbild des Hauses nicht entspricht. Jetzt muss man hier etwas weiter die Materie gehen. Wo/wann trifft das zu und wann nicht! Stichwort kitschiger großer Sonnenschirm, Sonnensegel, Pavillon! Ein Sonnensegel sofern es nicht an der Wand verankert wird, könnte in der Betrachtung einem Pavillon gleichgestellt werden. Pavillons hingegen wurden vor Gericht schon thematisiert. Hier kann der Vermieter das Aufbauen untersagen, da der Pavillon saisonal aufgebaut wird und daher eine dauerhafte Anbringung wäre und so das Gesamtbild des Hauses beeinflussen kann (Es ist nicht üblich, dass Pavillons tagtäglich auf und abgebaut werden). Nicht aber bei einem Sonnenschirm. Dieser kann abends eingezogen werden! Dagegen kann ein Vermieter nichts sagen. Ergo kann ich auf meinem Sonnenschirm viele bunte Marienkäfer haben und keiner kann was sagen. Das Sonnensegel aber kann hingegen genauso schnell auf-/abgebaut werden wie ein Sonnenschirm. Die 3 Ecken werden mit Seilen und Verankerungen befestigt. Soll heißen: lösen, abziehen, aufrollen fertig! Keine langfristige Befestigung.Lange Rede kurzer Sinn. Meine Vermieterin will mir das Sonnensegel verbieten, da es 1) nicht mit ihr abgesprochen wurde (was ich habe) und 2) sie keine Genehmigung erteilt hat. Habe ich hier Recht oder nicht? Kann mir hierbei einer vlt. mit seiner/ihrer Sicht der Dinge helfen? Vielen Dank LG Alex