Hallo, ich habe 8 Jahre in meiner Wohnung gewohnt und ziehe jetzt aus. Die Wohnung habe ich damals renoviert angemietet und ich frage mich, wie ich sie jetzt übergeben muss. In meinem Mietvertrag steht dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit verantwortlich ist, hierfür sind je nach Raum unterschiedliche Fristen festgelegt bzw. eine prozentuale Beteiligung falls zum Ende des Mietverhältnisses diese noch nicht wieder anfallen. Ich habe in diesen 8 Jahren nicht renoviert. Aus meiner Sicht ist die Wohnung auch im okayen Zustand, ausser dass gestrichen werden müßte. Bin ich zum Streichen verpflichtet und kann mich mein Vermieter auch zum Tapezieren zwingen (möchte ich auf keinen Fall, fällt aber unter die aufgezählten Schönheitsreparaturen)? Danke für Ihre/eure Antworten! Details zu der Klausel im Anhang.